Page 2 - 2849_Netzschkau_47_20#017
P. 2
2 Nummer 11
Samstag, 21. November 2020
Aus dem Rathaus Stadt schreibt Garagenkomplex an der
Elsterberger Straße zum Verkauf aus
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Die Stadt Netzschkau schreibt das Grundstück FS 301 an der Els-
auf Grund einer Softwareumstellung bleibt das terberger Straße zum Verkauf aus.
Einwohnermeldeamt der Stadt Netzschkau Das Flurstück hat eine Größe von 7.580,0 m² und ist mit 128 Gara-
vom 24. 11.2020 bis einschließlich 3.12.2020 gen bebaut. 116 Garagen sind verpachtet. Die meisten Garagen
geschlossen. sind in DDR-typischer Reihenbauweise (Stahlbetongaragen, Bau-
jahr 1960 bis 1980) errichtet. Bei einem geringen Teil der Gara-
Vielen Dank für Ihr Verständnis. gen ist der Erbauer noch Eigentümer des Gebäudes (Eigentum
auf fremden Grund und Boden, besteht noch aus DDR-Zeiten).
Das Rathaus hat an folgenden Tagen Die Fläche ist laut Flächennutzungsplan der Stadt Netzschkau als
eingeschränkte Öffnungszeiten Grünfläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich. Einen Be-
bauungsplan gibt es nicht.
21.12. + 22.12.2020 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Für das Flurstück 301 der Gemarkung Netzschkau wurde ein Ver-
28.12. + 29.12.2020 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr kehrswertgutachten erstellt. Dieses ist in der Stadt Netzschkau,
Kämmerei, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung einseh-
Bitte denken Sie daran, dass ein Besuch nur nach vorheriger bar. Das Mindestgebot wird auf den Verkehrswert (§ 194 Bauge-
Terminvereinbarung möglich ist. setzbuch) festgesetzt und beträgt 46.000,00 €.
Das Gebäude ist nicht mit Krankheitssymptomen zu betreten. Die Vollzugskosten des Kaufes/Verkaufes trägt der Käufer.
Die Angebote richten Sie bitte in einem verschlossenen Um-
Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie den schlag mit der deutlichen Kennzeichnung: „Kaufangebot Flur-
Mindestabstand von 1,5 m ein! stück 301“ bis zum 16. Dezember 2020 an die Stadtverwaltung
Netzschkau, Bürgermeisteramt, Markt 12, 08491 Netzschkau.
Das Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat informiert Sitzung des Stadtrates
und der Ausschüsse
Am 22. Oktober 2020 wurde die Zweite Verordnung zur Ände-
rung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und Die nächste Sitzung des Stadtrates
der Personalausweisgebührenverordnung im Bundesgesetzblatt der Stadt Netzschkau findet
Teil I Nr. 47 ab Seite 2199 verkündet. am 24. November 2020,
um 19:00 Uhr,
Mit Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2021 können Uni- statt.
onsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Euro-
päischen Wirtschaftsraumes eID-Karten beantragen und damit Die Tagesordnung wird rechtzeitig unter www.netzschkau.de/
die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Zudem Bürgerinformationen/Bekanntmachungen und an den An-
wird die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises schlagtafeln veröffentlicht.
für Personen, die im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens
24 Jahre alt sind, angepasst. Ab dem 1. Januar 2021 beträgt die Winterdienst 2020/2021
Gebühr 37,00 Euro für antragstellende Personen, welche
das 24. Lebensjahr vollendet haben. Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Absicherung des Winterdienstes in der Stadt Netzschkau be-
Im Gegenzug entfallen die Gebührentatbestände für die nachträg- steht wieder wie jedes Jahr eine befristete Verkehrsrechtliche An-
liche Aktivierung der eID-Funktion sowie für die Neusetzung der ordnung vom 1. November 2020 bis zum 30. April 2021.
Geheimnummer und die Entsperrung des elektronischen Identi- Diese schränkt das Halten und Parken von KFZ an folgenden Stra-
tätsnachweises (bis zum 31. Dezember 2020: jeweils 6,00 Euro). ßen teilweise ein:
• Weststraße rechte Seite (Ausfahrt Bauhof der Stadt Netzschkau)
Ferner wurden die Vorgaben in der Personalausweisverordnung • Andreas-Schubert-Straße, rechte Seite/Weststraße
zur Erfassung einer ausländischen Anschrift und zu den Fristen • Mylauer Berg, rechte Seite - gesamte Länge
für die Speicherung von Daten beim Sperrlistenbetreiber ange- • Mittelstraße, linke Seite aus der Ferdinand-Freiligrath-Straße
passt. Weitere Neuerungen entnehmen Sie bitte im Detail dem
Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 47. kommend
• Schlossstraße, gegenüber Parkplatz hinter der Sparkasse
Richtung Kreisverkehr
• Oststraße, linke Seite aus Geschwister-Scholl-Straße kommend
• Oststraße, rechte Seite ab Einmündung Carolastraße, halbe
Länge
• Schillerstraße, rechte Seite aus S 299 (ehem. B 173)
kommend – Gesamtlänge
• Carolastraße rechtsseitig Richtung Oststraße
• Berggasse. Höhe Haus Nr. 3
• Hohle Gasse, ab Einmündungsbereich Jägerstraße
• Friedensstraße Richtung Siedlungsstraße rechts