Page 3 - Stadtanzeiger06.2023
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Netzschkauer STADTANZEIGER                                                                                            10.06.2023 | Nummer 06 | Seite 3

   Am Sonntag strahlte die Sonne vom blauen Himmel und versprach einen                              Alle Teilnehmer wurden von den Gastgebern am
   tollen Tag in Paris. Nach dem Frühstück starteten die gut gelaunten Mitrei-                      Montagmorgen persönlich verabschiedet.
   senden mit dem Bus in die französische Hauptstadt. Dort stand eine 2-                            Es war ein unvergesslich schönes Wochenende
   stündige Stadtrundfahrt mit deutschsprachigem Tour-Guide mit einem                               mit einmaligen Erlebnissen und herzlichen Men-
   längeren Stopp Nahe des Hügels Montmatre auf dem Programm. Bei der                               schen. Ein großes Dankeschön geht an Alle zum
   anschließenden Bootsfahrt auf der Seine konnte man sich die bekannten                            Gelingen der Reise beigetragen haben. Insbe-
   Sehenswürdigkeiten wie den Eiffelturm oder auch Notre-Dame, die direkt                           sondere an Saint-Germain-lès-Corbeil für die
   am Ufer liegen, aus nächster Nähe betrachten und den Panoramablick ge-                           Gastfreundschaft und an die Stadt Rosbach v. d.
   nießen. Ein gemeinsames Abendessen in Paris rundete den Tag zusam-                               Höhe für die reibungslose Organisation. Bei die-
   men mit allen Partnerstädten ab.                                                                 sem Besuch in Frankreich konnten die Kontakte
                                                                                                    mit unserer schönen Partnerstadt Rosbach vor
                                                                                                    der Höhe vertieft und neue Freundschaften in
                                                                                                    Saint-Germain-lès-Corbeil geschlossen werden.

   Aus dem Rathaus

   Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau am 30.05.2023

   Am 30. Mai 2023 fand die 40. Sitzung des Stadtrates der Stadt                BV SR 15/2023
   Netzschkau im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 12, 08491 Netzschkau,        Beschluss über die Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.09.2023
   statt. Bürgermeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die     Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt:
   ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens der               1. Die Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den
   Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab alle vorliegenden Entschuldi-
   gungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.                       Kindertageseinrichtungen der Stadt Netzschkau wie folgt:

   Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:                       Monatlicher Beitrag in % gem. § 3 Abs.3 SächsKitaG

   BV SR 12/2023                                                                              2022                             ab 01.09.2023
   Aufhebung des Beschlusses SR 26/2022 vom 28. Juni 2022
   Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt die Aufhebung des Be-           Kinderkrippe  21,00%                           21,00%
   schlusses SR 26/2022 vom 28. Juni 2022.                                      Kindergarten
                                                                                Kinderhort    25,00%                           25,00%
   BV SR 13/2023
   Kaufantrag für das Flurstück Nr. 420/18 aus dem Flurstück 420/7                            25,00%                           25,00%
   der Gemarkung Netzschkau - Parzelle 2 - 1247 m²
   Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt den Kaufantrag für das Flur-    Das heißt, der prozentual von den Eltern zu tragende Kostenanteil bleibt
   stück Nr. 420/18 aus dem Flurstück 420/7, Parzelle 2, mit einer Größe von    ab 01.09.2023 unverändert und wird auch unverändert für die Folgejahre
   1247 m².                                                                     fortgeschrieben, bis sich aus wirtschaftlichen Gründen für die Stadt eine
                                                                                Änderung notwendig macht.

                                                                                2. Die Absenkung der Elternbeiträge gem. § 15 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 und
                                                                                    Nr. 2 SächsKitaG wird gem. der Empfehlungen der kommunalen Spit-
                                                                                    zenverbände umgesetzt.

   BV SR 14/2023                                                                Absenkung der Elternbeiträge
                                                                                                     bei Eltern (Stiefeltern)
   Steuerliche Einlage des Gewinnes aus dem Geschäftsjahr 2022 in                                                              bei Alleinerziehenden
                                                                                für das 1. Kind                                um 10%
   den Betrieb gewerblicher Art „Freibad“ der Stadt Netzschkau                  für das 2. Kind um 40 %                        um 50 %
                                                                                für das 3. Kind um 80 %                        um 90 %
   Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt, den kapitalertragssteuerli-    für das 4. Kind um 100%                        um 100%

   chen Gewinn des „Betriebes gewerblicher Art“ Freibad i. H. von 5.014,00

   EUR an die Stadt Netzschkau auszuschütten.

C Der Gewinn wird aus dem Verlustvortrag des Steuerlichen Einlagekontos

M  gem. § 27 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 S. 3 KStG verrechnet.                       3. Die Festsetzung der Beträge erfolgt auf der Grundlage der Betriebs-
Y                                                                                   kostenbekanntmachung nach § 14 Abs. 2 des SächsKitaG zum 01.09.

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