Page 12 - Stadtanzeiger08.2016
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12 Nummer 8                                                             Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 20. August 2016

        Verwaltungsgemeinschaft                                         tungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler
           Netzschkau/Limbach                                           Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten
                                                                        Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer
        Aufforderung zur Bewerbung                                      diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei
   für das Amt des Friedensrichters sowie                               Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet,
  dessen Stellvertreter und Protokollführer                             dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besit-
                                                                        zen. Diese Vermutung kann widerlegt werden.
    gemäß § 6 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz                (6)  Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat ge-
                         (SächsSchiedsGütStG)                           genüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass Ausschluss-
                                                                        gründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen, und seine Ein-
Die Stadt Reichenbach im Vogtland sucht für die Besetzung der           willigung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen des Absatzes 4
Schiedsstelle eine Friedensrichterin bzw. einen Friedensrichter,        Nr. 3 und 4 und des Absatzes 5 beim Bundesbeauftragten für die
eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter und eine Protokoll-     Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.
führerin bzw. einen Protokollführer. Zum Schiedsstellenbezirk           Für die gewählten Bewerber ist entsprechend § 7 SächsSchieds-
gehören die Große Kreisstadt Reichenbach mit allen Ortsteilen,          GütStG eine Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes
Netzschkau, Neumark, Heinsdorfergrund und Limbach.                      Auerbach notwendig.
Die Aufgaben der Friedensrichterin oder des Friedensrichters            Wer Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis
besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Mei-         zum 26. September 2016 bei der Stadtverwaltung Reichenbach,
nungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten oder            Büro Oberbürgermeister, Markt 1, 08468 Reichenbach zu bewer-
Sühneversuche durchzuführen. Die Aufgabenpalette des Frie-              ben.
densrichters ist vielfältig, wie beispielsweise die Schlichtung von     Nähere Auskünfte erhalten interessierte Einwohner bei Holger Hen-
Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Ärger mit dem Vermieter, aber         nebach, Abt. Bürgerservice/Ordnungswesen, der Stadtverwaltung
auch bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder
Sachbeschädigung. Die Ehrenämter werden für fünf Jahre vom              Reichenbach­, Markt 6, Zimmer 407, oder unter der Rufnummer 03765
Stadtrat nach Anhörung des Amtsgerichtes gewählt und können
auch wieder gewählt werden.                                             524 3030.
Für Einwohner, die sich bewerben möchten, gelten nach § 4 Sächs-
SchiedsGütStG folgendeVoraussetzungen bzw. Ausschlussgründe.            Bevölkerungswarnung durch Sirenenanlagen
DesWeiteren ist eine Einverständniserklärung für die Überprüfung
beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicher-            Es ist sehr wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit den
heitsdienstes erforderlich:                                             landeseinheitlich festgelegten Sirenensignalen und den erwarte-
(1)  Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und sei-       ten Verhaltensweisen vertraut machen, damit im Ereignisfall auch
nen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.                              die erhoffte Warnwirkung eintritt.
(2)  Friedensrichter kann nicht sein, wer                               Zur akustischen Erprobung des Signals löst die Leitstelle am
1.	 als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;            24. September 2016, um 12.15 Uhr, bei allen Sirenen im Vogt-
2.	 die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmä-            landkreis das Sirenensignal aus.

     ßig ausübt;                                                          Merkblatt über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen
3.	 das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder             und über allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung

     als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.                                         von Sirenensignalen
(3)  Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Be-
kleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche       1. Signalprobe
Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt              1 Ton von 12 Sekunden Dauer (immer mittwochs 15.00 Uhr)
ist.
(4)  Friedensrichter soll nicht sein, wer                               2. Feueralarm
1.	 bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht            3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause
                                                                        (dient nur zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr)
     oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
2.	 nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;                        3.Warnung vor einer Gefahr – Rundfunkgerät einschalten und
3.	 gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechts-            auf Durchsagen achten!
                                                                        6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause
     staatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Interna-          (1 Minute Heulton)
     tionalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom
     19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder              Verhaltensregeln bei ausgelösten Signal Warnung vor einer
     die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom            Gefahr:
     10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder         •	 Schalten Sie nach dem Ertönen des Sirenenwarntones (Heul-
4.	 für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für
     nationale Sicherheit tätig war.                                         ton) unverzüglich Ihr Rundfunkgerät ein und wählen Sie den
(5)  Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausge-               Sender „VOGTLAND RADIO“ aus, dort werden Sie alle fünf
hobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der
bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staat-
licher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehe-
maligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien
und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreislei-
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