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2 Nummer 9
          Samstag, 19. September 2020

Aus dem Rathaus                                                        BV SR 30/2020 Absicht Einziehung Reinsdorfer Weg - Weidig
                                                                                             Ortsstraße

 Konzept für die touristische Erschließung                              Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt der beabsichtigen
    des Areals an der Göltzschtalbrücke                                 Einziehung der Ortsstraße Reinsdorfer Weg – Weidig, Blatt Nr.
                                                                        56A (Anfangspunkt Flurstück 293, Endpunkt S 295) einstim-
Zur touristischen Erschließung und Aufwertung des Umfeldes              mig zu.
der Göltzschtalbrücke wird derzeit durch das Büro Rudolph Lang-        BV SR 31/2020 Aufstufung des Verbindungsweges zwischen
ner – Station C23 aus Leipzig eine Machbarkeitsstudie erarbeitet.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung findet                                              der Walter-Rathenau-Straße und der Jacob-
                                                                                             Grimm-Straße, Gemarkung Netzschkau
am: Samstag, den 19. September 2020          Nördliches                 Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die
um: 14 Uhr                                                              Aufstufung des Verbindungsweges zwischen der Walther-
Treffpunkt: Infopunkt Fremdenverkehrsverein                             Rathenau-Straße und Jacob-Grimm-Straße, Nr. 85 im Straßen-
                                                                        verzeichnis der Stadt Netzschkau, Flurstück 741 und Teile des
               Vogtland e. V. (Parkplatz 1)                             Flurstücks 740/4, zur Ortsstraße (Weiterführung der Ortsstra-
eine Begehung vor Ort statt.                                            ße Jacob-Grimm-Straße).Der Bürgermeister wird beauftragt
                                                                        die Umstufung gemäß § 7 SächsStrG zu verfügen und öffent-
Im Rahmen eines Sommerspaziergangs werden gemeinsam Ein-                lich bekannt zu machen.
drücke vom näheren Gelände an der Brücke gesammelt. Auf einer          BV SR 32/2020 Entnahme des Weges Nr. 85 aus dem Bestands-
kleinen Runde via Ketzels Mühle, Göltzschtalbrücke, nördliches                               verzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege
Göltzschufer und„Alter Güterbahnhof“ wird an einigen Orten inne-                             der Stadt Netzschkau
gehalten. Dies bietet Gelegenheit ins Gespräch zu kommen, über
den jetzigen Arbeitsstand zu berichtet und Ideen auszutauschen.

                                                                       Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die
                                                                       Herausnahme des öffentlichen Weges Nr. 85, Verbindungsweg
                                                                       zwischen der Jacob-Grimm-Straße und Walther-Rathenau-
                                                                       Straße, aus dem Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und
                                                                       Waldwege der Stadt Netzschkau, aufgrund einer Doppelbele-
                                                                       gung.

                                                                       BV SR 33/2020 Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB,
                                                                                             WG Nr. II „Göltzschtalblick“, Flurstück 1179, Ge-
                                                                                             markung Netzschkau, Friedrich – List – Straße

      Sitzung des Stadtrates der Stadt                                 Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt dem Antrag auf Be-
    Netzschkau am 1. September 2020                                    freiung nach § 31 Abs. 2 BauGB für das Bauvorhaben „Errich-
                                                                       tung eines Einfamilienhauses in Fertigbauweise mit 2 Stell-
Am 1. September 2020 fand die 12. Sitzung des Stadtrates der Stadt     plätzen“ auf dem Flurstück 1179 der Gemarkung Netzschkau,
Netzschkau in der Sporthalle an der Siedlungsstraße statt. Bürger-     Friedrich – List – Straße 4, einstimmig zu.
meister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungs-
gemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens der Stadträte        Geplante Ausnahmen:
bestätigt. Der Bürgermeister gab alle vorliegenden Entschuldigun-       • § 12 Abs. 1 Pkt. 3 Soll-Dachüberstand Traufe max. 0,4 m,
gen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.
                                                                           Ortgang max. 0,1 m; geplant: Dachüberstand 0,8 m um-
                                                                           laufend.
                                                                        • § 12 Abs. 3 Pkt. 1 Soll-Fensterfarbe weiß; geplant: Fens-
                                                                           terfarbe anthrazit
                                                                        • § 12 Abs. 3 Pkt. 2 Soll-Sockelabsatz dem Gelände fol-
                                                                           gend; geplant: horizontaler Sockelabsatz

Folgende Beschlüsse wurde im öffentlichen Teil der Sitzung be-         BV SR 34/2020 Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB,
handelt:                                                                                     WG Nr. II „Göltzschtalblick“, Flurstück 1206, Ge-
BV SR 28/2020 Absicht Einziehung Äußere Feldstraße                                           markung Netzschkau, Robert-Wilke-Straße

 Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt der beabsichtigen             Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt einstimmig dem
 Einziehung der Äußeren Feldstraße (Ortsstrasse 12), Anfangs-           Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB für das Bauvor-
 punkt Flurstück 507, Endpunkt Flurstück 491, einstimmig zu.            haben Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Doppel-
                                                                        garage im WG Nr. II „Göltzschtalblick“ auf dem Flurstück 1206
BV SR 29/2020 Abstufung eines Teilabschnittes der Ortsstraße            der Gemarkung Netzschkau, Robert – Wilke – Straße, zu.
                      Foschenrodaer Weg                                 Geplante Außnahmen:
                                                                        - § 12 Abs. 1 Pkt. 1 Dachform und -neigung von 38° - 42° Sat-
 Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt der beabsichtigten
 Abstufung eines Teilabschnittes des Foschenrodaer Weges                    teldach auf 25° Walmdach
 mehrheitlich zu.                                                       - § 12 Abs. 1 Pkt. 3 Dachüberstand von 40 cm auf 60 cm
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