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Samstag, 21. August 2021
Weitere wissenswerte Informationen Pressemitteilung
Ökumenische TelefonSeelsorge Kreistag beschließt Abfallwirtschafts- und
Südwestsachsen Abfallgebührensatzung für den Vogtlandkreis
Regionalstelle Vogtland
Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 08. Juli die am
Die TelefonSeelsorge Vogtland sucht Verstärkung 01.01.2022 in Kraft tretenden Abfallwirtschafts- und Abfallge-
Sie wollen für andere da sein, zuhören und trösten? Sie haben Einfühlungsvermögen bührensatzung für den Vogtlandkreis. Die der Gebührensatzung
und möchten Ihre Kompetenzen erweitern? Dann würden wir Sie gerne zugrundeliegende Kalkulation wurde durch ein externes Unter-
kennenlernen und bei unserem nächsten Ausbildungskurs begrüßen! nehmen für einen Zeitraum von fünf Jahren erstellt.
Informieren Sie sich unter: telefonseelsorge-sws.de Bewährte und gern genutzte abfallwirtschaftliche Leistungen
Kontakt: t.waldmann@diakonieberatung-vogtland.de werden weiterhin angeboten, die zulässigen Behältervolumina
bleiben unverändert bestehen, Leerungsrhythmen sollen nur bei
Handy: 0176 12613060 den Papiertonnen dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden.
Das Team der TelefonSeelsorge Vogtland freut sich auf Sie! Die Art und die Grundlagen der Erhebung der Festgebühren sowie
der Leistungsgebühren Rest- und Bioabfall ändern sich künftig nicht.
Pressemitteilung Die Höhe der Festgebühr für private Nutzungseinheiten verrin-
gert sich auf 62,64 EUR je Jahr.
Rückerstattung von Eigenanteilen Die Höhe der Festgebühr für gewerbliche Nutzungseinheiten
aus der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2020/2021 bleibt annähernd konstant und wird sich auf 35,16 EUR je Ein-
wohnergleichwert bemessen.
infolge der Corona-Pandemie Die Bereitstellungsgebühren, die Leerungsgebühren Rest- und
Bioabfall sowie die Anzahl der Mindestleerungen bleiben unver-
Auf seiner Sitzung am 08.07.2021 beschloss der Kreistag die Fi- ändert.
nanzierung der Kosten zur Erstattung von Elternbeiträgen für die Sofern unvorhersehbare Ereignisse Leerungen außerhalb der re-
Schülerbeförderung in Höhe von maximal 449.880 Euro. Damit gulären Tour notwendig machen, können Sonderleerungen auf
können Eltern 40 Euro des Eigenanteils zur Schülerbeförderung Antrag nunmehr quartalsweise erfolgen. Dieser Service wurde
für vier Monate des Schuljahres pauschal zurückerstattet bekom- auf Grund wiederholter Nachfragen im derzeitigen Kalkulations-
men und dem Anliegen der betroffenen Eltern werde Rechnung zeitraum auf die Biotonnen erweitert.
getragen und eine unkomplizierte Lösung erzielt. Grund für die Die Gebühr für eine Sonderleerung beträgt künftig 49,38 EUR.
Rückerstattung sind die Schulschließungen und die Aussetzung Behälterumstellungen (Behältertausch) sind ab kommendem
der Schulbesuchspflicht infolge der Corona-Pandemie im Schul- Jahr generell gebührenpflichtig, da die Umstellungsphase des
jahr 2020/2021. abfallwirtschaftlichen Regimes als abgeschlossen gelten kann.
Die Rückerstattung erfolgt per Online-Antrag pauschal für vol- Die Grundstückeigentümer und Verwalter können nunmehr in der
le vier Monate beim mit der Schülerbeförderung beauftragten Regel die für die jeweiligen Objekte erforderlichen Behältervolu-
Zweckverband ÖPNV Vogtland (ZVV). Alternativ kann der Antrag mina gut einschätzen. Die Tauschgebühr eines 2-Rad-Behälters
auch per Post eingereicht werden, ein PDF-Formular wird dafür beträgt ab 2022 9,30 EUR für einen 4-Rad-Behälter dann 13,95 EUR.
bereitgestellt. Die Anträge können ab sofort bis zum 31.10.2021 Gebührenfrei bleibt nach wie vor z. B. die Gestellung von zusätzli-
gestellt werden. Für jedes Kind ist ein separater Antrag erforder- chen Behältern auf Grund Neuvermietungen oder Neubezug bzw.
lich. Behälterabmeldungen wegen Leerstand von Nutzungseinheiten.
Die Schulen, Schulträger und der Kreiselternrat werden dazu im Ab 2022 soll für die einmal jährliche Abholung von Sperrmüll
Laufe der Woche schriftlich durch den ÖPNV informiert. eine Gebühr in Höhe von 10 EUR nach erbrachter Leistung erho-
Alle Informationen und der Antrag als Online-Formular oder PDF- ben werden. Das maximal zulässige Volumen bleibt bei 9 m3 je
Datei sind unter www.vogtlandauskunft.de/rueckerstattung Nutzungseinheit.
abrufbar. Die Anlieferung von sperrigen Abfällen auf den kommunalen
gez. Uwe Heinl Wertstoffhöfen in Plauen, Falkenstein, Oelsnitz und Schneiden-
Pressesprecher bach kann wie bisher 2x jährlich bis zu einem Volumen von 2 m3
ohne Zusatzgebühr erfolgen.
Unter anderem mussten bei folgenden Sonderleistungen An-
passungen vorgenommen werden:
Für die Abholung von bis zu vier Elektrogroßgeräten erhöht sich
die Gebühr auf 27,55 EUR.
Da der angebotene Express-Service bei der Abholung von sper-
rigen Abfällen bzw. Elektrogroßgeräten in den vergangenen
Jahren verhältnismäßig gut angenommen wurde, bleiben diese
Leistungen weiterhin bestehen, allerdings zu kostendeckenden
Gebühren.
Für die Abholung von sperrigen Abfällen innerhalb von 5 Ar-
beitstagen nach Antragseingang bei der KEV werden 56,88 EUR
erhoben und für die Abholung von bis zu vier Elektrogroßgeräten
innerhalb des gleichen Zeitraumes ist eine Gebühr in Höhe von
51,10 EUR fällig.
Auf Grund der außerordentlich niedrigen Inanspruchnahme der
Reinigungen der Biotonnen wird diese Leistung künftig nicht
mehr angeboten.