Page 5 - Stadtanzeiger04.2017
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Netzschkauer Stadtanzeiger                                                                          Nummer 4                 5
                                                                                     Samstag, 15. April 2017

-	 Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
	 einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen
	 Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf	              -368.821,00 EUR		    -310.259,00 EUR
-	 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf				                                       0,00 EUR		          0,00 EUR
-	 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf			                                   0,00 EUR		          0,00 EUR
-	 Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen                                                    0,00 EUR
	 (Sonderergebnis) auf							                                                               0,00 EUR		          0,00 EUR
-	 Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des
	 Sonderergebnisses aus Vorjahren auf					                                                  0,00 EUR		          0,00 EUR
-	 Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen                                             -310.259,00 EUR
	 einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonder-                                                     0,00 EUR
	 ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf		                           0,00 EUR		    -310.259,00 EUR
-	 Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf		  368.821,00 EUR		
-	 Gesamtbetrag des veranschlagten Sonderergebnisses auf			                                 0,00 EUR		
-	 Gesamtergebnis auf							                                                         -368.821,00 EUR		

im Finanzhaushalt mit dem												
-	 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-
	tätigkeit auf								5.373.070,00 EUR		5.551.488,00 EUR
-	 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungs-
	tätigkeit auf								5.541.745,00 EUR		5.682.140,00 EUR
-	 Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender
	 Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen
	 und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 			                        -168.675,00 EUR		   -130.652,00 EUR
-	 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf		  441.090,00 EUR		                         349.240,00 EUR
-	 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf		  507.000,00 EUR		                       1.031.000,00 EUR
-	 Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf	  -65.910,00 EUR		              -681.760,00 EUR
-	 Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem
	 Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungs-
	 tätigkeit und 	dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und
	 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf				                                     -234.585,00 EUR		   -812.412,00 EUR
-	 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf		                           0,00 EUR		          0,00 EUR
-	 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf		                      192.000,00 EUR		  195.700,00 EUR
-	 Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf	 -192.000,00 EUR		             -195.700,00 EUR
-	 Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo
	 der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als
	 Änderung des Finanzmittelbestands auf					                                         -426.585,00 EUR	    -1.008.112,00 EUR	
festgesetzt.

                                                                                 §2          0,00 EUR		         0,00 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf				
festgesetzt.

                                                                                 §3         0,00 EUR		          0,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf					
festgesetzt.

                                                                                 §4  1.246.000,00 EUR		  1.278.000,00 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf			

festgesetzt.															
                                                             §5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt.											
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf		               350,00 v.H.		       350,00 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf					                                         400,00 v.H.		       400,00 v.H.		
Gewerbesteuer auf							390,00 v.H.		390,00 v.H.

                                                                                 §6
Die Verwaltungsumlage wird festgesetzt auf
											200.000,00 EUR	200.000,00 EUR	

Netzschkau, den 04.04.2017

Mike Purfürst, Bürgermeister
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