Page 9 - Stadtanzeiger03.2024
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Netzschkauer STADTANZEIGER                                                                         09.03.2024 | Nummer 3 | Seite 9

   Wissenswertes

   Junge Menschen für ein politisches Freiwilligenjahr gesucht

   Noch bis zum 05. April 2024 können sich Jugendliche für ein politisches      die Teilnehmenden in verschiedenen Bereichen der politischen Arbeit ein-
   Freiwilligenjahr in Sachsen bei der Sächsischen Jugendstiftung bewerben.     gesetzt. Sie unterstützen bei der Organisation von Veranstaltungen, der
   Junge Menschen schauen im FSJ Politik hinter die Kulissen von politischer    Durchführung von Recherchen und Analysen, der Betreuung von Social
   Bildung oder Verwaltung, Gedenkstätten sowie Interessenvertretungen          Media Kanälen und vielem mehr. Das Jahr wird durch 25 Bildungstage ab-
   und werden selbst aktiv.                                                     gerundet. Diese bieten die Gelegenheit, Erfahrungen aus dem FSJ-Einsatz
                                                                                zu teilen, Kontakte zu knüpfen und sich intensiver mit verschiedenen po-
   Das FSJ Politik richtet sich an junge Menschen im Alter zwischen 16 und      litischen Themen auseinanderzusetzen.
   26 Jahren, die sich für politische Themen interessieren und sich aktiv in
   diesem Bereich engagieren möchten. Die Teilnehmerinnen und Teilneh-          Informationen zur Sächsischen Jugendstiftung als Träger des FSJ-Politk
   mer erhalten ein monatliches Taschengeld von 380 € und sind sozialversi-     Die Sächsische Jugendstiftung wurde vor 27 Jahren auf Beschluss des
   chert. Der neue Jahrgang startet zum 01. September 2024.                     Sächsischen Landtags gegründet. Ihr Hauptziel besteht darin, junge Men-
                                                                                schen für sinnstiftendes Engagement zu begeistern. Dabei legt die Stif-
   Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren:                                  tung besonderen Wert auf die Förderung von politischer Bildung, sozialer
   https://www.saechsische-jugendstiftung.de/machen-statt-meckern               Kompetenz sowie globaler und lokaler Solidarität - wichtige Säulen für ei-
                                                                                ne funktionierende Gesellschaft. Die Sächsische Jugendstiftung initiiert ei-
   Diese besondere Form des Freiwilligen Sozialen Jahres ist eine einzigartige  gene Programme und unterstützt zudem gezielt Initiativen, die im Frei-
   Möglichkeit für junge Menschen, sich in die politische Arbeit einzubrin-     staat Sachsen wirken und verwurzelt sind.
   gen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Während des Jahres werden

   Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Freien

   Abfälle sind in Deutschland grundsätzlich vorrangig zu verwerten, statt zu   Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit gefährlichen
   beseitigen.                                                                  Pflanzenkrankheiten (z.B. Feuerbrand) befallen sind, ist das Sächsische
   Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle und kann beispielsweise durch         Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (035242/6319333,
   Kompostieren oder Einarbeiten in den Boden (Eigenverwertung) gesche-         pflanzengesundheit@smul.sachsen.de) zu informieren, dieses entscheidet
   hen. Dabei ist zu beachten, dass die pflanzlichen Abfälle auf dem Grund-     dann im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.
   stück, wo sie angefallen sind, auch zu verwerten sind.
   Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt,       Bitte beachten Sie
   können Sie Ihre pflanzlichen Abfälle dem Vogtlandkreis überlassen, zum       • Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zur Beseitigung stellt eine Ord-
   Beispiel:
   • über die Biotonne                                                              nungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu
   • durch Abgabe auf den vier Wertstoffhöfen im Vogtlandkreis (siehe da-           deren Ahndung der Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist.
                                                                                • Dasselbe gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild - also nicht auf dem eige-
       zu die Hinweise im Abfallwegweiser)                                          nen Grundstück - abgelagert werden!
   • über private Entsorger (beispielsweise mit Containerstellung)              • Andere Abfälle als pflanzliche dürfen grundsätzlich nicht verbrannt
                                                                                    werden!
       Im Gegensatz zu früher ist durch die Aufhebung der Pflanzenabfall-           Achtung! Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit oder Straftat
       verordnung (PflanzAbfV) seit dem 22.03.2019 ein Verbrennen von               geahndet!
       pflanzlichen Abfällen zur Beseitigung ausnahmslos verboten. Ein sol-
       ches Verbrennen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislauf-       Rechtsgrundlagen
       wirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu deren Ahndung der Vogtlandkreis         Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallwirtschaftssatzung Vogtlandkreis und Il-
       gesetzlich verpflichtet ist.                                             legale Abfallentsorgung/Abfallrecht

   Ausnahmen                                                                    Ihr Ansprechpartner:  Landratsamt Vogtlandkreis
   Wie bisher sind Brauchtumsfeuer (z.B. Hexenfeuer) und Lagerfeuer zuläs-                            Abfallrecht/Bodenschutz
   sig, die Durchführung dieser ist aber vorher mit der jeweils zuständigen                           Bahnhofstr. 42-48, 08523 Plauen
   Gemeinde abzustimmen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass nur ge-                             Tel.: 03741/ 300 2160
   eignete Brennstoffe (z.B. trockenes Holz) genutzt werden und keine Be-                             Mail: baer.michael@vogtlandkreis.de
   lästigung durch Rauchentwicklung/Funkenflug auftritt.
   Von Schädlingen oder Krankheiten befallene Abfälle

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