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6 Nummer 4 Netzschkauer Stadtanzeiger
Samstag, 15. April 2017
Öffentliche Bekanntmachung
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lagerplatz 2 TFI“
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen Stadtratssitzung am 27. September 2016 den „Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Lageplatz 2 TFI“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehenden Übersichtplan dargestellt.
Der „Vorhabenbezogene Bebauungsplan Lageplatz 2 TFI“ und dessen Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß
§ 10 Abs. 4 BauGB können in der Zeit vom 24.04. bis 25.05.2017 während der Öffnungszeiten:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
in der Stadtverwaltung Netzschkau, Bauabteilung, Markt 12, 08491 Netzschkau, eingesehen werden. Über den Inhalt kann Auskunft
verlangt werden. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der„Vorhabenbezogene Bebauungsplan Lagerplatz 2 TFI“ in Kraft.
Netzschkau, 15.04.2017
Mike Purfürst, Bürgermeister
Bekanntmachung
Die Stadt Netzschkau schreibt folgendes Grundstück
zum Verkauf aus
Das Grundstück besteht aus dem Flurstück 713 a sowie einer un-
vermessenen Teilfläche des Flurstückes 713/6 und einer unver-
messenen Teilfläche des Flurstückes 518/1, alle Grundstücke sind
Gemarkung Netzschkau und gelegen am Foschenrodaer Weg in
Netzschkau.
Es besitzt eine Gesamtgröße von ca. 1.465,00 m². Der Angebots-
preis ergibt sich aus der Bodenrichtwerttabelle vom 31.12.2014
des Gutachterausschusses für Grundstückswerte imVogtlandkreis.
Der Quadratmeterpreis in dieser Region beträgt 26,00 €/m². Dies
ergibt ein Mindestgebot von 38.090,00 €. Die Vollzugskosten des
Verkaufes sowie die anteiligen Vermessungskosten trägt ebenfalls
der Erwerber.
Die Angebote richten Sie bitte bis zum 05.05.2017 an die Stadt-
verwaltung Netzschkau, Kämmerei, Markt 12, 08491 Netzschkau.