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                                                                                     Samstag, 18. Mai 2019

          Aus dem Rathaus                                                     Bürgermeistersprechstunde

 Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzsch-                            Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Netzschkau
            kau am 23. April 2019                                     und den dazugehörigen Ortsteilen,
                                                                      die nächste Bürgermeistersprechstunde findet
Die 65. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau fand am           am Dienstag, 28. Mai 2019
23. April 2019 im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau statt. Bür-       von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
germeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die        im Büro des Bürgermeisters
ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde sei-               im Rathaus, Markt 12, in Netzschkau statt.
tens der Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab alle vor-         Bitte beachten Sie, dass sich das Bürgermeisteramt vorüberge-
liegenden Entschuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit            hend im 2. OG des Rathauses befindet. (Kämmerei)
wurde festgestellt.                                                   Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie
Folgende Beschlüsse wurden im öffentlichen Teil der Sitzung ge-       sich bitte unter der
fasst:                                                                Telefonnummer: 03765 390110
BV SR 20/2019 Auftragsvergabe für das Bauvorhaben                     kurz an und nennen den Anlass Ihres Besuches.

                      „Erneuerung der Straßendecke Reinsdorfer        Ihr
                      Weg, Bauabschnitt 2“ in Netzschkau
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau erteilt, für die Erneuerung der     Mike Purfürst
Straßendecke des Reinsdorfer Weges Siedlung, der Fima Hoch-           Bürgermeister
und Tiefbau Reichenbach GmbH, Friedensstraße 43 in 08468 Rei-
chenbach, einstimmig den Zuschlag.                                                   Bekanntmachung
Der Angebotspreis beträgt 34.909,92 € (Brutto).
Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag auszulösen.             Verordnung der Stadt Netzschkau über die Erhebung von
                                                                              Parkgebühren (Parkgebührenverordnung)
BV SR 21/2019 Verordnung der Stadt Netzschkau über die Er-
                      hebung von Parkgebühren (Parkgebührenver-       Auf Grund von § 6 a Abs. 6, Satz 1 und Abs. 7 Straßenverkehrsgesetz
                      ordnung)                                        in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBI. I
                                                                      S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Au-
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die als       gust (BGBI. I S. 3202) geändert worden ist, hat der Stadtrat mit Be-
Anlage beigefügte Verordnung der Stadt Netzschkau über die Er-        schluss vom 23.04.2019 nachfolgende Verordnung beschlossen.
hebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung).
BV SR 22/2019 Beschluss den widerruflichen Vergleich aus der                               § 1 Geltungsbereich

                      Beratungsverhandlung vom 11.04.2019 vor         Soweit das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
                      dem OLG Dresden im Rechtsstreit Bechmann,       nur mittels Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit – Park-
                      A. / Stadt Netzschkau nicht zu widerrufen       scheinautomat – zulässig ist, werden Gebühren erhoben.
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt mehrheitlich den
widerruflichen Vergleich aus der Beratungsverhandlung vom                                  § 2 Gebührenschuld
11.04.2019 der folgenden Wortlaut hat:
1.	 Die Beklagte (Stadt Netzschkau) verpflichtet sich, an den         Gebührenpflichtig ist der jeweilige Fahrzeugführer des parken-
     Kläger (Bechmann, A.) 85.000 Euro unter Abgeltung aller An-      den Fahrzeuges. Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig mit
     sprüche des Klägers aus den streitgegenständlichen Verträ-       dem Beginn des Parkens.
     gen zu bezahlen.
2.	 Die Kosten des Rechtsstreites und des Vergleiches werden                                § 3 Gebührenhöhe
     gegeneinander aufgehoben.
3.	 Die Beklagte kann den Vergleich bis zum 30.04.2019 wider-         Die Parkgebühren betragen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteu-
     rufen.                                                           er auf den Parkplätzen:
nicht zu widerrufen.                                                  - Parkplatz Schlossstraße

Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse                                   · 0,20 Euro für 1 Stunde Parkzeit
                                                                            · 0,60 Euro für 2 Stunden Parkzeit
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet am           · 1,00 Euro für 3 Stunden Parkzeit
28. Mai 2019, 19:00 Uhr, im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau statt.        · 2,00 Euro für 4 Stunden Parkzeit
Im Rahmen der Bürgerfragestunde bietet sich den Einwohnern                  · 3,00 Euro für 5 Stunden Parkzeit
der Stadt Netzschkau und deren Ortsteile die Gelegenheit, münd-             · 5,00 Euro für einen Tagesschein
liche Anfragen an den Bürgermeister zu richten.                       - Parkplatz Göltzschtalbrücke
Die Termine der weiteren öffentlichen Sitzungen des Stadtrates              Tarif 1 – PKW:
und der Ausschüsse und die Tagesordnung werden rechtzeitig                  · 1,00 Euro für die eine Stunde Parkzeit
ortsüblich als Aushang am Rathaus und an den Anschlagtafeln                 · 2,00 Euro für zwei Stunden Parkzeit
der Ortsteile bekannt gemacht.                                              · 3,00 Euro für drei Stunden Parkzeit
Zusätzlich finden Sie die Termine im Internet unter                         · 5,00 Euro für einen Tagesschein
www.netzschkau.de.                                                          Tarif 2 Bus:
                                                                            · 5,00 Euro für einen Tagesschein
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