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2 Nummer 7
          Samstag, 18. Juli 2020

                                         Aus dem Rathaus

                                   Sitzung des Stadtrates der
                              Stadt Netzschkau am 30. Juni 2020

Am 30. Juni 2020 fand die 11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau in der Sporthalle an der Siedlungsstraße statt. Bürgermeis-
ter Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens der Stadträte
bestätigt.
Der Bürgermeister gab alle vorliegenden Entschuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.

Folgende Beschlüsse wurde im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt:

BV SR 25/2020      Beschluss der Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2019

Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2019 mit folgenden Eckdaten:

                   31.12.2019            31.12.2018                                     31.12.2019  31.12.2018

                                  Mio €  Mio €                                          Mio €         Mio €

AKTIVA                                               PASSIVA

1. Anlagevermögen                 28,3   27,7 1. Kapitalpositionen                      14,8 14,2

2. Umlaufvermögen                 3,3        4,0 2. Sonderposten                        11,0 11,1

3. ARAP                           0,0 0,0 3. Rückstellungen                             1,7 1,9

                                                     4. Verbindlichkeiten               4,1 4,5

Gesamt                            31,6 31,7                                             31,6 31,7

BV SR 26/2020      Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ab dem Steuerjahr 2021 auf 430 %

Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt mehrheitlich, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab dem Steuerjahr 2021 auf 430 %
festzusetzen.

BV SR 27/2020      Beschluss des Beitragsverzeichnisses für Elternbeiträge ab 1.9.2020

Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig:
1. Die Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Netzschkau bis

      vorerst 31.08.2023 wie folgt:

                   Monatlicher Beitrag in % gem. § 3 Abs.3 SächsKitaG

                   ab 01.09.2020 ab 01.09.2021                         ab 01.09.2022

Kinderkrippe       19,00 %               20,00 %                       21,00 %
Kindergarten
Kinderhort         24,00 %               25,00 %                       25,0 0%

                   25,00 %               25,00 %                       25,00 %

2. Die Absenkung der Elternbeiträge gem. § 15 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 und Nr. 2 wird gem. der Empfehlungen der kommunalen Spit-
      zenverbände umgesetzt.

Absenkung der Elternbeiträge

                   bei Eltern (Stiefeltern)                      bei Alleinerziehenden

für das 1. Kind    um 10%                                        um 50 %
                                                                 um 90 %
für das 2. Kind    um 40 %                                       um 100%

für das 3. Kind    um 80 %

für das 4. Kind    um 100%

3. Die Festsetzung der Beträge erfolgt auf der Grundlage der Betriebskostenbekanntmachung nach § 14 Abs. 2 des SächsKitaG
      zum 01.09. des jeweiligen Jahres mittels Allgemeinverfügung. Diese wird durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt
      Netzschkau sowie der Homepage der Stadt und durch Aushang in den Kindertagesstätten bekannt gegeben.

4. Das Beitragsverzeichnis tritt am 01.09.2020 in Kraft.

Weiter berichtete die Kämmerin zur Planerfüllung zum 30.6.2020.
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