Page 10 - Stadtanzeiger02.2018
P. 10
10 Nummer 2 Netzschkauer Stadtanzeiger
Samstag, 24. Februar 2018
Kindergarten- und Schulnachrichten Gemeinde
Limbach/Vogtland
Oberschule „Felix Mauersberger“ Netzschkau
Satzung
Anmeldung Klasse 5 für die Oberschule Netzschkau
zu Änderung der Entschädigung der ehrenamtlichen
Da die Schulanmeldung für die kommenden 5. Klassen in diesem Feuerwehrangehörigen der FFw Limbach
Jahr vom 28.02.2018 bis 07.03.2018 erfolgt, geben wir folgende Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März
Termine zur Anmeldung bekannt. 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist,
Eltern, die den Wunsch haben, ihre Kinder an unserer Schule an- und § 63 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Ret-
tungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni
zumelden, können an folgenden Tagen die Anmeldung im Sekre- 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), letzte Änderung 10. August 2015
(SächsGVBl. S. 466) in Verbindung mit der Verordnung des Säch-
tariat vornehmen: sischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und
die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (SächsFwVO) vom
Mittwoch, 28.02.2018 07.30 – 18.00 Uhr 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch die Verord-
nung vom 20. August 2012 (SächsGVBl. S. 458) geändert worden
Donnerstag, 01.03.2018 07.30 – 14.00 Uhr ist, hat der Gemeinderat Limbach die in seiner öffentlichen Sitzung
am 20.11.2017 beschlossene Satzung, durch Beschluss in öffent-
Freitag, 02.03.2018 07.30 – 13.00 Uhr licher Sitzung am 29.01.2018 mit der Mehrheit der Stimmen aller
Mitglieder wie folgt geändert: beschlossen:
Samstag, 03.03.2018 09.30 – 11.00 Uhr
§ 1 – Änderungsbestimmungen
Montag – Mittwoch In § 1 wird Abs. 2, Anstrich 2 neu gefasst:
Die Entschädigung beträgt monatlich für
05.03.2018 – 07.03.2018 07.30 – 14.00 Uhr - die Stellvertreter des Gemeindewehrleiters erhalten
je 8,50 Euro
Für Eltern, die aus beruflichen Gründen diese Zeit nicht nutzen
können, besteht die Möglichkeit, telefonisch über das Sekretariat § 2 – Inkrafttreten
einen anderen Termin für die Anmeldung zu vereinbaren. 1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Folgende Unterlagen sind erforderlich: Limbach, den 29.01.2018
• Bildungsempfehlung
• Zeugniskopie vom 1. Schulhalbjahr 2017/2018 der Klasse 4 Damisch
• Geburtsurkunde Bürgermeister
]ürgen Dillner Veröffentlichungshinweis auf die Unbeachtlichkeit von Ver-
Schulleiter fahrens- und Formfehlern gem. § 4 Abs. 4 SächsGemO:
Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Form-
Vereinsnachrichten vorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Sport frei – Weg mit dem Winterspeck Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
… so heißt es jede Woche im ADL Haus am Göltzschtalblick. So 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
lange wie möglich beweglich bleiben.
migung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
Das wünscht sich jeder. Dafür werden jede Woche in der Gruppe sind,
verschiedene Übungen gemacht. Nach dem Spruch „Sport frei“ 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Ge-
wird sich mit verschiedenen Übungen aufgewärmt. Dann gibt es setzwidrigkeit widersprochen hat,
einen spielerischen Teil, bei dem die meisten ihre Beweglichkeit 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
automatisch noch einmal steigern. Mit Schwungtuch, Ball spielen, a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
bis hin zum Tanzen ist für jeden etwas dabei. Auch Rollstuhlfahrer
und passiv teilnehmende Bewohner werden mit einbezogen. Zum hat oder
Abschluss kann sich jeder bei einer kleinen Igelballmassage nach b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-
getaner Arbeit entspannen.
genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachver-
halts, der Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht wurden,