Page 3 - Stadtanzeiger10.2018
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                                                                  Samstag, 27. Oktober 2018

       Ortsübliche Bekanntmachung                                 Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend
            der Stadt Netzschkau                                  gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genann-
                                                                  ten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
      Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung                 Netzschkau, 26.09.2018
für das Sanierungsgebiet„Innenstadtbereich Netzschkau“
                                                                                     Satzung
                       vom 03.04.2013                                zur Aufhebung der Sanierungssatzung

Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat am 25.09.2018 in öffent-              für das Sanierungsgebiet
licher Sitzung mit Beschluss Nr. 45/2018 auf der Grundlage von          „Innenstadtbereich Netzschkau“
§ 162 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB die Satzung
zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet                     vom 03.04.2013
„Innenstadtbereich Netzschkau“ vom 03.04.2013 beschlossen.
Die o.g. Satzung tritt mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung     Aufgrund des § 4 Sächsische Gemeindeordnung für den Freistaat
                                                                  Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
rückwirkend zum 12.08.2017 in Kraft. (Die Aufhebung wurde be-     9. März 2018 (SächsGVBI. S. 62) und des § 162 Baugesetzbuch
reits im Amtsblatt am 12.08.2017 veröffentlicht.)                 (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
Die Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sa-       2017 (BGBI. I S. 3634) hat der Stadtrat der Stadt Netzschkau in öf-
nierungsgebiet „Innenstadtbereich Netzschkau“ vom 03.04.2013      fentlicher Sitzung am 25.09.2018 folgende Satzung beschlossen:
kann bei der Stadtverwaltung Netzschkau, Bauabteilung, Zim-
mer 01, Markt 12 in 08491 Netzschkau, während der üblichen                                              §1
Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung                                       Gegenstand
einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.                Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Innen-
                                                                  stadtbereich Netzschkau“, beschlossen in der öffentlichen
Dienststunden:                                                    Stadtratssitzung am 27.06.1996, ausgefertigt am 03.04.2013,
                                                                  ortsüblich bekannt gemacht am 15.01.1997 (Netzschkauer Stadt-
Montag                 09.00 – 12.00 Uhr  13.00 – 16.00 Uhr       anzeiger Nr. 01/97) und am 17.04.2013 (Netzschkauer Stadtan-
Dienstag               09.00 – 12.00 Uhr  13.00 – 18.00 Uhr       zeiger Nr. 04/13) wird aufgehoben.
Donnerstag             09.00 – 12.00 Uhr  13.00 – 17.00 Uhr
Freitag                09.00 – 12.00 Uhr                                                                §2
                                                                                               Geltungsbereich
Hinweis auf § 215 BauGB                                           Der räumliche Geltungsbereich dieser Aufhebungssatzung (das
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB    Gebiet, das hiernach nicht mehr der Stadtsanierung unterliegt)
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel        ist im Lageplan als Anlage zu dieser Satzung dargestellt. Die An-
in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB in dem zum         lage ist Bestandteil dieser Satzung.
Zeitpunkt des Inkrafttretens erforderlichen Umfang sind gemäß
§ 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht inner-                                        §3
halb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge-                                   Inkrafttreten
genüber der Stadtverwaltung Netzschkau, Bauabteilung, Zimmer      Diese Satzung tritt rückwirkend zum 12.08.2017 in Kraft.
01, Markt 12 in 08491 Netzschkau, geltend gemacht worden sind.
Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung
oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Frei-
staat Sachsen (SächsGemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
schriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt
     ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
     nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
     worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs­
     GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-

     über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
     der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-
     macht worden ist.
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