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14.05.2022 | Nummer 5 | Seite 4 Netzschkauer STADTANZEIGER
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Landrates
des Vogtlandkreises in der Stadt Netzschkau am Sonntag, dem 12. Juni 2022 und
des etwaigen zweiten Wahlgangs am Sonntag, dem 03. Juli 2022
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Netzschkau wird 4.2.ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
an den Werktagen in der Zeit vom 23. Mai 2022 bis 27. Mai 2022 wenn
während der allgemeinen Öffnungszeiten a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, recht-
zeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen.
Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist
zur Einsichtnahme entstanden ist oder
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen
Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl, dem 10. Juni
in der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, 2022, 16.00 Uhr, und für den etwaigen zweiten Wahlgang bis zum
Zimmer 14, Markt 12, 08491 Netzschkau 01. Juli 2022, 16.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Netzschkau, Ein-
wohnermeldeamt, Zimmer 14, Markt 12, 08491 Netzschkau, münd-
für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort lich oder schriftlich, durch Telefax, per E-Mail oder durch sonstige do-
der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei. kumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden. Eine te-
lefonische Beantragung ist unzulässig.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu Ein entsprechender Link zum Online-Wahlscheinantrag findet sich auf
seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. der Internetseite der Stadt Netzschkau unter www.Netzschkau.de. Für
Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Perso- Smartphone-Besitzer bietet die Stadt Netzschkau einen neuen Ser-
nen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsa- vice: Dank des QR-Codes auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief kön-
chen glaubhaft macht, aus denen sich eine Unrichtigkeit des Wähler- nen nun auch auf diesem Wege Briefwahlunterlagen angefordert
verzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsicht- werden.
nahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese Im Falle einer Beantragung per E-Mail ist diese ausschließlich an fol-
im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundes- gende Adresse v.voigt@netzschkau.de zu richten. In dem Antrag sind
meldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), in der je- Familienname, Vornamen, die genaue Anschrift des Wahlberechtig-
weils geltenden Fassung, eingetragen ist. ten, sein Geburtsdatum und/oder die Wählerverzeichnisnummer an-
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die zugeben, um eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers zu er-
Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. möglichen.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder Ein Wahlberechtigter der für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten
einen Wahlschein hat. hat, bekommt für den etwaigen zweiten Wahlgang von Amts wegen
Jeder Wahlberechtigte der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder wieder einen Wahlschein ausgestellt.
unvollständig hält, kann in der Zeit der vom 23. Mai 2022 bis 27. Mai In Fällen gemäß Punkt 4.2. und wenn bei nachgewiesener plötzlicher
2022 spätestens am 27. Mai 2022, 12.00 Uhr, bei der Stadtverwal- Erkrankung, ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter
tung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14, Markt 12, 08491 nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch
Netzschkau, schriftlich oder zur Niederschrift eine Berichtigung bean- bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs,
tragen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat 15.00 Uhr gestellt werden.
der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl
2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, er- bzw. vor dem etwaigen zweiten Wahlgang 12.00 Uhr, ein neuer
halten bis spätestens 22. Mai 2022 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht er-
gilt auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang. setzt.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlbe- Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
rechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerver- schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
zeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstel-
Wahlrecht nicht ausüben kann. lung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wahlberechtigte, die im Berichtigungsverfahren in das Wählerver-
zeichnis eingetragen werden, werden unverzüglich nach ihrer Eintra- 5. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte zugleich folgende
gung benachrichtigt, es sei denn, sie haben bereits einen Wahlschein Briefwahlunterlagen:
und Briefwahlunterlagen beantragt. - einen amtlichen weißen Stimmzettel für die Wahl des Landrates,
bei einem etwaigen zweiten Wahlgang einen hellgrünen Stimm-
3. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl zum Landrat des Vogt- zettel
landkreises durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des - einen amtlichen grauen Stimmzettelumschlag
Wahlgebietes (Vogtlandkreis) oder durch Briefwahl teilnehmen. - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an
die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag: - die Hinweise für Briefwähler.
Diese Wahlunterlagen werden ihm auf Verlangen auch noch nach-
4.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, träglich, bis spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten C
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