Page 3 - Stadtanzeiger04.2023
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Netzschkauer STADTANZEIGER                                                                                        08.04.2023 | Nummer 04 | Seite 3

   Aus dem Rathaus                                                                                                   Impressum

   Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse                                                                          Netzschkauer Stadtanzeiger
                                                                                                                      Amtsblatt für die Stadt
    Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet voraussichtlich am 02. Mai 2023, um                Netzschkau und ihre Ortsteile
    19:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt.
    Wird die Sitzung anberaumt, finden Sie die Bekanntmachung mit Tagesordnung am 24. April 2023 unter                Erscheinungsweise: monatlich
    www.netzschkau.de/Bürgerinformationen/Bekanntmachungen und an den Anschlagtafeln veröffentlicht.                  Auflage: 2600 Exemplare

   Bürgermeistersprechzeit                                                                                            Herausgeber:
                                                                                                                      Bürgermeister
    Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Netzschkau und den dazugehörigen Ortsteilen,                        der Stadt Netzschkau
    am Dienstag, 02. Mai 2023, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, findet die nächste Bürgermeistersprechzeit                08491 Netzschkau, Markt 12
    im Sitzungssaal des Rathauses statt.
    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin! Kontakt: Telefon: 0 37 65 / 39 01 10, E-Mail: info@netzschkau.de.       Verantwortlich für den
    Zur besseren Vorbereitung nennen Sie bitte den Anlass Ihres Besuches.                                             amtlichen Teil:
                                                                                                                      Bürgermeister Mike Purfürst
    Ihr Mike Purfürst, Bürgermeister
                                                                                                                      Verantwortlich für den nicht-
   Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Freien                                                                          amtlichen und Lokalen Teil:
                                                                                                                      (v.i.S.d.P)
   Abfälle sind in Deutschland grundsätzlich vorrangig zu verwerten, statt zu beseitigen.                             Bürgermeister Mike Purfürst,
   Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle und kann beispielsweise durch Kompostieren oder Einarbeiten in den Boden    die Leiter der Ämter und Behör-
   (Eigenverwertung) geschehen. Dabei ist zu beachten, dass die pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück, wo sie       den bzw. die Vorsitzenden der
   angefallen sind, auch zu verwerten sind. Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt,    lokalen Vereine
   können Sie Ihre pflanzlichen Abfälle dem Vogtlandkreis überlassen, zum Beispiel:                                   Redaktion: (V.i.S.d.P.)
                                                                                                                      Anja Reiher, Stadtverwaltung
   • über die Biotonne                                                                                                Netzschkau,
   • durch Abgabe auf den vier Wertstoffhöfen im Vogtlandkreis                                                        Telefon: 03765 390110,
                                                                                                                      E-Mail: info@netzschkau.de
       (siehe dazu die Hinweise im Abfallwegweiser)                                                                   Ein Anspruch auf die Veröffent-
   • über private Entsorger (beispielsweise mit Containerstellung)                                                    lichung von Beiträgen besteht
                                                                                                                      nicht.
   Im Gegensatz zu früher ist durch die Aufhebung der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) seit dem                  Die Redaktion behält sich vor,
   22.03.2019 ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zur Beseitigung ausnahmslos verboten. Ein solches Ver-         Beiträge zu redigieren und zu
   brennen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu deren Ahndung der        kürzen
   Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist.
                                                                                                                      Herstellung und Anzeigen:
   Ausnahmen                                                                                                          Riedel GmbH & Co. KG, Verlag
   Wie bisher sind Brauchtumsfeuer (z.B. Hexenfeuer) und Lagerfeuer zulässig, die Durchführung dieser ist aber vor-   für Kommunal- und Bürgerzei-
   her mit der jeweils zuständigen Gemeinde abzustimmen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass nur geeignete       tungen Mitteldeutschland
   Brennstoffe (z.B. trockenes Holz) genutzt werden und keine Belästigung durch Rauchentwicklung/Funkenflug           Gottfried-Schenker-Straße 1,
   auftritt.                                                                                                          09244 Lichtenau, OT Ottendorf
                                                                                                                      Verantwortlich: Hannes Riedel,
   Von Schädlingen oder Krankheiten befallene Abfälle                                                                 Telefon: 037208 876-0
   Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit gefährlichen Pflanzenkrankheiten (z.B. Feuerbrand)      E-Mail: info@riedel-verlag.de
   befallen sind, ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (035242/6319333, pflan-        Für Anzeigenveröffentlichungen
   zengesundheit@smul.sachsen.de) zu informieren, dieses entscheidet dann im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.        und Fremdbeilagen gelten unse-
                                                                                                                      re allgemeinen Geschäftsbedin-
   Bitte beachten Sie                                                                                                 gungen und unsere gültige An-
   • Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zur Beseitigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem                      zeigenpreisliste 2023.

       Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu deren Ahndung der Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist.         Vertrieb: kostenlos für alle
   • Dasselbe gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild - also nicht auf dem eigenen Grundstück - abgelagert werden!        Haushalte an Mitnahmestellen
   • Andere Abfälle als pflanzliche dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden!                                      im Erscheinungsgebiet

   Achtung! Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet!                                        Der Netzschkauer Stadtanzei-
                                                                                                                      ger kann zusätzlich kostenfrei
   Rechtsgrundlagen                                                                                                   als Newsletter über den Verlag
                                                                                                                      (E-Mail-Versand) abonniert
   Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallwirtschaftssatzung Vogtlandkreis und Illegale Abfallentsorgung/Abfallrecht       werden.
                                                                                                                      Sie kontaktieren dazu einmalig:
C Ihr Ansprechpartner: Landratsamt Vogtlandkreis                                                                      info@riedel-verlag.de oder
                                                                                                                      newsletter@riedel-verlag.de
M  Abfallrecht/Bodenschutz, Bahnhofstr. 42-48, 08523 Plauen
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   Tel.: 03741/ 300 2160, Mail: baer.michael@vogtlandkreis.de
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