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17.08.2024 | Nummer 8 | Seite 4 Netzschkauer STADTANZEIGER
sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen
Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen
dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit
die Kennzeichnung, dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unter-
schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefum-
b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, so- schlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahl-
fern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils tag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angege-
die Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der zu- benen Stelle abgegeben werden.
gelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung ei-
nen Kreis für die Kennzeichnung. 6. Jede und jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur ein-
mal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch
Die Wählerin oder der Wähler gibt eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der oder des Wahlberech-
ihre oder seine Direktstimme in der Weise ab, tigten ist unzulässig. (§ 13 Absatz 4 des Sächsischen Wahlgesetzes).
dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer kör-
in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeu- perlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung an der Abgabe ihrer
tig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Be- Stimme gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Per-
werber sie gelten soll, son bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundga-
und seine Listenstimme in der Weise, be einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und ge-
dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch äußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis-
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein- tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe-
deutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. stimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberech-
tigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfs-
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer person besteht (§ 13 Absatz 5 des Sächsischen Wahlgesetzes).
Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum Wer vorsätzlich unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis ei-
gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre oder sei- ner Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-
ne Stimmabgabe nicht erkennbar ist. strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. der Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten oder ohne eine
geäußerte Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten eine
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfol- Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des
gende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbe- Strafgesetzbuches).
zirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beein-
trächtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Netzschkau, den 08.08.2024
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Mike Purfürst, Bürgermeister
Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahl-
kreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Gebührenordnung für die Erhebung von Elternbeiträgen in den
Kindertagesstätten der Stadt Netzschkau zum 01.09.2024
Krippe 9 Std. Betreuungszeit Kindergarten 6 Std. Betreuungszeit
Vollständige Familie 1.Kind 2.Kind 3.Kind Vollständige Familie 1.Kind 2.Kind 3.Kind
189,06 € 63,02 € 20,84 €
315,10 € 2.Kind 3.Kind 104,20 € 62,52 € 3.Kind
157,55 € 31,51 € 10,42 €
Alleinerziehend 1.Kind Alleinerziehend 1.Kind 2.Kind
3.Kind
283,59 € 93,78 € 52,10 € 15,63 €
3.Kind
Krippe 6 Std. Betreuungszeit Kindergarten 4,5 Std. Betreuungszeit 7,82 €
Vollständige Familie 1.Kind 2.Kind 3.Kind Vollständige Familie 1.Kind 2.Kind 3.Kind
126,04 € 42,01 € 16,88 €
210,07 € 2.Kind 3.Kind 78,15 € 46,89 € 3.Kind
105,03 € 21,01 € 8,44 €
Alleinerziehend 1.Kind Alleinerziehend 1.Kind 2.Kind
189,06 € 70,34 € 39,08 €
Krippe 4,5 Std. Betreuungszeit Hort 6 Stunden Betreuungszeit
Vollständige Familie 1.Kind 2.Kind 3.Kind Vollständige Familie 1.Kind 2.Kind
94,53 € 31,51 € 50,64 €
157,55 € 2.Kind 3.Kind 84,40 € 2.Kind
78,78 € 15,76 € 42,20 €
Alleinerziehend 1.Kind Alleinerziehend 1.Kind
141,80 € 75,96 €
Kindergarten 9 Std. Betreuungszeit
Vollständige Familie 1.Kind 2.Kind 3.Kind
31,26 €
156,30 € 93,78 € 3.Kind C
15,63 € M
Alleinerziehend 1.Kind 2.Kind Mike Purfürst Y
Bürgermeister K
140,67 € 78,15 €