Page 3 - Stadtanzeiger10.2021
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                                                                               Samstag, 16. Oktober 2021

Außerdem ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen.        Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Die Gebühr (bar/Kartenzahlung) ist bei Antragstellung zu ent-
richten.                                                            das Einwohnermeldeamt ist am 4. November 2021 wegen einer
                                                                    Weiterbildung nicht besetzt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
5. Beantragung eines Personaldokumentes für minderjähri-
ge Kinder                                                                  Sehr geehrte Einwohnerinnen
Bringen Sie Ihren Personalausweis, ggf. das alte Personaldoku-                     und Einwohner,
ment Ihres Kindes, die Geburtsurkunde des Kindes und ein aktu-
elles biometrisches Lichtbild mit. Das Kind muss zur Beantragung    auf Grund von Instandsetzungsarbeiten ist der Bahnübergang an
mitkommen. Wenn nicht beide Elternteile mitkommen können,           der Schlossstraße vom 18. Oktober bis 21. Oktober 2021 gesperrt.
so bringen Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene      Die Umleitung erfolgt über die Elisabethstraße und die Bahnhof-
Einverständniserklärung zur Dokumentenausstellung für Kinder        straße. Danke für Ihr Verständnis - Ihre Bauabteilung der Stadt
mit. Bei alleinigem Sorgerecht ist der Nachweis des Jugendamtes     Stadt Netzschkau
vorzulegen.
Die Gebühr (bar/Kartenzahlung) ist bei Antragstellung zu ent-                   Mühlstraße gesperrt
richten.
                                                                              Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
6. Beantragung eines Führungszeugnisses/Auszug aus dem
Gewerbezentralregister                                              die Mühlstraße und die untere Brückenstraße ist voraussichtlich
Die Beantragung kann nur persönlich (Ausnahmen nach § 30            noch bis 18.12.2021 für den Verkehr voll gesperrt. Grund dafür ist
BZRG geregelt) und unter Vorlage eines Personaldokumentes           die Neuverlegung der Gasleitung auf der Mühlstraße durch die
erfolgen. Soll ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG      Eins Energie AG Chemnitz.
beantragt werden, benötigen wir den schriftlichen Nachweis der      Bauausführende Firma ist die Stahn Bau GmbH Rodewisch/
anfordernden Stelle (Arbeitgeber, Schule,u.Ä.), welches die Not-    OT Rützengrün
wendigkeit des erweiterten Führungszeugnisses bestätigt. Für        Verantwortlicher Bauleiter ist Herr Pannek, Tel. 0173/8967923.
den Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister benöti-        Vor Ort verantwortlich: Herr Marcel Wolf
gen Sie die Handelsregister-Nr.                                     Rückfragen in der SV Netzschkau:
Die Gebühr (bar/Kartenzahlung) ist bei Antragstellung zu ent-       Bauabteilung Frau Fleischer, Telefon: 03765/390140.
richten.

7. Ausstellung einer Meldebescheinigung
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
Die Gebühr (bar/Kartenzahlung) ist bei Antragstellung zu ent-
richten.

8. amtliche Beglaubigung
Die zu beglaubigenden Unterlagen sind grundsätzlich im Origi-
nal vorzulegen. Deutsche Personenstandsurkunden dürfen nicht
beglaubigt werden. Hierzu müssen Sie sich bitte an das zuständi-
ge Standesamt, welches die Urkunden ausgestellt hat, wenden.

9. Melderegisterauskünfte
Eine telefonische Auskunftserteilung oder eine Übersendung per
Mail oder Fax ist nicht zulässig. Sie können Auskünfte schriftlich
oder persönlich im Einwohnermeldeamt erhalten.

Sprechzeiten

Montag	       9 – 12 Uhr	  13 – 16 Uhr                                         Amtsblatt der Gemeinde Netzschkau
                           13 – 18 Uhr                                         Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet.
Dienstag	     9 – 12 Uhr	                                                      -	Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach •
                           13 – 17 Uhr                                         	 E-Mail: info@netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de
Mittwoch	geschlossen                                                           -	 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster),
                                                                               	 An den Steinenden 10, Telefon 03535 489-0
Donnerstag	   9 – 12 Uhr	                                                      	 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
                                                                               -	Verantwortlich: für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau,
Freitag	      9 – 12 Uhr                                                       	 Markt 12, 08491 Netzschkau
                                                                               	 für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach:
Damit der Infektionsschutz anlässlich der Corona-Pandemie           IMPRESSUM  	 der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach
gewährleistet wird und um Wartezeiten zu vermeiden, werden                     	 für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser
Bürger im Einwohnermeldeamt momentan ausschließlich nach                       -	 Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Terminvereinbarung empfangen. Terminvereinbarungen sind te-                    	 LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster), An den Steinenden 10
lefonisch unter 03765 3901-30 und per E-Mail unter                             	 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
v.voigt@netzschkau.de möglich.                                                 	www.wittich.de/agb/herzberg

Termine im Einwohnermeldeamt sollten rechtzeitig und lang-                                          Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 5. November 2021
fristig genug geplant sein, um eventuelle Fristen zur Neubean-                                      Erscheinungstag nächste Ausgabe: 20. November 2021
tragung von Dokumenten oder bei An- bzw. Ummeldungen ge-                          Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau
währleisten zu können.                                                                       und der Gemeindeverwaltung Limbach können den S­ tadtanzeiger
                                                                                   sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch

                                                                                                          in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
                                                                               Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäfts-
                                                                               bedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen
                                                                               infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel-
                                                                               exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,
                                                                               sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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