Page 4 - Stadtanzeiger12.2023
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09.12.2023 | Nummer 12 | Seite 4                                                                                  Netzschkauer STADTANZEIGER

Institution Bürgerpolizist –                                                     Tierbestandsmeldung 2024
Eine Bilanz zum Jahresende
                                                                                 Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Verwaltungsgemeinschaft                   - Anstalt des öffentlichen Rechts -
Netzschkau – Limbach, wenn ich in meiner Funktion als örtlich zuständiger
Bürgerpolizist auf das Jahr 2023 zurückblicke, fällt mir auf, dass sich auch in  Sehr geehrte Tierhalter*innen,
diesem Jahr die Anzahl der Sachverhalte weiter steigerte, welche direkt an       bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern,
mich herangetragen wurde. Das Modell „Bürgerpolizist“ scheint sich also in       Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur
der Bevölkerung langsam zu etablieren, was entsprechend positiv zu bewer-        Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse
ten ist. Über 70 ortsansässige Bürger nutzten teils mehrfach die Möglichkeit,    gesetzlich verpflichtet sind.
mich persönlich, telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Ein Großteil der
Anliegen bezog sich dabei auf Probleme in der Nachbarschaft. Als Störfaktor      Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist
erwiesen sich neben dem klassischen Lärm unter anderem auch schlafrau-           Voraussetzung für:
bende Lichtemissionen, willkürliche Parksituationen vor dem Haus oder
nachteilige Umbaumaßnahmen an der Grundstücksgrenze. Leider musste               - eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse
ich mehrfach feststellen, dass der Versuch eines klärenden Gespräches nicht          im Tierseuchenfall,
bei jeder Person zum gewünschten Erfolg führte. Andere Bürger benötigten
hingegen einfach nur eine polizeiliche Auskunft. Als aktuelle Themenbeispie-     - die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für
le wären hierbei hervorzuheben: Drogen- und Betrugsdelikte, Verkehrsunfäl-           die Tierkörperbeseitigung und
le, Parkverstöße, Straßenbeschilderungen oder Tiere. Des Weiteren erhielt
ich wieder zahlreiche Hinweise zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, ver-         - die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische
dächtigen Personen und Fahrzeugen, Sachbeschädigungen, Verunreinigun-                Tierseuchenkasse.
gen, Schmierereien und Fischwilderei. Ausnahmslos jedem Sachverhalt wur-
de nachgegangen. Dazu kamen in diesem Jahr noch etwa 60 Anliegen bzw.            Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen er-
Ersuchen von örtlichen Verwaltungen, Behörden, Schulen und der Feuer-            halten Ende Dezember 2023 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis
wehr. Hier waren die Themenbereiche ebenfalls breit gefächert. Zusammen-         Mitte Januar 2024 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte
fassend möchte ich mich für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken             bei der Sächsischen Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben.
und hoffe, dass sich auch in den kommenden Jahren der positive Trend fort-       Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseu-
setzen wird. Nach wie vor kann ich auf Grund des erweiterten Aufgaben-           chenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
spektrums nur einen Teil meiner zur Verfügung stehenden Dienstzeit nutzen,       Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am
um in meinem Betreuungsbereich präsent zu sein. Scheuen sie sich daher           Stichtag 1. Januar 2024 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten da-
nicht, mich anzurufen oder mir eine E-Mail zu schreiben, sobald sie polizeili-   raufhin Ende Februar 2024 Ihren Beitragsbescheid.
che Hilfe benötigen. Ich wünsche allen Einwohnern der Region eine besinnli-
che Adventszeit, frohe Weihnachten im Kreise ihrer Liebsten und einen ent-       Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsi-
spannten Jahreswechsel.                                                          schen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (Säch-
                                                                                 sAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsi-
Ihr Polizeihauptmeister Rico Ehlert                                              schen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirt-
Ansprechpartner für Sicherheit und Ordnung                                       schaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

                                                                                 Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zu-
                                                                                 ständigen Veterinäramt hinweisen.

                                                                                 Bitte unbedingt beachten:
                                                                                 Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde-
                                                                                 und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie
                                                                                 über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r
                                                                                 Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3
                                                                                 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der
                                                                                 Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.

                                                                                 Sächsische Tierseuchenkasse
                                                                                 Anstalt des öffentlichen Rechts
                                                                                 Löwenstr. 7a
                                                                                 01099 Dresden
                                                                                 Tel: +49 351 80608-30
                                                                                 E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
                                                                                 Internet: www.tsk-sachsen.de

                                                                                                                                                              C
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