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13.08.2022 | Nummer 8 | Seite 2 Netzschkauer STADTANZEIGER
Impressum Aus dem Rathaus
Netzschkauer Stadtanzeiger Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse
Amtsblatt für die Stadt
Netzschkau und ihre Ortsteile Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet voraussichtlich
am 30. August 2022, um 19:00 Uhr, statt.
Erscheinungsweise: monatlich
Auflage: 2600 Exemplare Wird die Sitzung anberaumt, finden Sie die Bekanntmachung mit Tagesordnung am 22. August 2022 unter
www.netzschkau.de/Bürgerinformationen/Bekanntmachungen und an den Anschlagtafeln veröffentlicht.
Herausgeber:
Bürgermeister Bürgermeistersprechzeit
der Stadt Netzschkau
08491 Netzschkau, Markt 12 Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Netzschkau und den dazugehörigen Ortsteilen,
am Dienstag, 30. August 2022, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr findet die nächste Bürgermeistersprechzeit,
Verantwortlich für den im Sitzungssaal des Rathauses, statt.
amtlichen Teil: Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin! Kontakt: Telefon: 0 37 65/ 39 01 10, Mail: info@netzschkau.de
Bürgermeister Mike Purfürst Zur besseren Vorbereitung nennen Sie bitte den Anlass Ihres Besuches.
Ihr Mike Purfürst, Bürgermeister
Verantwortlich für den nicht-
amtlichen und Lokalen Teil: Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
(v.i.S.d.P)
Bürgermeister Mike Purfürst, am 12. September 2022 bleibt das Einwohnermeldeamt wegen einer Weiterbildung geschlossen.
die Leiter der Ämter und Behör- Vielen Dank für Ihr Verständnis.
den bzw. die Vorsitzenden der
lokalen Vereine Hinweis an alle Straßenanlieger
Redaktion: (V.i.S.d.P.) mit der Bitte um Einhaltung
Anja Reiher, Stadtverwaltung
Netzschkau, Auszug aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Netzschkau
Telefon: 03765 390110,
E-Mail: info@netzschkau.de § 2 Begriffsbestimmungen zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebau-
Ein Anspruch auf die Veröffent- (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Satzung sind te Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder
lichung von Beiträgen besteht ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung
nicht. diejenigen Straßen, Wege und Plätze mit ihren Be- unterbrechen den Zusammenhang nicht.
Die Redaktion behält sich vor, standteilen, die dem öffentlichen Verkehr gewid-
Beiträge zu redigieren und zu met sind oder die als öffentliche Straßen im Sinne § 3 Übertragung der Reinigungspflicht
kürzen des § 2 SächsStrG gelten. Hierzu gehören insbe- (1) Straßenanlieger haben regelmäßig innerhalb der
sondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-,
Herstellung und Anzeigen: Rand- und Sicherheitsstreifen, die Gehwege und geschlossenen Ortslage Gehwege einschließlich
Riedel GmbH & Co. KG, Verlag die der Straße dienenden Gräben, Böschungen, der Straßenrinnen, die unmittelbar mit Gehwegen
für Kommunal- und Bürgerzei- Stützmauern und Grünstreifen. in Verbindung stehen, nach Maßgabe dieser Sat-
tungen Mitteldeutschland (2) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind für den zung zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räu-
Gottfried-Schenker-Straße 1, Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmte und men sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreu-
09244 Lichtenau, OT Ottendorf äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzte Teile der en.
Verantwortlich: Hannes Riedel, Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand (2) Der Stadt verbleibt die Verpflichtung zur Reini-
Telefon: 037208 876-0 und auf die Breite der Straße, sowie räumlich von gung der in Straßenbaulast der Stadt Netzschkau
E-Mail: info@riedel-verlag.de einer Fahrbahn getrennte selbständige Fußwege. stehenden Straßen, soweit sie nicht nach Abs. 1
Für Anzeigenveröffentlichungen Als Gehwege gelten auch gemeinsame Geh- und auf die Straßenanlieger (Eigentümer und Besitzer)
und Fremdbeilagen gelten unse- Radwege nach Zeichen 240 StVO sowie Verbin- übertragen worden ist. Sie kann sich zur Durch-
re allgemeinen Geschäftsbedin- dungsfußwege. führung der Reinigung Dritter bedienen.
gungen und unsere gültige An- Soweit auf keiner Straßenseite ein Gehweg vor- (3) Soweit die Stadt Netzschkau nach Abs. 2 ver-
zeigenpreisliste 2022. handen ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 pflichtet bleibt, übt sie die Reinigungspflicht als öf-
m Breite entlang der Grundstücksgrenze. fentlich-rechtliche Aufgabe aus.
Vertrieb: kostenlos für alle (3) Überwege sind als solche besonders gekennzeich-
Haushalte an Mitnahmestellen nete Überwege für den Fußgängerverkehr sowie § 4 Verpflichtete
im Erscheinungsgebiet die Überwege an Straßenkreuzungen und Ein- (1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die in § 3
mündungen in der Verlängerung der Gehwege.
Der Netzschkauer Stadtanzei- (4) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Stadtgebie- bezeichneten Grundstücke sind Eigentümer, Erb-
ger kann zusätzlich kostenfrei tes, der in geschlossener oder offener Bauweise bauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbrau-
als Newsletter über den Verlag cher nach §§ 1030 ff. BGB, Wohnungsberechtigte
(E-Mail-Versand) abonniert nach § 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des
werden.
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