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Netzschkauer Stadtanzeiger                                                              Nummer 2  3
                                                                     Samstag, 24. Februar 2018

             Aus dem Rathaus                                         BV SR 07/2018 – Geldspende für die Alleebepflanzung Schüt-
                                                                     zenstraße
Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau                          Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
              am 30. Januar 2018                                     nahme einer Geldspende in Höhe von 50,00 € von Herrn Matthias
                                                                     Schrott für die Alleebepflanzung Schützenstraße.
Die 48. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau fand am
30. Januar 2018 im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau statt. Bür-     BV SR 08/2018 – Sachspende für die Schlossweihnacht
germeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die ord-  Netzschkau
nungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens der          Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab alle vorliegenden Ent-    nahme einer Sachspende in Höhe von 107,80 € für die Schlossweih-
schuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.    nacht der Stadt Netzschkau.

               Folgende Beschlüsse wurden im                          Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse
             öffentlichen Teil der Sitzung gefasst
                                                                     Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet am
BV SR 01/2018 – Bauvorhaben Marko Dietzsch; Schlossstra-             27. Februar 2018, 19.00 Uhr, im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau
ße 11 Abweichung von der städtischen Gestaltungssatzung              statt.
§ 3 Abs.3 Pkt.3.1. und 3.2.                                          Im Rahmen der Bürgerfragestunde bietet sich den Einwohnern der
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt der Abweichung von          Stadt Netzschkau und deren Ortsteile die Gelegenheit, mündliche
§ 3 Abs. 3 Pkt. 3.1 und 3.2 der Satzung über die äußere Gestaltung   Anfragen an den Bürgermeister zu richten.  
baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Rahmen des Bauvorha-           Die Termine der weiteren öffentlichen Sitzungen des Stadtrates
ben an der Schlossstraße 11 in Netzschkau einstimmig zu.             und der Ausschüsse und die Tagesordnung werden rechtzeitig
BV SR 02/2018 – Ausnahmegenehmigung bei der Errichtung               ortsüblich als Aushang am Rathaus und an den Anschlagtafeln
eines EFH – Bungalowwohnhaus mit Stahlbetongarage imWG               der Ortsteile bekannt gemacht.
Nr. II „Göltzschtalblick“ auf dem Flurstück 1172 der Gemar-          Zusätzlich finden Sie die Termine im Internet unter www.netzsch-
kung Netzschkau Ilse-Jahreis-Str. 13                                 kau.de.
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt der Ausnahmegeneh-
migung für das Bauvorhaben „Errichtung eines EFH – Bungalow-                  Bürgermeistersprechstunde
wohnhaus mit Stahlbetongarage“ auf dem Flurstück 1172 der Ge-
markung Netzschkau, Ilse-Jahreis-Str. 13 einstimmig zu.                Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von
BV SR 03/2018 – Geldspenden für die Alleebepflanzung Schüt-            Netzschkau­und den dazugehörigen Ortsteilen,
zenstraße                                                              die nächste Bürgermeistersprechstunde findet
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-        am 	 Dienstag, 27. Februar 2018
nahme einer Geldspende in Höhe von 200,00 € von Frau Paatsch           von	 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
für die Alleebepflanzung Schützenstraße.                               im 	 Büro des Bürgermeisters (1. OG) 	
BV SR 04/2018 – Geldspende für die Alleebepflanzung Schüt-             im Rathaus, Markt 12, in Netzschkau statt.
zenstraße                                                              Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden, melden
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-        Sie sich bitte unter der
nahme einer Geldspende in Höhe von 200,00 € von Frau Paatsch
für die Alleebepflanzung Schützenstraße.                                               Telefonnummer: 0 37 65/ 39 01 10
BV SR 05/2018 – Geldspende für die Alleebepflanzung Schüt-             kurz an und nennen den Anlass Ihres Besuches.
zenstraße                                                              Ihr
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
nahme einer Geldspende in Höhe von 50,00 € von Herrn Dietrich          Mike Purfürst
Schrott für die Alleebepflanzung Schützenstraße.                       Bürgermeister
BV SR 06/2018 – Geldspende für die Alleebepflanzung Schüt-
zenstraße
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
nahme einer Geldspende in Höhe von 50,00 € von Herrn Frank
Schrott für die Alleebepflanzung Schützenstraße.

                                                                                  Impressum:
                                   Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet.
      Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: a.reiher@netzschkau.de •
               Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12,
       08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1,
       08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3,
             08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Eilert Püschel •
                            Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 12.03.2018 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 24.03.2018
    Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den
­Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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