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14.01.2023 | Nummer 01 | Seite 6 Netzschkauer STADTANZEIGER
Tierbestandsmeldung 2023 Grundsteuerinformationen
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse Information zur Grundsteuerreform
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Die Verwaltungsgemeinschaft
Sehr geehrte Tierhalter*innen, bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in Netzschkau – Limbach ruft zur
von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Abgabe der Erklärungen auf!
Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchen-
kasse gesetzlich verpflichtet sind. Die fristgerechte Meldung und Beitrags- Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
zahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Ende Januar 2023 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab.
Die Verwaltungsgemeinschaft appelliert an alle Grundstückseigentüme-
Tierseuchenfall, rinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanz-
amt abzugeben. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahme-
Tierkörperbeseitigung, quellen unserer Kommunen. Alle Grundsteuereinnahmen bleiben direkt
- die Gewährung von Beihilfe und Leistungen durch die Sächsische Tier- vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von
Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Ange-
seuchenkasse. bote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.
Ausschließlich die Finanzämter sind für die Bewertung im Rahmen der
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhal- Grundsteuer zuständig, dass ändert sich auch nicht mit der Reform. D.h.
ten Ende Dezember 2022 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte das Finanzamt ermittelt anhand der Feststellungerklärungen den Grund-
Januar 2023 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der steuerwert und den Grundsteuermessbetrag für den Grundbesitz. Erst
Sächsischen Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben. wenn alle Grundsteuermessbeträge für die Grundstücke in der Verwal-
Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseu- tungsgemeinschaft vorliegen, kann der Stadtrat Netzschkau bzw. der Ge-
chenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail. meinderat Limbach im Jahr 2024 über den Grundsteuerhebesatz ab 2025
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. entscheiden. Ohne Mitwirken der Grundstückseigentümerinnen und
Januar 2023 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Feb- Grundstückseigentümer durch fristgerechte Abgabe der Feststellungser-
ruar 2023 Ihren Beitragsbescheid. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich klärung, kann eine sachgerechte Debatte über die örtlichen Hebesätze
auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheits- nicht stattfinden. Wir bitten daher um Ihre Mithilfe. Alle wichtigen Infor-
gesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Säch- mationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter
sischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirt- www.grundsteuer.sachsen.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodaten-
schaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten. Darüber hinaus möch- portal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Ge-
ten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt markung, Flurstückszähler und -nenner, amtliche Fläche, Bodenrichtwert
hinweisen. oder Ertragsmesszahl für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, ist
über diese Internetseite zu erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterleg-
Bitte unbedingt beachten: ten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen bzw. Grundbuch sowie den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse
zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und
Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zu- Katasteramt oder beim Grundbuchamt ist daher nicht notwendig. Darü-
dem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Bei- ber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.sachsen.de Erklär-Videos und
tragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), er- Ausfüllanleitungen für ELSTER. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt
haltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen
der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen. heruntergeladen werden. Zudem sind viele hilfreiche Informationen auf
Sächsische Tierseuchenkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a, 01099 Dresden, Tel: 0351 / 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de, Internet: www.tsk-sachsen.de
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