Page 11 - stadtanzeiger08.2021
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                                                                                                                                            Samstag, 21. August 2021

Weitere wissenswerte Informationen                                                                                                                        Pressemitteilung

                                                                                                              Ökumenische TelefonSeelsorge          Kreistag beschließt Abfallwirtschafts- und
                                                                                                              Südwestsachsen                      Abfallgebührensatzung für den Vogtlandkreis
                                                                                                              Regionalstelle Vogtland
                                                                                                                                            Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 08. Juli die am
Die TelefonSeelsorge Vogtland sucht Verstärkung                                                                                             01.01.2022 in Kraft tretenden Abfallwirtschafts- und Abfallge-
Sie wollen für andere da sein, zuhören und trösten? Sie haben Einfühlungsvermögen                                                           bührensatzung für den Vogtlandkreis. Die der Gebührensatzung
und möchten Ihre Kompetenzen erweitern? Dann würden wir Sie gerne                                                                           zugrundeliegende Kalkulation wurde durch ein externes Unter-
kennenlernen und bei unserem nächsten Ausbildungskurs begrüßen!                                                                             nehmen für einen Zeitraum von fünf Jahren erstellt.
Informieren Sie sich unter: telefonseelsorge-sws.de                                                                                         Bewährte und gern genutzte abfallwirtschaftliche Leistungen
Kontakt: t.waldmann@diakonieberatung-vogtland.de                                                                                            werden weiterhin angeboten, die zulässigen Behältervolumina
                                                                                                                                            bleiben unverändert bestehen, Leerungsrhythmen sollen nur bei
            Handy: 0176 12613060                                                                                                            den Papiertonnen dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden.
Das Team der TelefonSeelsorge Vogtland freut sich auf Sie!                                                                                  Die Art und die Grundlagen der Erhebung der Festgebühren sowie
                                                                                                                                            der Leistungsgebühren Rest- und Bioabfall ändern sich künftig nicht.
              Pressemitteilung                                                                                                              Die Höhe der Festgebühr für private Nutzungseinheiten verrin-
                                                                                                                                            gert sich auf 62,64 EUR je Jahr.
             Rückerstattung von Eigenanteilen                                                                                               Die Höhe der Festgebühr für gewerbliche Nutzungseinheiten
 aus der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2020/2021                                                                                     bleibt annähernd konstant und wird sich auf 35,16 EUR je Ein-
                                                                                                                                            wohnergleichwert bemessen.
                infolge der Corona-Pandemie                                                                                                 Die Bereitstellungsgebühren, die Leerungsgebühren Rest- und
                                                                                                                                            Bioabfall sowie die Anzahl der Mindestleerungen bleiben unver-
Auf seiner Sitzung am 08.07.2021 beschloss der Kreistag die Fi-                                                                             ändert.
nanzierung der Kosten zur Erstattung von Elternbeiträgen für die                                                                            Sofern unvorhersehbare Ereignisse Leerungen außerhalb der re-
Schülerbeförderung in Höhe von maximal 449.880 Euro. Damit                                                                                  gulären Tour notwendig machen, können Sonderleerungen auf
können Eltern 40 Euro des Eigenanteils zur Schülerbeförderung                                                                               Antrag nunmehr quartalsweise erfolgen. Dieser Service wurde
für vier Monate des Schuljahres pauschal zurückerstattet bekom-                                                                             auf Grund wiederholter Nachfragen im derzeitigen Kalkulations-
men und dem Anliegen der betroffenen Eltern werde Rechnung                                                                                  zeitraum auf die Biotonnen erweitert.
getragen und eine unkomplizierte Lösung erzielt. Grund für die                                                                              Die Gebühr für eine Sonderleerung beträgt künftig 49,38 EUR.
