Page 2 - Stadtanzeiger02.2024
P. 2
10.02.2024 | Nummer 2 | Seite 2 Netzschkauer STADTANZEIGER
Aus dem Rathaus
Bekanntmachung der Wahl zum Stadtrat der Stadt Netzschkau und zum
Gemeinderat der Gemeinde Limbach sowie zum Ortschaftsrat Brockau
am 9. Juni 2024
1. Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Stadtrat der Stadt Netzschkau, zum Gemeinderat der Gemeinde Limbach und zum Ortschaftsrat
Brockau der Stadt Netzschkau statt.
Zu wählen sind: Anzahl der zu Höchstzahl der Mindestzahl
Stadtrat Netzschkau wählenden Räte Bewerber je Unterstützungs-
unterschriften
16 Wahlvorschlag
40
24
Gemeinderat Limbach 10 15 20
Ortschaftsrat Brockau 5 8 10
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Sich für den Stadt-/Gemeinde-/Ortschaftsrat bewerbende
Unionsbürger haben bis zum Ende der Einreichungsfrist gegen-
2.1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese über der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zusätz-
Wahlen frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und lich an Eides Statt zu versichern, dass sie im Herkunftsmitglieds
spätestens am 4. April 2024, bis 18.00 Uhr bei der Vorsitzenden staat die Wählbarkeit nicht verloren haben (§ 6a Abs. 3
des Gemeindewahlausschusses zu den allgemeinen Öffnungs- KomWG).
zeiten schriftlich einzureichen. Sofern sie nach § 26 des Bundesmeldegesetzes von der Melde-
pflicht befreit sind, haben sie ferner an Eides Statt zu versichern,
Anschrift: Stadt Netzschkau seit wann sie in der Stadt/Gemeinde/Ortschaft eine Wohnung,
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland
Markt 12 die Hauptwohnung haben.
08491 Netzschkau Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik sind deren
Anschriften anzugeben.
Öffnungszeiten: 09.00 bis 12.00 Uhr
Montag und 13.00 bis 15.00 Uhr 3.2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerber-
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr aufstellungen und Zustimmungserklärungen sind bei der
Donnerstag und 13.00 bis 18.00 Uhr
09.00 bis 12.00 Uhr Stadt Netzschkau
Freitag und 13.00 bis 17.00 Uhr Einwohnermeldeamt oder Hauptamt
(am 4. April 2024 bis 18.00 Uhr) Markt 12
09.00 - 12.00 Uhr 08491 Netzschkau
2.2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen während der allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich.
eingereicht werden.
4. Hinweise auf Bestimmungen zu Unterstützungsunterschriften
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge 4.1. Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung muss
entsprechend der unter 1. angegebenen Mindestzahl von zum
3.1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlbe-
Vorschriften aufzustellen. rechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unter-
stützt werden (Unterstützungsunterschriften).
Wählbar zum Stadt-/Gemeinderat sind Bürger der Stadt/ Ein Wahlberechtigter kann nicht mehrere Wahlvorschläge für
Gemeinde. dieselbe Wahl unterstützen.
Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels
116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines 4.2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der am Wahlvorschlags bei der
Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit min-
destens drei Monaten in der Stadt/Gemeinde wohnt. Stadt Netzschkau
Wählbar zum Ortschaftsrat sind die Bürger der Stadt, die seit Einwohnermeldeamt
mindestens drei Monaten in der Ortschaft wohnen. Markt 12
08491 Netzschkau
Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und
Form der Wahlvorschläge der §§ 6a bis 6c sowie 6e Kommunal- während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum Ende der Ein- C
wahlgesetz (KomWG) und reichungsfrist für Wahlvorschläge gem. Pkt. 2.1. geleistet wer- M
§ 16 Sächsische Kommunalwahlordnung (SächsKomWO) den. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuwei Y
entsprechen; die im sen. K
§ 16 Abs. 3 SächsKomWO genannten Unterlagen sind den Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen
Wahlvorschlägen beizufügen. Zustandes gehindert sind, die Verwaltung aufzusuchen, können