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Nummer 10 3
Samstag, 27. Oktober 2018
Ortsübliche Bekanntmachung Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend
der Stadt Netzschkau gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genann-
ten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung Netzschkau, 26.09.2018
für das Sanierungsgebiet„Innenstadtbereich Netzschkau“
Satzung
vom 03.04.2013 zur Aufhebung der Sanierungssatzung
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat am 25.09.2018 in öffent- für das Sanierungsgebiet
licher Sitzung mit Beschluss Nr. 45/2018 auf der Grundlage von „Innenstadtbereich Netzschkau“
§ 162 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB die Satzung
zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet vom 03.04.2013
„Innenstadtbereich Netzschkau“ vom 03.04.2013 beschlossen.
Die o.g. Satzung tritt mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung Aufgrund des § 4 Sächsische Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
rückwirkend zum 12.08.2017 in Kraft. (Die Aufhebung wurde be- 9. März 2018 (SächsGVBI. S. 62) und des § 162 Baugesetzbuch
reits im Amtsblatt am 12.08.2017 veröffentlicht.) (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
Die Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sa- 2017 (BGBI. I S. 3634) hat der Stadtrat der Stadt Netzschkau in öf-
nierungsgebiet „Innenstadtbereich Netzschkau“ vom 03.04.2013 fentlicher Sitzung am 25.09.2018 folgende Satzung beschlossen:
kann bei der Stadtverwaltung Netzschkau, Bauabteilung, Zim-
mer 01, Markt 12 in 08491 Netzschkau, während der üblichen §1
Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung Gegenstand
einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Innen-
stadtbereich Netzschkau“, beschlossen in der öffentlichen
Dienststunden: Stadtratssitzung am 27.06.1996, ausgefertigt am 03.04.2013,
ortsüblich bekannt gemacht am 15.01.1997 (Netzschkauer Stadt-
Montag 09.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr anzeiger Nr. 01/97) und am 17.04.2013 (Netzschkauer Stadtan-
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr zeiger Nr. 04/13) wird aufgehoben.
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr §2
Geltungsbereich
Hinweis auf § 215 BauGB Der räumliche Geltungsbereich dieser Aufhebungssatzung (das
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB Gebiet, das hiernach nicht mehr der Stadtsanierung unterliegt)
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel ist im Lageplan als Anlage zu dieser Satzung dargestellt. Die An-
in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB in dem zum lage ist Bestandteil dieser Satzung.
Zeitpunkt des Inkrafttretens erforderlichen Umfang sind gemäß
§ 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht inner- §3
halb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge- Inkrafttreten
genüber der Stadtverwaltung Netzschkau, Bauabteilung, Zimmer Diese Satzung tritt rückwirkend zum 12.08.2017 in Kraft.
01, Markt 12 in 08491 Netzschkau, geltend gemacht worden sind.
Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung
oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Frei-
staat Sachsen (SächsGemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
schriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt
ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs
GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-
macht worden ist.