Page 4 - Stadtanzeiger01.2017
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4 Nummer 1                                                          Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 21. Januar 2017

        Verwaltungsgemeinschaft                                         Winterdienst vor der eigenen Haustür
           Netzschkau/Limbach
                                                                    Wer ist für den Winterdienst auf Gehwegen verantwortlich?
     Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau
            zugleich als erfüllende Gemeinde der                    Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke.

      Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/Limbach                    Was ist ein Gehweg?

        Widerspruchsrecht nach dem                                  Gehwege sind die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich be-
             Bundesmeldegesetz                                      stimmten und von der Fahrbahn abgegrenzten Teile der Straße,
                                                                    ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Netzschkau als       Straße, sowie räumlich von der Fahrbahn getrennte selbständige
Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Per-          Fußwege.
sonendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende
Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchs-         Soweit auf keiner Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist, gilt als
recht zu:                                                           Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücks-
1. 	 Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine       grenze.

     öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Fami-    Wo ist das geregelt?
     lienangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben
     oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an-   Geregelt ist dies in der Straßenreinigungssatzung der Stadt
     gehören – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhe-    Netzschkau, beschlossen am 31.03.2015 vom Stadtrat. Danach
     bungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt   haben Verpflichtete neben der allgemeinen Reinigungspflicht bei
     werden – gemäß § 42 Abs. 2 BMG                                 Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren
	 Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG     Grundstücken in einer Breite von mindestens 1 m von Schnee zu
     widersprechen.                                                 räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beein-
2. 	 Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und an-      trächtigt wird. Der Freistaat Sachsen räumt den Städten nach § 51
     deren Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit          Abs. 5 des Sächsischen Straßengesetzes das Recht ein, durch eine
     Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler         Satzung die Verpflichtung zur Räum- und Streupflicht der Gehwe-
     Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG                                    ge ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch
	 Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG wi-        öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen.
     dersprechen.
3. 	 Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehe-        Darf der Grundstückseigentümer die Arbeiten übertragen?
     jubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß
     § 50 Abs. 2 BMG                                                Ja. Aber: Auch wenn ein geeigneter Dritter mit der Schneebesei-
	 Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG wi-        tigung beauftragt wird, sollte der Grundstückseigentümer die
     dersprechen.                                                   Verpflichtungen aus der Straßenreinigungssatzung diesen zur
4. 	 Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an         Auflage machen und die Ausführung kontrollieren, denn trotz
     Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern         Übertragung der Aufgabe bleibt der Grundstückseigentümer in
     (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG      der Verantwortung.
	 Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG wi-
     dersprechen.                                                   Wann ist der Winterdienst durchzuführen?
5. 	 Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljäh-
     rig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement        Auf den Gehwegen sind an Werktagen bis 7.00 Uhr, an Sonn-
     der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informa-         und Feiertagen bis 8.00 Uhr Schnee und Glätte zu beseitigen. Bis
     tionsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz                20.00 Uhr muss das so oft wiederholt werden, wie es zurVerhütung
	 Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG            von Gefahren erforderlich ist.
     widersprechen.
                                                                    Wie ist der Winterdienst durchzuführen?
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Stadt
Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Meldeamt, Zim-              Die Gehwege und Zugänge zu Überwegen sind in einer Breite von
mer 13/14, während der Öffnungszeiten                               mindestens 1 m zu räumen und zu streuen. Ist der Gehweg schma-
montags: 		 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr             ler, so ist die gesamte Gehwegbreite zu beräumen. Soweit Gehwe-
dienstags: 		 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr           ge nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m
donnerstags:	 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr           Breite entlang der Grundstücksgrenze. Für jedes Hausgrundstück
freitags: 			 09.00 bis 12.00 Uhr                                   ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang zu räu-
einzulegen.                                                         men. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel sind die Geh-
                                                                    wege so von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen, dass
Netzschkau, den 04.01.2017                                          ein gefahrloses Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. Die Winter-
                                                                    wartung auf den Fuß- und Verbindungswegen hat entsprechend
Mike Purfürst, Bürgermeister                                        den Regelungen für die Gehwege zu erfolgen. Festgetretener oder
                                                                    auftauender Schnee ist ebenfalls – soweit möglich und zumutbar
                                                                    – zu lösen und abzulagern. Schnee aus privaten Grundstücken
                                                                    darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgelagert werden.
                                                                    Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehal-
                                                                    ten werden.

                                                                    Welches Streumittel ist geeignet?

                                                                    Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege in voller Breite undTie-
                                                                    fe mit entsprechenden Stoffen „abzustumpfen“, wie zum Beispiel
                                                                    mit Sand, Splitt und ähnlich abstumpfenden Materialien. Nach der
                                                                    Winterperiode ist das Streugut unverzüglich wieder zu entfernen.
                                                                    Die Verwendung von Salz darf nur in geringen Mengen erfolgen.
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