Page 3 - Stadtanzeiger08.2022
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Netzschkauer STADTANZEIGER                                                                             13.08.2022 | Nummer 8 | Seite 3

    Grundstücks dinglich Berechtigte, denen -      § 5 Umfang der                                          fentlich ausgestellten Einrichtungen (z.B.
    abgesehen von der Wohnungsberechti-                 Allgemeinen Reinigungspflicht                      Papierkörben, Glas- und Papiersammelcon-
    gung - nicht nur eine Grunddienstbarkeit                                                               tainern) oder öffentlich unterhaltenen Anla-
    oder eine beschränkt persönliche Dienstbar-    (1) Die Reinigung umfasst vor allem das Beseiti-        gen (z.B. Brunnen, Gewässer) zugeführt
    keit zusteht.                                      gen von Fremdkörpern, Verunreinigungen,             werden. Die Beseitigung erfolgt auf eigene
    Die Verpflichteten können sich zur Erfüllung       Laub und Unkraut. Die Reinigung hat regel-          Kosten.
    ihrer Pflichten auch geeigneter Dritter be-        mäßig und so zu erfolgen, dass eine Stö-
    dienen, bleiben jedoch der Stadt gegenüber         rung der öffentlichen Sicherheit oder Ord-      § 9 Ordnungswidrigkeiten
    verantwortlich.                                    nung, insbesondere eine Gesundheitsge-          (1) Ordnungswidrig i.S.d. § 52 Abs. 1 Nr. 12
(2) Liegen mehrere Grundstücke hintereinan-            fährdung infolge Verunreinigung der Straße
    der zu der sie erschließenden Straße, so bil-      durch Benutzung oder durch Witterungs-              SächsStrG handelt, wer vorsätzlich oder
    den das an die Straße angrenzende Grund-           einflüsse vermieden oder beseitigt wird.            fahrlässig
    stück (Kopfgrundstück) und die dahinterlie-                                                            1. entgegen § 5 Abs. 1 die Straßen nicht
    genden Grundstücke (Hinterliegergrund-         (2) Übermäßiger Staubentwicklung beim Reini-
    stücke) eine Straßenreinigungseinheit. Hin-        gen ist durch Besprengen mit Wasser vorzu-               oder nicht regelmäßig reinigt,
    terliegergrundstücke sind nur solche               beugen, soweit nicht besondere Umstände             2. entgegen § 5 Abs. 4 die dort genannten
    Grundstücke, die nicht selbst an eine öf-          entgegenstehen (z.B. ausgerufener Wasser-
    fentliche Straße oder einen öffentlichen           notstand, Frostgefahr).                                  Einrichtungen nicht jederzeit von allem
    Weg angrenzen. Diese Grundstücke bilden                                                                     Unrat oder den Wasserabfluss stören-
    auch dann eine Straßenreinigungseinheit,       (3) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu ver-             den Gegenständen, auch von Schnee
    wenn sie durch mehrere Straßen erschlos-           wenden, welche die Gehwege nicht be-                     und Eis, freihält,
    sen werden.                                        schädigen.                                          3. entgegen § 5 Abs. 5 den Straßenkeh-
    Es bleibt den Eigentümern und Besitzern                                                                     richt nicht ordnungsgemäß beseitigt,
    der zur Straßenreinigungseinheit gehören-      (4) Oberirdische, der Entwässerung oder der         (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 52
    den Grundstücke überlassen, die Aufteilung         Brandbekämpfung dienende Einrichtungen              Abs. 2 SächsStrG mit einer Geldbuße bis zu
    der auf sie zutreffenden Arbeiten unterei-         auf der Straße müssen jederzeit von allem           500,00 Euro geahndet werden.
    nander durch Vereinbarung zu regeln. Sie           Unrat oder den Wasserabfluss störenden          (3) Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkei-
    bleiben jedoch gemeinsam verantwortlich            Gegenständen, auch von Schnee und Eis,              ten in der jeweils gültigen Fassung findet
    für die Durchführung der Reinigungspflicht.        freigehalten werden.                                Anwendung; zuständige Verwaltungsbe-
                                                                                                           hörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des
                                                   (5) Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf      Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten i.V.m.
                                                       weder Nachbarn zugeführt, noch Straßen-             § 52 Abs. 3 Nr. 1 SächsStrG ist die Stadt.
                                                       sinkkästen, sonstigen Entwässerungsanla-
                                                       gen, Straßen- oder Abwassergräben, öf-

 Die wichtigsten Geldleistungen für Familien in Sachsen auf einen Blick

  Der Deutsche Familienverband Landesverband Sachsen e.V. hat zusammen mit der Familienkasse Sachsen der Bundesagentur für Arbeit und dem
  Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt den Informationsflyer „Die wichtigsten Geldleistungen für Famili-
  en in Sachsen auf einen Blick“ herausgegeben. Darin sind die für Mütter und Väter familienbezogenen Leistungen des Bundes, aber auch des Frei-
  staates Sachsen übersichtlich zusammengestellt. Das Faltblatt liegt im Rathaus Netzschkau zur kostenfreien Mitnahme bereit.

Heidelbeerfest in Langenwolschendorf

Mein erstes Hoheiten-Treffen und die erste Veranstaltung 2022 fand in Langenwol-
schendorf statt. Günstig, hinter Zeulenroda gelegen, eröffneten wir, mit allerlei po-
litischem Beistand, das Heidelbeerfest. Familie Bannasch betreibt den Hofladen seit

                                                           mehr als 10 Jahren. Nach der Vor-
                                                           stellungsrunde ging es mit dem Bus
                                                           quer durch das kleine Örtchen.
                                                           Nachdem die Radballer uns ihr Kön-
                                                           nen bewiesen hatten, ging es über
                                                           den Ausflugsturm nach Zeulenroda.
                                                           Dort erfuhren wir, unter Anderem,
                                                           wieso Zeulenroda die Karpfenpfei-
                                                           fer Stadt ist. Im Bio-Seehotel kehr-
                                                           ten wir zu kühlen Getränken ein.
                                                           Die langjährige Mitarbeiterin aus
                                                           dem Verkauf nahm sich sehr viel Zeit für das komplette Haus und uns. Zurück in Langenwolschendorf
                                                           kümmerten wir uns um die strahlenden Kinderaugen und verteilten Autogrammkarten. Langenwol-
                                                           schendorf, Zeulenroda und das Zeulenrodaer Meer sind immer eine Reise wert. Von Netzschkau aus,
                                                           fährt man ca. 35 Minuten. Schauen Sie mal vorbei 

                                                           Es grüßt Sie herzlichst
                                                           Tina I.
                                                           Königin der Städtepartnerschaft Netzschkau / Rosbach v.d.H.
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