Page 3 - stadtanzeiger02.2020
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      lerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind der Wahlbe-             Bekanntmachung
      nachrichtigungsbrief sowie ein amtlicher Personalausweis
      oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gülti-            der Stadt Netzschkau zur Fortschreibung des
      ger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen.                   Bestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen
      Der Wahlbenachrichtigungsbrief wird wegen eines etwai-
      gen zweiten Wahlgangs nicht einbehalten.                        Bei der Bestandsaufnahme der öffentlichen Straßen in der Ge-
      Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des
      Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet wer-        meinde mit seinen Ortsteilen infolge Einführung der Doppik hat
      den, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Foto-
      grafieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten.            sich gezeigt, dass deren Ergebnisse nicht vollständig mit den Ein-
7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimm-
      abgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlgebietes            tragungen in dem 1994 angelegten Bestandsverzeichnis über-
      der Stadt Netzschkau oder durch Briefwahl wählen.
8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen              einstimmen.
      Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie          Die Stadt Netzschkau hat mit Eintragungsverfügung vom
      einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen
      Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimm-         24.02.2020, das Bestandsverzeichnis der Gemeindeverbindungs-
      zettelumschlag) und dem Wahlschein mit der unterschrie-
      benen Versicherung an Eides statt so rechtzeitig der auf        straßen für die folgenden Straßen gemäß § 3 i.V. mit §5 Abs. 2 ff.
      dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,
      dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.       der Bestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichti-
      Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abge-
      geben werden.                                                   gen:
9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und
      nur persönlich ausüben.                                         OS 9/1   Am Birkenwäldchen
      Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstel-      OS 10/1  Am Stauweiher
      le des Wahlberechtigten ist unzulässig.                         OS 11/1  Andreas-Schubert-Straße
      Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann       OS 49/1  Brückenstraße/Obere Brückenstraße
      oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stim-     OS 14/1  Carolastraße
      me allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Per-     OS 15/1  Damaschkestraße
      son bedienen.                                                   OS 16/1  Dietrich-Bonhoeffer-Straße
      Die Hilfeleistung ist auf eine technische Hilfe bei der Kund-   OS 18/1  Elisabethstraße
      gabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und          OS 50/1  Elsterberger/Obere Elsterberger Straße
      geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.                         OS 19/1  Feldstraße
      Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher   OS 20/1  Ferdinand-Freiligrath-Straße
      Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung       OS 21/1  Foschenrodaer Weg
      oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder ver-        OS 23/1  Fritz-Reuter-Straße
      ändert, oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson       OS 24/1  Fritz-Zenner-Straße
      besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kennt-       OS 26/1  Gartenstraße
      nisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl  OS 25/1  Gabelsberger Straße
      einer anderen Person erlangt.                                   OS 27/1  Georg-Herweg-Straße
      Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis ei-      OS 28/1  Georgstraße
      ner Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit     OS 29/1  Geschwister-Scholl-Straße
      Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.   OS 30/1  Goethestraße
      Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz         OS 34/1  Hohle Gasse
      entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten              OS 31/1  Hermann-Löns-Straße
      oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlbe-           OS 31/1  Heinrich-Heine-Straße
      rechtigten eine Stimme abgibt.                                  OS 32/1  Hermann-Löns-Straße
      Der Versuch ist strafbar (§107a Abs. 1 und 3 StGB).             OS 33/1  Hohe Straße
10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und           OS 36/1  Jahnstraße
      Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öf-         OS 38/1  Kurze Straße
      fentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträch-    OS 38    Lambziger Straße
      tigung des Wahlgeschäfts möglich ist.                           OS 41/1  Ludwig-Uhland-Straße
Netzschkau, den 31.01.2020                                            OS 43/1  Martin-Luther-Straße
                                                                      OS 44/1  Mittelstraße
Mike Purfürst                                                         OS 45/1  Mozartstraße
Bürgermeister                                                         OS 47/1  Mühlstraße
                                                                      OS 51/1  Oststraße
                                                                      OS 53/1  Pestalozzistraße
                                                                      OS 54/1  Querstraße
                                                                      OS 55/1  Reimersgrüner Straße
                                                                      OS 57/1  Reinsdorfer Weg Siedlung
                                                                      OS 56/1  Reinsdorfer Weg
                                                                      OS 58/1  Reinsdorfer Weg Parallelstraße
                                                                      OS 59/1  Richard-Wagner-Straße
                                                                      OS 60/1  Robert-Blum-Straße
                                                                      OS 61/1  Schillerstraße
                                                                      OS 61/1  Schlossstraße
                                                                      OS 73    Schlossplatz
                                                                      OS 63/1  Schulstraße
                                                                      OS 64/1  Schönsichtweg
                                                                      OS 66/1  Siedlungsstraße
                                                                      OS 68/1  Talstraße
                                                                      OS 69/1  Turnerstraße
                                                                      OS 70/1  Ulrich-von-Hutten-Straße
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