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Ausgabe 2021                                                        deFachleit | 27

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                          Wohnen + Einrichten

Fristen im Auge behalten  Anzeige

Mit der Bauabnahme beginnt die gesetzlich vorgeschriebene,
fünf Jahre dauernde Gewährleistungszeit. „Diese Frist soll-
te man nicht ungenutzt verstreichen lassen“, rät Erik Stange,
Sprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Nach Analyse
des Vereins treten rund 90 Prozent der Bauschäden bis zum
Ende der Gewährleistungszeit auf. Mängel müssen innerhalb
der Fünfjahresfrist gerügt werden, auch ein Zurückbehaltungs-
recht gilt für den Bauherrn. Stange empfiehlt, spätestens ein
halbes Jahr vor dem Ablauf der Verjährungsfrist eine gründli-
che Bestandsaufnahme einzuplanen. Ein unabhängiger Sach-
verständiger, zum Beispiel ein Bauherrenberater des BSB, prüft
das Haus von Kopf bis Fuß und protokolliert Mängel detail-
liert. Unter www.bsb-ev.de gibt es Infos und Berateradressen.

Grundstückspreise         Anzeige

Zu Beginn der Pandemie sind die Grundstückspreise in vielen Re-
gionen sogar noch gestiegen. „Wie es weitergeht, kann niemand
verlässlich vorhersagen“, meint Finanzexperte Florian Haas von
der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V.. Die Nachfra-
ge nach Grundstücken in begehrten Lagen sei weiterhin hoch
und das Angebot knapp, das treibe die Preise gerade im Speck-
gürtel der großen Städte nach oben. Ob es dabei bleibe, hänge
von verschiedenen Faktoren ab. Ohnehin sollten Bauherren nicht
nur auf den Preis schauen, sondern auf Kriterien wie Infrastruktur
und Verkehr. „Zudem sollte man prüfen, ob sich auf dem avisier-
ten Grundstück der Bauwunsch auch umsetzen lässt“, rät Haas.

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