Page 2 - Stadtanzeiger02.2017
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2 Nummer 2                                                           Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 18. Februar 2017

        Verwaltungsgemeinschaft                                              Vollzug des Tierseuchenrechts
           Netzschkau/Limbach
                                                                      Vollzug des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung
     Einladung zur Vollversammlung der                                  von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz-TierGesG) und
   Jagdgenossenschaft Netzschkau/Mylau                                    der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
                                                                                (Geflügelpest-Verordnung – GeflPestV)
Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagd-
genossenschaft                                                       Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über Schutzmaß-
                                                                     regeln im Beobachtungsgebiet nach amtlicher Feststellung
                     am 11.04.2017, um 18.00 Uhr                     des Ausbruchs der Geflügelpest
im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12,
                                                                     Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtland-
                           08491 Netzschkau,                         kreises erlässt folgende
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Ge-
meinschaftsjagdrevier Netzschkau/Mylau gehören und auf denen                    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung:
Jagd ausgeübt werden darf, eine recht herzliche Einladung.
                                                                     1. 	 Der Ausbruch der Geflügelpest bei einer in Reichenbach /
Tagesordnung                                                              Vogtl. tot aufgefundenen Wildgans wird amtlich festgestellt.
1.	 Begrüßung durch den Jagdvorsteher der Notjagdgenossen-
                                                                     2. 	 Das folgende Gebiet wird zum Beobachtungsgebiet erklärt:
     schaft                                                               Für den Vogtlandkreis wird die Fläche, welche sich auf nach-
2.	 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung                            folgender Skizze zwischen der roten und der blauen Begren-
3.	 Informationen des Notjagdvorstandes zum Ergebnis der                  zungslinie sowie der Landesgrenze zu Thüringen befindet,
                                                                          zum Beobachtungsgebiet erklärt: Das Beobachtungsgebiet
     Überprüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen               betrifft folgende Gemeinden:
     sowie des Jagdkatasters
4.	 Beschluss zur Satzung                                            	 Stadt Elsterberg: gesamtes Stadtgebiet der Stadt Elsterberg
5.	 Beschluss zur Entlassung des ehemaligen Vorstandes                    außer den Stadtteilen Cunsdorf und Görschnitz sowie Gippe
6.	 Beschluss über die Erstattung der Kosten der vorübergehen-            und einem Randgebiet im Nordwesten
     den Geschäftsführung des Notjagdvorstandes
7.	 Beschluss des Haushaltplanes für das Jagdjahr 2017/2018          	 Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau-Limbach: gesamtes
8.	 Wahl des neuen Jagdvorstandes und zwei Rechnungsprüfer                Stadtgebiet der Stadt Netzschkau, gesamtes Gebiet der Ge-
                                                                          meinde Limbach
Anmerkungen:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehe-         	 Gemeinde Pöhl: der nordöstliche Teil der Gemeinde Pöhl mit
gatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch          den Ortsteil Herlasgrün und dem Ort Christgrün
eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder
durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehö-       	 Verwaltungsgemeinschaft Treuen-Neuensalz: gesamtes
renden Jagdgenossen vertreten lassen.                                     Stadtgebiet Stadt Treuen mit den Ortsteilen Buch und Perlas,
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die             nördlicher Teil von Eich (Treuener Straße, Wolfspfützer Weg,
schriftliche Form erforderlich.                                           Mühlhäuser, LengenfelderWeg), Hartmannsgrün, Pfaffengrün
Ein bevollmächtigterVertreter darf höchstens einen Jagdgenossen           und dem Bereich Goldene Höhe
vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen     	 Stadt Lengenfeld: gesamtes Gemeindegebiet außer dem Orts-
Organe oder deren Beauftragte.                                            teil Abhorn und dem Gebiet nordöstlich von Plohn (Gebiet im
                                                                          Bereich Fichtenweg, Zum Märchenteich, Zur Gartenanlage)
Mike Purfürst                                                             und dem Ortsteil Waldfrieden
Der Jagdvorsteher
Notjagdgenossenschaft Netzschkau/Mylau,                              	 Stadt Reichenbach im Vogtland: alle Gebiete, mit Ausnahme
Bürgermeister Stadt Netzschkau                                            der im Sperrbezirk befindlichen Gebiete (roter Kreis) und
                                                                          Schneidenbach und Jägerhaus und westlicher Bereich von
                                                                          Mylau (Grenze verläuft entlang folgender Straßen: Am Tal-
                                                                          blick, Schützenstraße, Burgstraße, Friedrichstraße)

                                                                     	 Gemeinde Heinsdorfergrund: gesamtes Gemeindegebiet mit
                                                                          Ausnahme des im Sperrbezirk liegenden Gebietes des Orts-
                                                                          teiles Unterheinsdorf

                                                                     	 Gemeinde Neumark: alle Gebiete, mit Ausnahme der im Sperr-
                                                                          bezirk befindlichen westlichen Gebiete des Ortsteiles Schön-
                                                                          bach (bis Reuther Straße)

                                                                     3. 	 Jeder, der in dem in Punkt 2 genannten Gebiet Geflügel (Hüh-
                                                                          ner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben,

                                                                                  Impressum:
                                   Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet.
     Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: a.reiher@stadtverwaltung-
     netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12,
       08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1,
       08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3,
              08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger •
                            Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 06.03.2017 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 18.03.2017
    Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den
S­ tadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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