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Netzschkauer STADTANZEIGER 08.04.2023 | Nummer 04 | Seite 3
Aus dem Rathaus Impressum
Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse Netzschkauer Stadtanzeiger
Amtsblatt für die Stadt
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet voraussichtlich am 02. Mai 2023, um Netzschkau und ihre Ortsteile
19:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Wird die Sitzung anberaumt, finden Sie die Bekanntmachung mit Tagesordnung am 24. April 2023 unter Erscheinungsweise: monatlich
www.netzschkau.de/Bürgerinformationen/Bekanntmachungen und an den Anschlagtafeln veröffentlicht. Auflage: 2600 Exemplare
Bürgermeistersprechzeit Herausgeber:
Bürgermeister
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Netzschkau und den dazugehörigen Ortsteilen, der Stadt Netzschkau
am Dienstag, 02. Mai 2023, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, findet die nächste Bürgermeistersprechzeit 08491 Netzschkau, Markt 12
im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin! Kontakt: Telefon: 0 37 65 / 39 01 10, E-Mail: info@netzschkau.de. Verantwortlich für den
Zur besseren Vorbereitung nennen Sie bitte den Anlass Ihres Besuches. amtlichen Teil:
Bürgermeister Mike Purfürst
Ihr Mike Purfürst, Bürgermeister
Verantwortlich für den nicht-
Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Freien amtlichen und Lokalen Teil:
(v.i.S.d.P)
Abfälle sind in Deutschland grundsätzlich vorrangig zu verwerten, statt zu beseitigen. Bürgermeister Mike Purfürst,
Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle und kann beispielsweise durch Kompostieren oder Einarbeiten in den Boden die Leiter der Ämter und Behör-
(Eigenverwertung) geschehen. Dabei ist zu beachten, dass die pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück, wo sie den bzw. die Vorsitzenden der
angefallen sind, auch zu verwerten sind. Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt, lokalen Vereine
können Sie Ihre pflanzlichen Abfälle dem Vogtlandkreis überlassen, zum Beispiel: Redaktion: (V.i.S.d.P.)
Anja Reiher, Stadtverwaltung
• über die Biotonne Netzschkau,
• durch Abgabe auf den vier Wertstoffhöfen im Vogtlandkreis Telefon: 03765 390110,
E-Mail: info@netzschkau.de
(siehe dazu die Hinweise im Abfallwegweiser) Ein Anspruch auf die Veröffent-
• über private Entsorger (beispielsweise mit Containerstellung) lichung von Beiträgen besteht
nicht.
Im Gegensatz zu früher ist durch die Aufhebung der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) seit dem Die Redaktion behält sich vor,
22.03.2019 ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zur Beseitigung ausnahmslos verboten. Ein solches Ver- Beiträge zu redigieren und zu
brennen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu deren Ahndung der kürzen
Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist.
Herstellung und Anzeigen:
Ausnahmen Riedel GmbH & Co. KG, Verlag
Wie bisher sind Brauchtumsfeuer (z.B. Hexenfeuer) und Lagerfeuer zulässig, die Durchführung dieser ist aber vor- für Kommunal- und Bürgerzei-
her mit der jeweils zuständigen Gemeinde abzustimmen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass nur geeignete tungen Mitteldeutschland
Brennstoffe (z.B. trockenes Holz) genutzt werden und keine Belästigung durch Rauchentwicklung/Funkenflug Gottfried-Schenker-Straße 1,
auftritt. 09244 Lichtenau, OT Ottendorf
Verantwortlich: Hannes Riedel,
Von Schädlingen oder Krankheiten befallene Abfälle Telefon: 037208 876-0
Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit gefährlichen Pflanzenkrankheiten (z.B. Feuerbrand) E-Mail: info@riedel-verlag.de
befallen sind, ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (035242/6319333, pflan- Für Anzeigenveröffentlichungen
zengesundheit@smul.sachsen.de) zu informieren, dieses entscheidet dann im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes. und Fremdbeilagen gelten unse-
re allgemeinen Geschäftsbedin-
Bitte beachten Sie gungen und unsere gültige An-
• Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zur Beseitigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem zeigenpreisliste 2023.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu deren Ahndung der Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist. Vertrieb: kostenlos für alle
• Dasselbe gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild - also nicht auf dem eigenen Grundstück - abgelagert werden! Haushalte an Mitnahmestellen
• Andere Abfälle als pflanzliche dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden! im Erscheinungsgebiet
Achtung! Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet! Der Netzschkauer Stadtanzei-
ger kann zusätzlich kostenfrei
Rechtsgrundlagen als Newsletter über den Verlag
(E-Mail-Versand) abonniert
Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallwirtschaftssatzung Vogtlandkreis und Illegale Abfallentsorgung/Abfallrecht werden.
Sie kontaktieren dazu einmalig:
C Ihr Ansprechpartner: Landratsamt Vogtlandkreis info@riedel-verlag.de oder
newsletter@riedel-verlag.de
M Abfallrecht/Bodenschutz, Bahnhofstr. 42-48, 08523 Plauen
Y
K
Tel.: 03741/ 300 2160, Mail: baer.michael@vogtlandkreis.de