Page 2 - stadtanzeiger07.2020
P. 2
2 Nummer 7
Samstag, 18. Juli 2020
Aus dem Rathaus
Sitzung des Stadtrates der
Stadt Netzschkau am 30. Juni 2020
Am 30. Juni 2020 fand die 11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau in der Sporthalle an der Siedlungsstraße statt. Bürgermeis-
ter Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens der Stadträte
bestätigt.
Der Bürgermeister gab alle vorliegenden Entschuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.
Folgende Beschlüsse wurde im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt:
BV SR 25/2020 Beschluss der Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2019
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2019 mit folgenden Eckdaten:
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Mio € Mio € Mio € Mio €
AKTIVA PASSIVA
1. Anlagevermögen 28,3 27,7 1. Kapitalpositionen 14,8 14,2
2. Umlaufvermögen 3,3 4,0 2. Sonderposten 11,0 11,1
3. ARAP 0,0 0,0 3. Rückstellungen 1,7 1,9
4. Verbindlichkeiten 4,1 4,5
Gesamt 31,6 31,7 31,6 31,7
BV SR 26/2020 Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ab dem Steuerjahr 2021 auf 430 %
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt mehrheitlich, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab dem Steuerjahr 2021 auf 430 %
festzusetzen.
BV SR 27/2020 Beschluss des Beitragsverzeichnisses für Elternbeiträge ab 1.9.2020
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig:
1. Die Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Netzschkau bis
vorerst 31.08.2023 wie folgt:
Monatlicher Beitrag in % gem. § 3 Abs.3 SächsKitaG
ab 01.09.2020 ab 01.09.2021 ab 01.09.2022
Kinderkrippe 19,00 % 20,00 % 21,00 %
Kindergarten
Kinderhort 24,00 % 25,00 % 25,0 0%
25,00 % 25,00 % 25,00 %
2. Die Absenkung der Elternbeiträge gem. § 15 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 und Nr. 2 wird gem. der Empfehlungen der kommunalen Spit-
zenverbände umgesetzt.
Absenkung der Elternbeiträge
bei Eltern (Stiefeltern) bei Alleinerziehenden
für das 1. Kind um 10% um 50 %
um 90 %
für das 2. Kind um 40 % um 100%
für das 3. Kind um 80 %
für das 4. Kind um 100%
3. Die Festsetzung der Beträge erfolgt auf der Grundlage der Betriebskostenbekanntmachung nach § 14 Abs. 2 des SächsKitaG
zum 01.09. des jeweiligen Jahres mittels Allgemeinverfügung. Diese wird durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt
Netzschkau sowie der Homepage der Stadt und durch Aushang in den Kindertagesstätten bekannt gegeben.
4. Das Beitragsverzeichnis tritt am 01.09.2020 in Kraft.
Weiter berichtete die Kämmerin zur Planerfüllung zum 30.6.2020.