Page 3 - Stadtanzeiger02.2024
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Netzschkauer STADTANZEIGER                                                     10.02.2024 | Nummer 2 | Seite 3

            die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten          für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Sächsischen Kommu-
            der Verwaltung ersetzen. Sie haben dies bei der Vorsitzenden       nalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die
            des Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten Tag vor          Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Sächsischen Kommunalwahlord-
            Ablauf der                                                         nung) und – soweit sie Bürgerinnen/Bürger anderer Mitgliedsstaaten der
            Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (28. März 2024) schriftlich   Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a
            zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu        Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den
            machen.                                                            Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive daten-
                                                                               schutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grund-
    4.3. Für die Stadt- bzw. Gemeinderatswahl bedarf der Wahlvorschlag         verordnung. Es wird empfohlen, der Wahlbewerberin/dem Wahlbewerber
            einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereini-  im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt
            gung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags                          entsprechend dem Musterformular 1 unter
            - im Sächsischen Landtag vertreten ist oder                        https://www.datenschutz.sachsen.de/informationspflichten-4155.html?_cp=%7B%7D
            - seit der letzten Wahl im Stadt- bzw. Gemeinderat der
                         Stadt/Gemeinde vertreten ist                          auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklä-
                                                                               rung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der
            jedoch keiner Unterstützungsunterschriften.                        Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a
                                                                               Absatz 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz).
            Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mit-
            gliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von       Netzschkau, 02.02.2024
            der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die
            dem Stadt- bzw. Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung          Mike Purfürst
            angehören unterschrieben ist.                                      Bürgermeister der Stadt Netzschkau

    4.4. Die Regelung gemäß 4.3. gilt entsprechend für die Ortschafts-            Die befüllbaren Formulare für das Wahlvorschlagsverfahren sind auch
            ratswahl.                                                             online unter www.netzschkau.de bereitgestellt.
            Darüber hinaus bedarf bei der Ortschaftsratswahl auch ein Wahl-       Die Formulare umfassen die Anlagen 16, 17, 19, 20 und 21 Sächs-
            vorschlag einer Partei oder Wählervereinigung, die aufgrund           KomWO – den Wahlvorschlag, die Zustimmungserklärung, die Nie-
            eigenen Wahlvorschlags seit der letzten regelmäßigen Wahl im          derschrift, die Versicherung an Eides statt sowie die Bescheinigung
            Ortschaftsrat vertreten ist, keiner Unterstützungsunterschriften.     des Wahlrechts.
                                                                                  Wir weisen darauf hin, dass bei Zugriff auf die Anlage 16 SächsKom-
5. Am 9. Juni 2024 findet ebenfalls die Wahl zum Europäischen Parla-              WO (Wahlvorschlag) eine Information an die Kommune/Verband er-
    ment statt. Die Wahlen werden nach § 57 Abs. 2 KomWG mit der                  folgt.
    Kommunalwahl organisatorisch verbunden.

Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung
von Wahlvorschlägen

Indem die Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber im Rahmen der Aufstel-
lungsversammlung der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter die

Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau am 30.01.2024

Am 30. Januar 2024 fand die 47. Sitzung des Stadtrates der Stadt               Der Stadtrat der Stadt Netzschkau erteilt für die Baumaßnahme „Ab-
Netzschkau im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 12, 08491 Netzschkau,          bruch/ Maurerarbeiten/ Trennwand im Gebäude - ehemalige Zimmerei - “
statt. Bürgermeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die       zum Angebotspreis von 19.250,71 € incl. MWSt. der Fa. Vogtländischer
ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens der                 Dienstleistungsservice aus Rodewisch den Zuschlag.
Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab alle vorliegenden Entschuldi-
gungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.                     BV 2024/093 Auftragsvergabe für die Dachsanierung am
                                                                                                        Gebäude „ehemalige Zimmerei“ auf dem Flurstück
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:                                    284/b – zur Vermietung des Gebäudes

BV 2024/002 Grundstückstausch Flurstück 450 gegen 449                          Der Stadtrat der Stadt Netzschkau erteilt für die Baumaßnahme „Dachsa-
                         Gemarkung Brockau                                     nierung am Gebäude - ehemalige Zimmerei - “ zum Angebotspreis von
                                                                               8.764,45 € incl. MWSt. der Fa. Dachdecker im Reisegewerbe R. Schwabe
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt, den Grundstückstausch des        aus Netzschkau den Auftrag.
städt. Flurstücks 450 (Größe von 4870m²) und des Flurstücks 449 (Größe
von 4970m²) der Gemarkung Brockau.                                             BV 2024/094 Auftragsvergabe für die Montage von zwei Sektio-
                                                                               naltoren im Gebäude „ehemalige Zimmerei“ auf dem Flurstück
BV 2024/043 Bildung eines einheitlichen Gemeindewahlaus-                       284/b – zur Vermietung des Gebäudes
                         schusses (GWA)                                        Der Stadtrat der Stadt Netzschkau erteilt für die Baumaßnahme „Einbau
                                                                               Sektionaltore im Gebäude - ehemalige Zimmerei - “ zum Angebotspreis
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt die Bildung eines einheitli-      von 13.323,24 € incl. MWSt. der Fa. Bauelemente U. Seidel aus
chen Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 09. Juni                Netzschkau den Zuschlag.
2024 nach § 21 Abs. 7 Sächsische Kommunalwahlordnung (SächsKom-
WO).                                                                           Des Weiteren stellten sich in der Sitzung die neue Tourismusmanagerin
                                                                               der Göltzschtalbrücke, Frau Victoria Kalbitz und der neue Energiemana-
    BV 2024/092  Auftragsvergabe für die Baumaßnahme                           ger der Stadt Netzschkau, Herr Claus-Peter Grimm, dem Stadtrat vor.
                 Abbruch/ Maurerarbeiten/ Trennwand im
C                Gebäude „ehemalige Zimmerei“ auf dem
M                Flurstück 284/b – zur Vermietung des Gebäudes
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