Page 3 - Stadtanzeiger03.2019
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                                                                                              Freitag, 15. März 2019

        Umbauarbeiten im Rathaus                                  gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
                                                                  beschlossen. Das ca. 2900 m² große Satzungsgebiet zur Ergän-
Im Zuge der Renovierungsarbeiten im Rathaus wird seit Februar     zungssatzung „Am Galgenberg“ liegt am nord- westlichen Orts-
auch das Trauzimmer des Standesamtes Netzschkau umgebaut.         rand der Stadt Netzschkau. Es befindet sich unmittelbar an der
Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Eheschließungen.      Ortsstraße „Reinsdorfer Weg“ und dem Weg „Am Galgenberg“.
Für die Zeit der Renovierung des Trauzimmers im Rathaus wurde     (Flurkartenausschnitt)
deshalb das Gewölbe des ehemaligen Jugendclubs, Markt 14 in       Der vorhandene im Zusammenhang bebaute Ortsteil im Bereich
Netzschkau als Ausweichmöglichkeit zum Trauzimmer gewid-          des „Reinsdorfer Weges“ soll gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zum
met.                                                              Zweck einer möglichen Bebauung auf den Flurstücken mit den
Das für Eheschließungen beliebte Schloss fällt während der kal-   Nr. 789, 790 und 791 in der Gemarkung Netzschkau erweitert
ten Wintermonate aus. Dort Trauungen durchzuführen, ist erst ab   werden.
dem Frühling wieder möglich.

    Einladung zur Vollversammlung der                             Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten
  Jagdgenossenschaft Netzschkau/Mylau                             Verfahren nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 BauGB durchgeführt. Dem-
                                                                  entsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umwelt-
hiermit lädt der Jagvorstand Sie zu der nichtöffentlichen Ver-    prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
sammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Netzschkau/        § 2a BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen ver-
Mylau                                                             fügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
                                                                  § 6 Abs. 5 Satz 3 BAUGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Bei
am: 02.04.2019                                                    der Ergänzungssatzung ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung
um: 19:00 Uhr                                                     erforderlich.
im: Begegnungszentrum der Stadt Netzschkau
                                                                  Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Galgenberg“ in der
       (ehem. Jugendclub), Markt 14, 08491 Netzschkau             Fassung vom 06.12.2018 einschließlich der Begründung (und
recht herzlich ein.                                               Grünordnungsplan) wird in der Zeit vom 25.03.2019 bis ein-
                                                                  schließlich 26.04.2019 in der Stadtverwaltung Netzschkau,
Einladung                                                         08491 Netzschkau, Markt 12 im Bauamt Zimmer Nr. 1 während
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher                der üblichen Dienststunden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung                     Montag    9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
3. Kassenbericht                                                  Dienstag  9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
4. Beschluss über die Aufwandsentschädigung für die Mitglie-      Mittwoch  geschlossen
                                                                  Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
     der des Jagdvorstandes pro Jagdjahr                          Freitag   9.00 – 12.00 Uhr
5. Beschluss der Jahresrechnung 2018/2019 und des Haus-
                                                                  öffentlich ausgelegt.
     haltplanes für das Jagdjahr 2019/2020
6. Beschluss: über die 2. Verlängerung des Jagdpachtvertrages     Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und
7. Bericht der Jagdpächter                                        Erörterung der Planung gegeben. Über den Inhalt wird auf Ver-
                                                                  langen Auskunft erteilt.
Anmerkungen:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehe-      Gleichzeitig können die Planunterlagen während der Ausle-
gatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch  gungsfrist auf der Internetseite der Stadt Netzschkau unter
eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person    www.netzschkau.de (unter Bekanntmachungen) sowie auf dem
oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft       Zentralen Landesportal der Bauleitplanung Sachsen unter
angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.                       www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die
schriftliche Form erforderlich.                                   Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenos-    oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Netz-
sen vertreten.                                                    schkau, Markt 12, Bauamt, 08491 Netzschkau abgegeben werden.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufe-    Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt
nen Organe oder deren Beauftragte.                                wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

gez. Friedhelm Taubert                                            Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stel-
Der Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Netzschkau/Mylau             lungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unbe-
                                                                  rücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
       Ortsübliche Bekanntmachung                                 Netzschkau, den 04.03.2019
    über die öffentliche Auslegung des
     Entwurfes der Ergänzungssatzung                              Unterschrift Bürgermeister
 „Am Galgenberg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat am 22.01.2019 in öffent-
licher Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Galgen-
berg“ für den Bereich der Flurstücke 789, 790 und 791 der Gemar-
kung Netzschkau in der Fassung vom 06.12.2018 nach § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 BauGB bestehend aus A-Planzeichnung im Maß-
stab 1.1000, B-Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung
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