Page 2 - Stadtanzeiger08.2022
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13.08.2022 | Nummer 8 | Seite 2                                                           Netzschkauer STADTANZEIGER

Impressum                             Aus dem Rathaus

 Netzschkauer Stadtanzeiger       Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse
 Amtsblatt für die Stadt
 Netzschkau und ihre Ortsteile                       Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet voraussichtlich
                                                                           am 30. August 2022, um 19:00 Uhr, statt.
 Erscheinungsweise: monatlich
 Auflage: 2600 Exemplare            Wird die Sitzung anberaumt, finden Sie die Bekanntmachung mit Tagesordnung am 22. August 2022 unter
                                    www.netzschkau.de/Bürgerinformationen/Bekanntmachungen und an den Anschlagtafeln veröffentlicht.
 Herausgeber:
 Bürgermeister                    Bürgermeistersprechzeit
 der Stadt Netzschkau
 08491 Netzschkau, Markt 12        Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Netzschkau und den dazugehörigen Ortsteilen,
                                   am Dienstag, 30. August 2022, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr findet die nächste Bürgermeistersprechzeit,
 Verantwortlich für den            im Sitzungssaal des Rathauses, statt.
 amtlichen Teil:                   Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin! Kontakt: Telefon: 0 37 65/ 39 01 10, Mail: info@netzschkau.de
 Bürgermeister Mike Purfürst       Zur besseren Vorbereitung nennen Sie bitte den Anlass Ihres Besuches.
                                   Ihr Mike Purfürst, Bürgermeister
 Verantwortlich für den nicht-
 amtlichen und Lokalen Teil:      Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
 (v.i.S.d.P)
 Bürgermeister Mike Purfürst,     am 12. September 2022 bleibt das Einwohnermeldeamt wegen einer Weiterbildung geschlossen.
 die Leiter der Ämter und Behör-  Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 den bzw. die Vorsitzenden der
 lokalen Vereine                  Hinweis an alle Straßenanlieger
 Redaktion: (V.i.S.d.P.)          mit der Bitte um Einhaltung
 Anja Reiher, Stadtverwaltung
 Netzschkau,                      Auszug aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Netzschkau
 Telefon: 03765 390110,
 E-Mail: info@netzschkau.de       § 2 Begriffsbestimmungen                                    zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebau-
 Ein Anspruch auf die Veröffent-  (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Satzung sind        te Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder
 lichung von Beiträgen besteht                                                                ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung
 nicht.                               diejenigen Straßen, Wege und Plätze mit ihren Be-       unterbrechen den Zusammenhang nicht.
 Die Redaktion behält sich vor,       standteilen, die dem öffentlichen Verkehr gewid-
 Beiträge zu redigieren und zu        met sind oder die als öffentliche Straßen im Sinne  § 3 Übertragung der Reinigungspflicht
 kürzen                               des § 2 SächsStrG gelten. Hierzu gehören insbe-     (1) Straßenanlieger haben regelmäßig innerhalb der
                                      sondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-,
 Herstellung und Anzeigen:            Rand- und Sicherheitsstreifen, die Gehwege und          geschlossenen Ortslage Gehwege einschließlich
 Riedel GmbH & Co. KG, Verlag         die der Straße dienenden Gräben, Böschungen,            der Straßenrinnen, die unmittelbar mit Gehwegen
 für Kommunal- und Bürgerzei-         Stützmauern und Grünstreifen.                           in Verbindung stehen, nach Maßgabe dieser Sat-
 tungen Mitteldeutschland         (2) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind für den            zung zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räu-
 Gottfried-Schenker-Straße 1,         Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmte und             men sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreu-
 09244 Lichtenau, OT Ottendorf        äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzte Teile der        en.
 Verantwortlich: Hannes Riedel,       Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand      (2) Der Stadt verbleibt die Verpflichtung zur Reini-
 Telefon: 037208 876-0                und auf die Breite der Straße, sowie räumlich von       gung der in Straßenbaulast der Stadt Netzschkau
 E-Mail: info@riedel-verlag.de        einer Fahrbahn getrennte selbständige Fußwege.          stehenden Straßen, soweit sie nicht nach Abs. 1
 Für Anzeigenveröffentlichungen       Als Gehwege gelten auch gemeinsame Geh- und             auf die Straßenanlieger (Eigentümer und Besitzer)
 und Fremdbeilagen gelten unse-       Radwege nach Zeichen 240 StVO sowie Verbin-             übertragen worden ist. Sie kann sich zur Durch-
 re allgemeinen Geschäftsbedin-       dungsfußwege.                                           führung der Reinigung Dritter bedienen.
 gungen und unsere gültige An-        Soweit auf keiner Straßenseite ein Gehweg vor-      (3) Soweit die Stadt Netzschkau nach Abs. 2 ver-
 zeigenpreisliste 2022.               handen ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50       pflichtet bleibt, übt sie die Reinigungspflicht als öf-
                                      m Breite entlang der Grundstücksgrenze.                 fentlich-rechtliche Aufgabe aus.
 Vertrieb: kostenlos für alle     (3) Überwege sind als solche besonders gekennzeich-
 Haushalte an Mitnahmestellen         nete Überwege für den Fußgängerverkehr sowie        § 4 Verpflichtete
 im Erscheinungsgebiet                die Überwege an Straßenkreuzungen und Ein-          (1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die in § 3
                                      mündungen in der Verlängerung der Gehwege.
 Der Netzschkauer Stadtanzei-     (4) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Stadtgebie-      bezeichneten Grundstücke sind Eigentümer, Erb-
 ger kann zusätzlich kostenfrei       tes, der in geschlossener oder offener Bauweise         bauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbrau-
 als Newsletter über den Verlag                                                               cher nach §§ 1030 ff. BGB, Wohnungsberechtigte
 (E-Mail-Versand) abonniert                                                                   nach § 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des
 werden.
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