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Netzschkauer STADTANZEIGER 09.03.2024 | Nummer 3 | Seite 9
Wissenswertes
Junge Menschen für ein politisches Freiwilligenjahr gesucht
Noch bis zum 05. April 2024 können sich Jugendliche für ein politisches die Teilnehmenden in verschiedenen Bereichen der politischen Arbeit ein-
Freiwilligenjahr in Sachsen bei der Sächsischen Jugendstiftung bewerben. gesetzt. Sie unterstützen bei der Organisation von Veranstaltungen, der
Junge Menschen schauen im FSJ Politik hinter die Kulissen von politischer Durchführung von Recherchen und Analysen, der Betreuung von Social
Bildung oder Verwaltung, Gedenkstätten sowie Interessenvertretungen Media Kanälen und vielem mehr. Das Jahr wird durch 25 Bildungstage ab-
und werden selbst aktiv. gerundet. Diese bieten die Gelegenheit, Erfahrungen aus dem FSJ-Einsatz
zu teilen, Kontakte zu knüpfen und sich intensiver mit verschiedenen po-
Das FSJ Politik richtet sich an junge Menschen im Alter zwischen 16 und litischen Themen auseinanderzusetzen.
26 Jahren, die sich für politische Themen interessieren und sich aktiv in
diesem Bereich engagieren möchten. Die Teilnehmerinnen und Teilneh- Informationen zur Sächsischen Jugendstiftung als Träger des FSJ-Politk
mer erhalten ein monatliches Taschengeld von 380 € und sind sozialversi- Die Sächsische Jugendstiftung wurde vor 27 Jahren auf Beschluss des
chert. Der neue Jahrgang startet zum 01. September 2024. Sächsischen Landtags gegründet. Ihr Hauptziel besteht darin, junge Men-
schen für sinnstiftendes Engagement zu begeistern. Dabei legt die Stif-
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren: tung besonderen Wert auf die Förderung von politischer Bildung, sozialer
https://www.saechsische-jugendstiftung.de/machen-statt-meckern Kompetenz sowie globaler und lokaler Solidarität - wichtige Säulen für ei-
ne funktionierende Gesellschaft. Die Sächsische Jugendstiftung initiiert ei-
Diese besondere Form des Freiwilligen Sozialen Jahres ist eine einzigartige gene Programme und unterstützt zudem gezielt Initiativen, die im Frei-
Möglichkeit für junge Menschen, sich in die politische Arbeit einzubrin- staat Sachsen wirken und verwurzelt sind.
gen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Während des Jahres werden
Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Freien
Abfälle sind in Deutschland grundsätzlich vorrangig zu verwerten, statt zu Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit gefährlichen
beseitigen. Pflanzenkrankheiten (z.B. Feuerbrand) befallen sind, ist das Sächsische
Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle und kann beispielsweise durch Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (035242/6319333,
Kompostieren oder Einarbeiten in den Boden (Eigenverwertung) gesche- pflanzengesundheit@smul.sachsen.de) zu informieren, dieses entscheidet
hen. Dabei ist zu beachten, dass die pflanzlichen Abfälle auf dem Grund- dann im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.
stück, wo sie angefallen sind, auch zu verwerten sind.
Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt, Bitte beachten Sie
können Sie Ihre pflanzlichen Abfälle dem Vogtlandkreis überlassen, zum • Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zur Beseitigung stellt eine Ord-
Beispiel:
• über die Biotonne nungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu
• durch Abgabe auf den vier Wertstoffhöfen im Vogtlandkreis (siehe da- deren Ahndung der Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist.
• Dasselbe gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild - also nicht auf dem eige-
zu die Hinweise im Abfallwegweiser) nen Grundstück - abgelagert werden!
• über private Entsorger (beispielsweise mit Containerstellung) • Andere Abfälle als pflanzliche dürfen grundsätzlich nicht verbrannt
werden!
Im Gegensatz zu früher ist durch die Aufhebung der Pflanzenabfall- Achtung! Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit oder Straftat
verordnung (PflanzAbfV) seit dem 22.03.2019 ein Verbrennen von geahndet!
pflanzlichen Abfällen zur Beseitigung ausnahmslos verboten. Ein sol-
ches Verbrennen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislauf- Rechtsgrundlagen
wirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu deren Ahndung der Vogtlandkreis Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallwirtschaftssatzung Vogtlandkreis und Il-
gesetzlich verpflichtet ist. legale Abfallentsorgung/Abfallrecht
Ausnahmen Ihr Ansprechpartner: Landratsamt Vogtlandkreis
Wie bisher sind Brauchtumsfeuer (z.B. Hexenfeuer) und Lagerfeuer zuläs- Abfallrecht/Bodenschutz
sig, die Durchführung dieser ist aber vorher mit der jeweils zuständigen Bahnhofstr. 42-48, 08523 Plauen
Gemeinde abzustimmen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass nur ge- Tel.: 03741/ 300 2160
eignete Brennstoffe (z.B. trockenes Holz) genutzt werden und keine Be- Mail: baer.michael@vogtlandkreis.de
lästigung durch Rauchentwicklung/Funkenflug auftritt.
Von Schädlingen oder Krankheiten befallene Abfälle
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