Page 5 - Stadtanzeiger05.2018
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Netzschkauer Stadtanzeiger                                                         Nummer 5  5
                                                                     Samstag, 26. Mai 2018

zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:                         (2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beam-
     Stadt Netzschkau – Einwohnermeldeamt                            ten höhereVerwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines
     Markt 12 • 08491 Netzschkau                                     Schöffen nicht berufen werden sollen.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer               Einladung zur Vollversammlung der
Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll          Jagdgenossenschaft Netzschkau/Mylau
bei der Stadt Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Einspruch
mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen       Hiermit lädt der Jagvorstand Sie zu der nichtöffentlichenVersamm-
aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang        lung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Netzschkau/Mylau
zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder           am:	 14.06.2018
sollten.                                                             um:	 18.00 Uhr
                                                                     im:	 Sitzungssaal der Stadtverwaltung Netzschkau,
Netzschkau, 09.05.2018
                                                                                     Markt 12, 08491 Netzschkau
Mike Purfürst                                                        recht herzlich ein.
Bürgermeister
                                                                     Einladung
Anhang (Text §§ 32 bis 34 GVG)                                       1. 	 Begrüßung durch den Jagdvorsteher
                                                                     2. 	 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
           Auszug Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)                    3. 	 Informationen des Vorstandes zum Haushalts-, Kassen- und

     in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975                     Rechnungswesen
      (BGBI. I S. 1077), zuletzt geändert durch Gesetz vom           4. 	 Beschluss zur Neuregelung der Auszahlung der Jagdpacht
                                                                     5. 	 Beschluss des Haushaltplanes für das Jagdjahr 2018/2019
         30.10.2017 (BGBI. I S. 3618) m.W.v. 09.11.2017              6. 	 Diskussion
Stand: 01.01.2018 aufgrund Gesetzes vom 28.04.2017 (BGBI. I S. 969)
                                                                     Anmerkungen:
                                     § 32                            Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehe-
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:                              gatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung    eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder
öffentlicher Ämter                                                   durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehö-
1. 	 nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer      renden Jagdgenossen vertreten lassen.
                                                                     Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die
     Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;     schriftliche Form erforderlich.
2.	 Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer
                                                                     Ein bevollmächtigterVertreter darf höchstens einen Jagdgenossen
     Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öf-   vertreten.
     fentlicher Amter zur Folge haben kann.                          Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen
                                                                     Organe oder deren Beauftragte.
                                     § 33
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:               gez. Friedhelm Taubert
1.	 Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwan-        Der Jagdvorsteher
                                                                     Jagdgenossenschaft Netzschkau/Mylau
     zigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
2.	 Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder           Die Freibadsaison geht wieder los!

     es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;             Am Dienstag, dem 15.05.2018, startet im Freibad Netzschkau die
3.	 Personen, die zur Zeit der Aufstellung derVorschlagsliste nicht  diesjährige Freibadsaison.
                                                                     Während der neuen Saison von Mai bis September hat das
     in der Gemeinde wohnen;                                         Netzsch­kauer Freibad täglich von 11.00 bis 19.00 Uhr für Sie ge-
4. 	 Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt          öffnet. In den sächsischen Sommerferien öffnet das Freibad bereits
                                                                     10.00 Uhr seine Tore.
     nicht geeignet sind;                                            Für Erwachsene kostet der Eintritt weiterhin 2 € und Ermäßigte
5.	 Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deut-       entrichten 1 €. Jahreskarten sind beim Schwimmmeister und in
                                                                     der Stadtverwaltung erhältlich. Wir freuen uns auch in diesem Jahr
     schen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;                  wieder auf zahlreiche Besucher.
6. 	 Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
                                                                                Vorschulkinder löchern
                                     § 34                                    den Bürgermeister mit Fragen
(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:
1. 	 der Bundespräsident;                                            Am 18.04.2018 kamen die Vorschulkinder der Kita „Schloßpark“
2. 	 die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregie-      zu Besuch in die Stadtverwaltung Netzschkau. Der Bürgermeister
                                                                     empfing die elf kleinen Gäste mitsamt ihrer Erzieherin Frau Hilp-
     rung;                                                           mann im Sitzungssaal der Stadt.
3. 	 Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhe-      Nachdem alles bestaunt wurde, machten es sich die Schulanfän-
                                                                     ger bequem und lauschten den Ausführungen des Bürgermeisters
     stand versetzt werden können;
4. 	 Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und

     Rechtsanwälte;
5.	 gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte,

     Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewäh-
     rungs- und Gerichtshelfer;
6.	 Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösenVereinigun-
     gen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflich-
     tet sind.
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