Rückerstattung sind die Schulschließungen und die Aussetzung                                                                                Behälterumstellungen (Behältertausch) sind ab kommendem
der Schulbesuchspflicht infolge der Corona-Pandemie im Schul-                                                                               Jahr generell gebührenpflichtig, da die Umstellungsphase des
jahr 2020/2021.                                                                                                                             abfallwirtschaftlichen Regimes als abgeschlossen gelten kann.
Die Rückerstattung erfolgt per Online-Antrag pauschal für vol-                                                                              Die Grundstückeigentümer und Verwalter können nunmehr in der
le vier Monate beim mit der Schülerbeförderung beauftragten                                                                                 Regel die für die jeweiligen Objekte erforderlichen Behältervolu-
Zweckverband ÖPNV Vogtland (ZVV). Alternativ kann der Antrag                                                                                mina gut einschätzen. Die Tauschgebühr eines 2-Rad-Behälters
auch per Post eingereicht werden, ein PDF-Formular wird dafür                                                                               beträgt ab 2022 9,30 EUR für einen 4-Rad-Behälter dann 13,95 EUR.
bereitgestellt. Die Anträge können ab sofort bis zum 31.10.2021                                                                             Gebührenfrei bleibt nach wie vor z. B. die Gestellung von zusätzli-
gestellt werden. Für jedes Kind ist ein separater Antrag erforder-                                                                          chen Behältern auf Grund Neuvermietungen oder Neubezug bzw.
lich.                                                                                                                                       Behälterabmeldungen wegen Leerstand von Nutzungseinheiten.
Die Schulen, Schulträger und der Kreiselternrat werden dazu im                                                                              Ab 2022 soll für die einmal jährliche Abholung von Sperrmüll
Laufe der Woche schriftlich durch den ÖPNV informiert.                                                                                      eine Gebühr in Höhe von 10 EUR nach erbrachter Leistung erho-
Alle Informationen und der Antrag als Online-Formular oder PDF-                                                                             ben werden. Das maximal zulässige Volumen bleibt bei 9 m3 je
Datei sind unter www.vogtlandauskunft.de/rueckerstattung                                                                                    Nutzungseinheit.
abrufbar.                                                                                                                                   Die Anlieferung von sperrigen Abfällen auf den kommunalen
gez. Uwe Heinl                                                                                                                              Wertstoffhöfen in Plauen, Falkenstein, Oelsnitz und Schneiden-
Pressesprecher                                                                                                                              bach kann wie bisher 2x jährlich bis zu einem Volumen von 2 m3
                                                                                                                                            ohne Zusatzgebühr erfolgen.
                                                                                                                                            Unter anderem mussten bei folgenden Sonderleistungen An-
                                                                                                                                            passungen vorgenommen werden:
                                                                                                                                            Für die Abholung von bis zu vier Elektrogroßgeräten erhöht sich
                                                                                                                                            die Gebühr auf 27,55 EUR.
                                                                                                                                            Da der angebotene Express-Service bei der Abholung von sper-
                                                                                                                                            rigen Abfällen bzw. Elektrogroßgeräten in den vergangenen
                                                                                                                                            Jahren verhältnismäßig gut angenommen wurde, bleiben diese
                                                                                                                                            Leistungen weiterhin bestehen, allerdings zu kostendeckenden
                                                                                                                                            Gebühren.
                                                                                                                                            Für die Abholung von sperrigen Abfällen innerhalb von 5 Ar-
                                                                                                                                            beitstagen nach Antragseingang bei der KEV werden 56,88 EUR
                                                                                                                                            erhoben und für die Abholung von bis zu vier Elektrogroßgeräten
                                                                                                                                            innerhalb des gleichen Zeitraumes ist eine Gebühr in Höhe von
                                                                                                                                            51,10 EUR fällig.
                                                                                                                                            Auf Grund der außerordentlich niedrigen Inanspruchnahme der
                                                                                                                                            Reinigungen der Biotonnen wird diese Leistung künftig nicht
                                                                                                                                            mehr angeboten.
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