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                                                                               Samstag, 19. Juni 2021

  Beendete Maßnahme des                                                    Sitzung des Stadtrates
     Förderprogrammes:                                             der Stadt Netzschkau am 25. Mai 2021

    Gemeinschaftsaufgabe                                        Am 25. April 2021 fand die 22. Sitzung des Stadtrates der Stadt
„Verbesserung der regionalen                                    Netzschkau in der Sporthalle an der Siedlungsstraße statt. Bür-
                                                                germeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die
     Wirtschaftsstruktur“                                       ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens
                                                                der Stadträte bestätigt.
 Diese Maßnahme wurde mitfinanziert mit Steuermitteln auf       Der Bürgermeister gab alle vorliegenden Entschuldigungen be-
 Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen            kannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.
 Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für
 Wirtschaft und Energie erfolgt auf der Grundlage des vom       Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse ge-
 Deutschen Bundestag beschlossenen Haushalt.                    fasst:
                                                                BV SR 19/2021 Forstlicher Wirtschaftsplan 2021 für den Kom-
Vorhaben: Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregi-
onale Straßenverkehrsnetz durch Ausbau der Georg-Herwegh-                             munalwald Netzschkau
Straße
Träger: Stadt Netzschkau                                        Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt dem Forstlichen Wirt-
                                                                schaftsplan 2021 einstimmig zu.
Die Gesamtausgaben liegen in Höhe von 295.000 Euro.
                                                                BV SR 20/2021 Kaufantrag für das neu zu bildende Flurstück
Für das Vorhaben erhielt die Stadt Netzschkau eine nicht rück-                        aus dem derzeitigen Flurstück 420/7 der Ge-
zahlbare Zuwendung in Höhe von 243.690 Euro. Die Eigenmittel                          markung Netzschkau - hier: Parzelle 1 ca. 997 m²
der Stadt Netzschkau liegen in Höhe von 51.310 Euro.
                                                                Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig den
Im Rahmen der Baumaßnahme wurden 175 Meter Straße und           Kaufantrag für den noch nicht vollständig vermessenen Teil des
150 Meter Fußweg grundhaft ausgebaut sowie 6 neue Licht-        Flurstücks 420/7 Parzelle 1 mit einer Größe von ca. 997 m² zuzu-
punkte für die Straßenbeleuchtung gesetzt.                      stimmen.

                                                                BV SR 21/2021 Kaufantrag für das neu zu bildende Flurstück
                                                                                      aus dem derzeitigen Flurstück 420/7 der Gemar-
                                                                                      kung Netzschkau - hier: Parzelle 2 ca. 1202 m²

                                                                Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig den
                                                                Kaufantrag für den noch nicht vollständig vermessenen Teil des
                                                                Flurstücks 420/7 Parzelle 2 mit einer Größe von ca. 1202 m² zu-
                                                                zustimmen.

                                                                BV SR 22/2021 Kaufantrag für das neu zu bildende Flurstück
                                                                                      aus dem derzeitigen Flurstück 420/7 der Gemar-
                                                                                      kung Netzschkau - hier: Parzelle 3 ca. 1166 m²

                                                                Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig den
                                                                Kaufantrag für den noch nicht vollständig vermessenen Teil des
                                                                Flurstücks 420/7 Parzelle 3, mit einer Größe von ca. 1166 m² zu-
                                                                zustimmen.

                                                                BV SR 23/2021  Kaufantrag für das neu zu bildende Flurstück
                                                                               aus dem derzeitigen Flurstück 420/7 der Gemar-
                                                                               kung Netzschkau - hier: Parzelle 4 ca. 1132 m²
                                                                               und Parzelle 5 ca. 2322 m²

                                                                Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig den
                                                                Kaufantrag für den noch nicht vollständig vermessenen Teil des
                                                                Flurstücks 420/7 Parzelle 4, mit einer Größe von ca. 1132 m² und
                                                                Parzelle 5 mit einer Größe von ca. 2322 m² zuzustimmen.
                                                                Es wird eine Mehrerlösklausel bis zur Fertigstellung der Bebau-
                                                                ung im Kaufvertrag verankert.

                                                                BV SR 24/2021 Aufhebung des Beschlusses SR 62/2020 vom
                                                                                      15.12.2020

                                                                Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die Auf-
                                                                hebung des Beschlusses SR 62/2020 vom 15. Dezember 2020.
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