Page 9 - Stadtanzeiger02.2017
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Netzschkauer Stadtanzeiger                                                              Nummer 2  9
                                                                     Samstag, 18. Februar 2017

-	 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit          Montag		 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
     auf 0,00 EUR                                                   Dienstag	 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
                                                                     Mittwoch	 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
-	 Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzie-             Donnerstag	 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
                                                                     Freitag		 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
rungstätigkeit auf                                  0,00 EUR
                                                                     Netzschkau, den 03.02.2017
-	 Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag
     und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finan-          Mike Purfürst
     zierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf     Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde

 -81.257,00 EUR                                                           Jagdgenossenschaft Reimersgrün

festgesetzt.                                                         Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdge-
                                                                     nossenschaft Reimersgrün
                                      §2
                                                                              am Samstag, den 18. März 2017, um 18.00 Uhr,
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Inves-                            im Bürgerhaus in Reimersgrün,
titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
                                                                     ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Ge-
 0,00 EUR                                                           meinschaftsjagdrevier Reimersgrün gehören und auf denen Jagd
                                                                     ausgeübt werden darf, recht herzliche Einladung.
festgesetzt.                                                         Tagesordnung:
                                                                     1.	 Kassenbericht und Jahresrechnung für das Jagdjahr
                     §3
                                                                          2016/2017 sowie Entlastung des Jagdvorstandes für diesen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-               Zeitraum
                                                                     2.	 Beschluss über den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2017/2018
tung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen,          3.	 Entlastung des bisherigen Jagdvorstandes und Wahl des
                                                                          neuen Jagdvorstandes
der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf  0,00 EUR        4. 	 Verschiedenes
                                                                     Anmerkung:
festgesetzt.                                                         Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehe-
                                                                     gatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch
                                      §4                             eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder
                                                                     durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehö-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung   renden Jagdgenossen vertreten lassen.
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf          Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die
                                                                     schriftliche Form erforderlich.
 339.000,00 EUR                                                     Ein bevollmächtigterVertreter darf höchstens einen Jagdgenossen
                                                                     vertreten.
festgesetzt.                                                         Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen
                                                                     Organe oder deren Beauftragte.
                                      §5             350,00 %        Es wird darauf hingewiesen, dass die Jagdgenossen dem Jagdvor-
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt           420,00 %        steher einen aktuellen Grundbuchauszug zur Führung des Jagd-
Grundsteuer A                                       400,00 %        katasters vorlegen und somit die Ausübung ihrer Mitgliedschafts-
Grundsteuer B                                                       rechte nachweisen.
Gewerbesteuer
                                                                     Reimersgrün, den 07.02.2017
                                      §6             200.000,00 EUR
Die Verwaltungsumlage wird festgesetzt auf                          Jens Grimm
Gemeinde Limbach, den 24. Januar 2017                                Jagdvorsteher

Damisch                                                                     Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Bürgermeister
                                                                     die Gemeinde Limbach bittet um Ihre Mithilfe. Zum wiederhol-
  Bekanntmachung der Haushaltssatzung                                ten Male wurde die Scheibe der Buswarte am Mittleren Teich in
  der Gemeindeverwaltung Limbach für das                             Limbach eingeschlagen. Da die Scheiben aus Spezialglas extra
                                                                     angefertigt werden, ist der Gemeinde ein erheblicher Schaden
              Haushaltsjahr 2017                                     entstanden.
                                                                     Wer hat etwas beobachtet und kann uns Hinweise zu den Tätern
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Limbach in der abgedruck-          geben? Kontaktieren Sie uns unter Tel. 03765/34307.
ten Fassung wurde dem Landratsamt Vogtlandkreis als zuständige
Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landratsamtes Vogtland-
kreis bestätigte mit Bescheid vom 03.01.2017 die Gesetzmäßigkeit
der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan wird hiermit gem.
§ 76 (2) SächsGemO öffentlich bekannt gemacht und liegt in der
Zeit

                   vom 02.03.2017 bis 10.03.2017
in der Gemeindeverwaltung Limbach, Büro Erdgeschoss, und der
Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 3. Etage, Zimmer 32, zu
folgenden Zeiten aus:
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