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12.08.2023 | Nummer 08 | Seite 4 Netzschkauer STADTANZEIGER
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau
zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft
Netzschkau/Limbach zur Übertragung der polizeibehördlichen
Vollzugsaufgaben auf den gemeindlichen Vollzugsbediensteten
Auf der Grundlage des § 9 Sächsisches Polizeibehördengesetz (SächsPBG) vom 11. Mai 2019, in Kraft getreten am 01.01.2020 werden folgende poli-
zeibehördlichen Aufgaben entsprechend § 1 Abs.1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Vollzug polizeibehördlicher
Aufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete vom 26. April 2023 auf den gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Verwaltungsgemeinschaft der
Stadt Netzschkau und der Gemeinde Limbach übertragen:
1. Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreis- 7. Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und Ladenschluss,
polizeibehörden, 8. Vollzug der Vorschriften des Sächsischen Gaststättengesetzes.
2. Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspiel- Die Zuständigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Verwaltungsgemein-
plätzen und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und schaft der Stadt Netzschkau einschließlich der Ortsteile und der Gemeinde
Einrichtungen, Limbach einschließlich der Ortsteile.
Die Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
3. Überwachung des ruhenden Verkehrs,
4. Vollzug der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Stra- Netzschkau, den 31.07.2023
ßen, Mike Purfürst, Bürgermeister
5. Vollzug der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns,
und Ablagerns sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außer-
halb dafür zugelassener Anlagen,
6. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,
Beteiligungsportal Mängelmelder enviaM hilft beim Energiesparen
ist online
Aus dem „Fonds Energieeffizienz“ für Kommunen des Energieversorgers
Seit dem 01.07.20203 gibt es auf der Internetseite der Stadt enviaM erhielt die Stadt Netzschkau 3000,00 Euro.
Netzschkau,
Die Förderung floss in die Finanzierung der Umrüstung der HQL-Lampen
www.netzschkau.de auf LED-Lampen in der Mylauer Straße.
den Mängelmelder.
Damit kann eine deutliche Energieeinsparung erreicht werden.
Über dieses Beteiligungsportal können Sie als Bürger zukünftig Ihre
Mitteilungen zum Beispiel in Bezug auf
• Straßenschäden,
• defekte Straßenbeleuchtung,
• verwachsene Schilder,
• illegale Müllablagerungen oder Verunreinigungen
ohne jeden Zeitverzug an die Stadtverwaltung weiterleiten.
Sie können in den unterschiedlichen Kategorien eine kurze Info zu
dem festgestellten Problem hinterlassen, wenn Sie möchten ein Bild
dazu hochladen, oder auch direkt den Standort auf der Karte mar-
kieren. Nachdem Sie eine Meldung eingestellt haben, werden Sie
über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert.
So werden die Meldewege erleichtert und eine zügige Bearbeitung
gewährleisten.
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung und Anregungen.
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