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Netzschkauer STADTANZEIGER 10.02.2024 | Nummer 2 | Seite 3
die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Sächsischen Kommu-
der Verwaltung ersetzen. Sie haben dies bei der Vorsitzenden nalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die
des Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten Tag vor Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Sächsischen Kommunalwahlord-
Ablauf der nung) und – soweit sie Bürgerinnen/Bürger anderer Mitgliedsstaaten der
Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (28. März 2024) schriftlich Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a
zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den
machen. Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive daten-
schutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grund-
4.3. Für die Stadt- bzw. Gemeinderatswahl bedarf der Wahlvorschlag verordnung. Es wird empfohlen, der Wahlbewerberin/dem Wahlbewerber
einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereini- im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt
gung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags entsprechend dem Musterformular 1 unter
- im Sächsischen Landtag vertreten ist oder https://www.datenschutz.sachsen.de/informationspflichten-4155.html?_cp=%7B%7D
- seit der letzten Wahl im Stadt- bzw. Gemeinderat der
Stadt/Gemeinde vertreten ist auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklä-
rung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der
jedoch keiner Unterstützungsunterschriften. Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a
Absatz 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz).
Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mit-
gliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von Netzschkau, 02.02.2024
der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die
dem Stadt- bzw. Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung Mike Purfürst
angehören unterschrieben ist. Bürgermeister der Stadt Netzschkau
4.4. Die Regelung gemäß 4.3. gilt entsprechend für die Ortschafts- Die befüllbaren Formulare für das Wahlvorschlagsverfahren sind auch
ratswahl. online unter www.netzschkau.de bereitgestellt.
Darüber hinaus bedarf bei der Ortschaftsratswahl auch ein Wahl- Die Formulare umfassen die Anlagen 16, 17, 19, 20 und 21 Sächs-
vorschlag einer Partei oder Wählervereinigung, die aufgrund KomWO – den Wahlvorschlag, die Zustimmungserklärung, die Nie-
eigenen Wahlvorschlags seit der letzten regelmäßigen Wahl im derschrift, die Versicherung an Eides statt sowie die Bescheinigung
Ortschaftsrat vertreten ist, keiner Unterstützungsunterschriften. des Wahlrechts.
Wir weisen darauf hin, dass bei Zugriff auf die Anlage 16 SächsKom-
5. Am 9. Juni 2024 findet ebenfalls die Wahl zum Europäischen Parla- WO (Wahlvorschlag) eine Information an die Kommune/Verband er-
ment statt. Die Wahlen werden nach § 57 Abs. 2 KomWG mit der folgt.
Kommunalwahl organisatorisch verbunden.
Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung
von Wahlvorschlägen
Indem die Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber im Rahmen der Aufstel-
lungsversammlung der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter die
Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau am 30.01.2024
Am 30. Januar 2024 fand die 47. Sitzung des Stadtrates der Stadt Der Stadtrat der Stadt Netzschkau erteilt für die Baumaßnahme „Ab-
Netzschkau im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 12, 08491 Netzschkau, bruch/ Maurerarbeiten/ Trennwand im Gebäude - ehemalige Zimmerei - “
statt. Bürgermeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die zum Angebotspreis von 19.250,71 € incl. MWSt. der Fa. Vogtländischer
ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens der Dienstleistungsservice aus Rodewisch den Zuschlag.
Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab alle vorliegenden Entschuldi-
gungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. BV 2024/093 Auftragsvergabe für die Dachsanierung am
Gebäude „ehemalige Zimmerei“ auf dem Flurstück
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: 284/b – zur Vermietung des Gebäudes
BV 2024/002 Grundstückstausch Flurstück 450 gegen 449 Der Stadtrat der Stadt Netzschkau erteilt für die Baumaßnahme „Dachsa-
Gemarkung Brockau nierung am Gebäude - ehemalige Zimmerei - “ zum Angebotspreis von
8.764,45 € incl. MWSt. der Fa. Dachdecker im Reisegewerbe R. Schwabe
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt, den Grundstückstausch des aus Netzschkau den Auftrag.
städt. Flurstücks 450 (Größe von 4870m²) und des Flurstücks 449 (Größe
von 4970m²) der Gemarkung Brockau. BV 2024/094 Auftragsvergabe für die Montage von zwei Sektio-
naltoren im Gebäude „ehemalige Zimmerei“ auf dem Flurstück
BV 2024/043 Bildung eines einheitlichen Gemeindewahlaus- 284/b – zur Vermietung des Gebäudes
schusses (GWA) Der Stadtrat der Stadt Netzschkau erteilt für die Baumaßnahme „Einbau
Sektionaltore im Gebäude - ehemalige Zimmerei - “ zum Angebotspreis
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt die Bildung eines einheitli- von 13.323,24 € incl. MWSt. der Fa. Bauelemente U. Seidel aus
chen Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 09. Juni Netzschkau den Zuschlag.
2024 nach § 21 Abs. 7 Sächsische Kommunalwahlordnung (SächsKom-
WO). Des Weiteren stellten sich in der Sitzung die neue Tourismusmanagerin
der Göltzschtalbrücke, Frau Victoria Kalbitz und der neue Energiemana-
BV 2024/092 Auftragsvergabe für die Baumaßnahme ger der Stadt Netzschkau, Herr Claus-Peter Grimm, dem Stadtrat vor.
Abbruch/ Maurerarbeiten/ Trennwand im
C Gebäude „ehemalige Zimmerei“ auf dem
M Flurstück 284/b – zur Vermietung des Gebäudes
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