Page 4 - Stadtanzeiger04.2022
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09.04.2022 | Nummer 4 | Seite 4                                             Netzschkauer STADTANZEIGER

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in diesem Jahr findet in Netzschkau auf dem Gelände neben dem Schloss (ehem. Delicata) kein Höhenfeuer statt.

Das Ablagern von Grüngut, Müll oder Unrat ist verboten. Wir bitten dringend um Beachtung!

Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Freien

Abfälle sind in Deutschland grundsätzlich vorrangig zu verwerten, statt zu  Von Schädlingen oder Krankheiten befallene Abfälle
beseitigen.                                                                 Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit gefährlichen
Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle und kann beispielsweise durch        Pflanzenkrankheiten (z.B. Feuerbrand) befallen sind, ist das Sächsische
Kompostieren oder Einarbeiten in den Boden (Eigenverwertung) gesche-        Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (035242/6319333,
hen. Dabei ist zu beachten, dass die pflanzlichen Abfälle auf dem Grund-    pflanzengesundheit@smul.sachsen.de) zu informieren, dieses entscheidet
stück, wo sie angefallen sind, auch zu verwerten sind.                      dann im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.
Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt,
können Sie Ihre pflanzlichen Abfälle dem Vogtlandkreis überlassen, zum      Bitte beachten Sie
Beispiel:                                                                   • Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zur Beseitigung stellt eine Ord-
• über die Biotonne
• durch Abgabe auf den vier Wertstoffhöfen im Vogtlandkreis (siehe da-          nungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu
                                                                                deren Ahndung der Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist.
    zu die Hinweise im Abfallwegweiser)                                     • Dasselbe gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild - also nicht auf dem eige-
• über private Entsorger (beispielsweise mit Containerstellung)                 nen Grundstück - abgelagert werden!
                                                                            • Andere Abfälle als pflanzliche dürfen grundsätzlich nicht verbrannt
Im Gegensatz zu früher ist durch die Aufhebung der Pflanzenabfallverord-        werden!
nung (PflanzAbfV) seit dem 22.03.2019 ein Verbrennen von pflanzlichen       Achtung! Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit oder Straftat ge-
Abfällen zur Beseitigung ausnahmslos verboten. Ein solches Verbrennen       ahndet!
stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) dar, zu deren Ahndung der Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet      Rechtsgrundlagen
ist.                                                                        Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallwirtschaftssatzung Vogtlandkreis und Il-
                                                                            legale Abfallentsorgung/Abfallrecht
Ausnahmen
Wie bisher sind Brauchtumsfeuer (z.B. Hexenfeuer) und Lagerfeuer zuläs-     Ihr Ansprechpartner:
sig, die Durchführung dieser ist aber vorher mit der jeweils zuständigen    Landratsamt Vogtlandkreis
Gemeinde abzustimmen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass nur ge-      Abfallrecht/Bodenschutz
eignete Brennstoffe (z.B. trockenes Holz) genutzt werden und keine Be-      Bahnhofstr. 42-48, 08523 Plauen
lästigung durch Rauchentwicklung/Funkenflug auftritt.                       Tel.: 03741/ 300 2160, Mail: baer.michael@vogtlandkreis.de

Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau am 29. März 2022

Am 29. März 2022 fand die 28. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau im Schulzentrum Netzschkau, Cafeteria der Oberschule, statt. Bürgermeis-
ter Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens der Stadträte bestätigt.
Der Bürgermeister gab alle vorliegenden Entschuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse ge-             BV SR 13/2022
fasst:                                                                      Auftragsvergabe für die Anschaffung eines Geräteträgers mit Auf-
                                                                            baustreuer und Schneepflug für den Bauhof der Stadt Netzschkau
BV SR 12/2022                                                               Der Stadtrat der Stadt Netzschkau erteilt, für die Anschaffung eines neu-
Notsicherung am Dach Schloss Netzschkau                                     en Geräteträgers (Fabrikat Unimog, Typ U319) incl. 2 m³ Aufbaustreuer
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau fasst den Grundsatzbeschluss zur Not-     (Fabrikat Schmidt, Typ Stratos F20) und Mehrscharfeder-Schneepflug (Fa-
sicherung und Instandsetzung des Daches an der Westseite vom Schloss        brikat Schmidt, Typ Tarron MS 27.1), der Firma KLMV GmbH, aus Rode-
Netzschkau.                                                                 wisch, den Zuschlag.

Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse                                                                                                               C
                                                                                                                                                        M
                 Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet voraussichtlich am 26. April 2022, um 19:00 Uhr, statt.                 Y
                                                                                                                                                        K
             Wird die Sitzung anberaumt, finden Sie die Bekanntmachung mit Tagesordnung am 14. April 2022 unter www.netzschkau.de/
                                        Bürgerinformationen/Bekanntmachungen und an den Anschlagtafeln veröffentlicht.
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