Page 4 - Stadtanzeiger08.2023
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12.08.2023 | Nummer 08 | Seite 4                                          Netzschkauer STADTANZEIGER

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau
zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft
Netzschkau/Limbach zur Übertragung der polizeibehördlichen
Vollzugsaufgaben auf den gemeindlichen Vollzugsbediensteten

Auf der Grundlage des § 9 Sächsisches Polizeibehördengesetz (SächsPBG) vom 11. Mai 2019, in Kraft getreten am 01.01.2020 werden folgende poli-
zeibehördlichen Aufgaben entsprechend § 1 Abs.1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Vollzug polizeibehördlicher
Aufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete vom 26. April 2023 auf den gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Verwaltungsgemeinschaft der
Stadt Netzschkau und der Gemeinde Limbach übertragen:

1. Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreis-     7. Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und Ladenschluss,
    polizeibehörden,                                                      8. Vollzug der Vorschriften des Sächsischen Gaststättengesetzes.

2. Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspiel-       Die Zuständigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Verwaltungsgemein-
    plätzen und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und     schaft der Stadt Netzschkau einschließlich der Ortsteile und der Gemeinde
    Einrichtungen,                                                        Limbach einschließlich der Ortsteile.
                                                                          Die Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
3. Überwachung des ruhenden Verkehrs,
4. Vollzug der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Stra-  Netzschkau, den 31.07.2023

    ßen,                                                                  Mike Purfürst, Bürgermeister
5. Vollzug der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns,

    und Ablagerns sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außer-
    halb dafür zugelassener Anlagen,
6. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,

Beteiligungsportal Mängelmelder                                           enviaM hilft beim Energiesparen
ist online
                                                                          Aus dem „Fonds Energieeffizienz“ für Kommunen des Energieversorgers
Seit dem 01.07.20203 gibt es auf der Internetseite der Stadt              enviaM erhielt die Stadt Netzschkau 3000,00 Euro.
Netzschkau,
                                                                          Die Förderung floss in die Finanzierung der Umrüstung der HQL-Lampen
                            www.netzschkau.de                             auf LED-Lampen in der Mylauer Straße.
den Mängelmelder.
                                                                          Damit kann eine deutliche Energieeinsparung erreicht werden.
Über dieses Beteiligungsportal können Sie als Bürger zukünftig Ihre
Mitteilungen zum Beispiel in Bezug auf

• Straßenschäden,
• defekte Straßenbeleuchtung,
• verwachsene Schilder,
• illegale Müllablagerungen oder Verunreinigungen

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