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Freitag, 15. März 2019
Umbauarbeiten im Rathaus gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen. Das ca. 2900 m² große Satzungsgebiet zur Ergän-
Im Zuge der Renovierungsarbeiten im Rathaus wird seit Februar zungssatzung „Am Galgenberg“ liegt am nord- westlichen Orts-
auch das Trauzimmer des Standesamtes Netzschkau umgebaut. rand der Stadt Netzschkau. Es befindet sich unmittelbar an der
Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Eheschließungen. Ortsstraße „Reinsdorfer Weg“ und dem Weg „Am Galgenberg“.
Für die Zeit der Renovierung des Trauzimmers im Rathaus wurde (Flurkartenausschnitt)
deshalb das Gewölbe des ehemaligen Jugendclubs, Markt 14 in Der vorhandene im Zusammenhang bebaute Ortsteil im Bereich
Netzschkau als Ausweichmöglichkeit zum Trauzimmer gewid- des „Reinsdorfer Weges“ soll gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zum
met. Zweck einer möglichen Bebauung auf den Flurstücken mit den
Das für Eheschließungen beliebte Schloss fällt während der kal- Nr. 789, 790 und 791 in der Gemarkung Netzschkau erweitert
ten Wintermonate aus. Dort Trauungen durchzuführen, ist erst ab werden.
dem Frühling wieder möglich.
Einladung zur Vollversammlung der Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten
Jagdgenossenschaft Netzschkau/Mylau Verfahren nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 BauGB durchgeführt. Dem-
entsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umwelt-
hiermit lädt der Jagvorstand Sie zu der nichtöffentlichen Ver- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
sammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Netzschkau/ § 2a BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen ver-
Mylau fügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
§ 6 Abs. 5 Satz 3 BAUGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Bei
am: 02.04.2019 der Ergänzungssatzung ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung
um: 19:00 Uhr erforderlich.
im: Begegnungszentrum der Stadt Netzschkau
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Galgenberg“ in der
(ehem. Jugendclub), Markt 14, 08491 Netzschkau Fassung vom 06.12.2018 einschließlich der Begründung (und
recht herzlich ein. Grünordnungsplan) wird in der Zeit vom 25.03.2019 bis ein-
schließlich 26.04.2019 in der Stadtverwaltung Netzschkau,
Einladung 08491 Netzschkau, Markt 12 im Bauamt Zimmer Nr. 1 während
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher der üblichen Dienststunden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
3. Kassenbericht Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
4. Beschluss über die Aufwandsentschädigung für die Mitglie- Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
der des Jagdvorstandes pro Jagdjahr Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
5. Beschluss der Jahresrechnung 2018/2019 und des Haus-
öffentlich ausgelegt.
haltplanes für das Jagdjahr 2019/2020
6. Beschluss: über die 2. Verlängerung des Jagdpachtvertrages Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und
7. Bericht der Jagdpächter Erörterung der Planung gegeben. Über den Inhalt wird auf Ver-
langen Auskunft erteilt.
Anmerkungen:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehe- Gleichzeitig können die Planunterlagen während der Ausle-
gatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch gungsfrist auf der Internetseite der Stadt Netzschkau unter
eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person www.netzschkau.de (unter Bekanntmachungen) sowie auf dem
oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft Zentralen Landesportal der Bauleitplanung Sachsen unter
angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die
schriftliche Form erforderlich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenos- oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Netz-
sen vertreten. schkau, Markt 12, Bauamt, 08491 Netzschkau abgegeben werden.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufe- Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt
nen Organe oder deren Beauftragte. wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
gez. Friedhelm Taubert Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stel-
Der Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Netzschkau/Mylau lungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unbe-
rücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Ortsübliche Bekanntmachung Netzschkau, den 04.03.2019
über die öffentliche Auslegung des
Entwurfes der Ergänzungssatzung Unterschrift Bürgermeister
„Am Galgenberg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat am 22.01.2019 in öffent-
licher Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Galgen-
berg“ für den Bereich der Flurstücke 789, 790 und 791 der Gemar-
kung Netzschkau in der Fassung vom 06.12.2018 nach § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 BauGB bestehend aus A-Planzeichnung im Maß-
stab 1.1000, B-Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung