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14.10.2023 | Nummer 10 | Seite 2 Netzschkauer STADTANZEIGER
Impressum Aus dem Rathaus
Netzschkauer Stadtanzeiger Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau
Amtsblatt für die Stadt zugleich als erfüllende Gemeinde der
Netzschkau und ihre Ortsteile Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/Limbach
anlässlich der allgemeinen Kommunalwahlen und
Erscheinungsweise: monatlich der Europawahl am 09. Juni 2024
Auflage: 2600 Exemplare sowie der Wahl zum 8. Sächsischen Landtag
am 01. September 2024
Herausgeber:
Bürgermeister Widerspruchsrecht zur Gruppenauskunft vor Wahlen
der Stadt Netzschkau
08491 Netzschkau, Markt 12 Entsprechend § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt t durch
Artikel 22 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, darf die Meldebehörde
Verantwortlich für den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Ab-
amtlichen Teil: stimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden
Bürgermeister Mike Purfürst Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen
von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Verantwortlich für den nicht-
amtlichen und Lokalen Teil: Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die
(v.i.S.d.P) Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat
Bürgermeister Mike Purfürst, sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
die Leiter der Ämter und Behör-
den bzw. die Vorsitzenden der Zulässig ist die Übermittlung folgender Daten: Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchli-
lokalen Vereine chen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Eine Erteilung von Auskünften nach § 50 Abs. 1 BMG
Redaktion: (V.i.S.d.P.) unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt oder soweit die betroffene Person der Übermitt-
Anja Reiher, Stadtverwaltung lung Ihrer Daten nach § 50 Abs. 5 BMG widersprochen hat oder widerspricht.
Netzschkau,
Telefon: 03765 390110, Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Netzschkau, Einwohnermeldeamt,
E-Mail: info@netzschkau.de Markt 12 in 08491 Netzschkau während der üblichen Öffnungszeiten einzulegen. Bereits früher eingelegte
Ein Anspruch auf die Veröffent- Widersprüche gelten fort, sofern sie nicht an eine bestimmte Wahl gebunden waren.
lichung von Beiträgen besteht
nicht. Netzschkau, den 28.09.2023
Die Redaktion behält sich vor,
Beiträge zu redigieren und zu Mike Purfürst
kürzen Bürgermeister
Herstellung und Anzeigen: Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Riedel GmbH & Co. KG, Verlag
für Kommunal- und Bürgerzei- die Stadtverwaltung Netzschkau bleibt am 30. Oktober 2023 geschlossen.
tungen Mitteldeutschland Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gottfried-Schenker-Straße 1,
09244 Lichtenau, OT Ottendorf Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse
Verantwortlich: Hannes Riedel,
Telefon: 037208 876-0 Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet voraussichtlich am 24. Oktober 2023, um
E-Mail: info@riedel-verlag.de 19:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Für Anzeigenveröffentlichungen Wird die Sitzung anberaumt, finden Sie die Bekanntmachung mit Tagesordnung am 16.10.2023 unter
und Fremdbeilagen gelten unse- www.netzschkau.de/Bürgerinformationen/Bekanntmachungen und an den Anschlagtafeln veröffentlicht.
re allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen und unsere gültige An- Amtsblatt Netzschkau – Termine 2023 Änderungen vorbehalten!
zeigenpreisliste 2023.
Monat Redaktionsschluss Erscheinungstermin
Vertrieb: kostenlos für alle November
Haushalte an Mitnahmestellen Dezember Freitag 3.11.2023 Samstag 11.11.2023 C
im Erscheinungsgebiet M
Freitag 1.12.2023 Samstag 9.12.2023 Y
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