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2 Nummer 9                                                           Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 23. September 2017

             Aus dem Rathaus                                         BV SR 62/2017 – Geldspenden für die Alleebepflanzung
                                                                     Schützenstraße
Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau
              am 29. August 2017                                     Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die
                                                                     Annahme einer Geldspende für die Neubepflanzung der Allee
Die 43. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau fand am          Schützenstraße in Höhe von 100,00 €.
29. August 2017 im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau statt. Bür-
germeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die ord-  BV SR 63/2017 – Geldspenden für die Alleebepflanzung
nungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens der          Schützenstraße
Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab alle vorliegenden Ent-
schuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.    Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die
                                                                     Annahme einer Geldspende für die Neubepflanzung der Allee
      Folgende Beschlüsse wurden im öffentlichen Teil                Schützenstraße in Höhe von 250,00 €.
                      der Sitzung gefasst
                                                                     BV SR 64/2017 – Geldspenden für die Alleebepflanzung
BV SR 57/2017 – Ausnahmegenehmigung bei der Errichtung               Schützenstraße
eines EFH – Bungalowwohnhaus mit Garage und Carport im
WG Nr. II„Göltzschtalblick“ auf den Flurstücken 1193 und 1194        Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die
der Gemarkung Netzschkau, Ilse-Jahreis-Str. 2 und 4                  Annahme einer Geldspende für die Neubepflanzung der Allee
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt den Außnahmegeneh-          Schützenstraße in Höhe von 50,00 €.
migungen für das Bauvorhaben „Errichtung eines EFH – Bunga-
lowwohnhaus mit Garage und Carport“ auf den Flurstücken 1193         BV SR 65/2017– Geldspenden für die Alleebepflanzung
und 1194 der Gemarkung Netzschkau, Ilse-Jahreis-Str. 2 und 4,        Schützenstraße
einstimmig zu.
                                                                     Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die
Geplante Außnahmen:                                                  Annahme einer Geldspende für die Neubepflanzung der Allee
§ 12 Abs. 1 Pkt. 1 Dachform und -neigung von 38 ° bis 42 ° Sattel-   Schützenstraße in Höhe von 200,00 €.
dach auf 25 ° geneigtes Walmdach
                                                                     BV SR 66/2017 – Sachspende für die 125-Jahr-Feier der Ober-
BV SR 58/2017 – Ausnahmegenehmigung bei der Errichtung               schule Netzschkau
eines EFH – Bungalowwohnhaus mit Garage und Carport im
WG Nr. II„Göltzschtalblick“ auf dem Flurstück1173 der Gemar-         Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
kung Netzschkau, Friedrich-List-Str. 1                               nahme einer Geldspende für die Ausgestaltung der 125-Jahr-Feier
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt den Außnahmegeneh-          der Oberschule Netzschkau in Höhe von 120,00 €.
migungen für das Bauvorhaben „Errichtung eines EFH – Bunga-
lowwohnhaus mit Garage und Carport“ auf den Flurstück 1173 der       BV SR 67/2017 – Geldspenden für die 125-Jahr-Feier der Ober-
Gemarkung Netzschkau, Friedrich-List-Straße 1, mehrstimmig zu.       schule

Geplante Außnahmen:                                                  Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
§ 12 Abs. 1 Pkt. 1 Dachform und -neigung von 38 ° bis 42 ° Sattel-   nahme einer Geldspende für die Ausgestaltung der 125-Jahr-Feier
dach auf 25 ° geneigtes Walmdach                                     der Oberschule Netzschkau in Höhe von 125,00 €.

BV SR 60/2017 – Geldspenden für die Alleebepflanzung                 BV SR 68/2017 – Geldspenden für die 125-Jahr-Feier der Ober-
Schützenstraße                                                       schule
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die
Annahme einer Geldspende für die Neubepflanzung der Allee            Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
Schützenstraße in Höhe von 250,00 €.                                 nahme einer Geldspende für die Ausgestaltung der 125-Jahr-Feier
                                                                     der Oberschule Netzschkau in Höhe von 100,00 €.
BV SR 61/2017 – Geldspenden für die Alleebepflanzung
Schützenstraße                                                       BV SR 69/2017 – Geldspenden für die 125-Jahr-Feier der Ober-
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die          schule
Annahme einer Geldspende für die Neubepflanzung der Allee
Schützenstraße in Höhe von 1.000,00 €.                               Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
                                                                     nahme einer Geldspende für die Ausgestaltung der 125-Jahr-Feier
                                                                     der Oberschule Netzschkau in Höhe von 150,00 €.

                                                                     BV SR 70/2017 – Geldspenden für die 125-Jahr-Feier der Ober-
                                                                     schule

                                                                     Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
                                                                     nahme einer Geldspende für die Ausgestaltung der 125-Jahr-Feier
                                                                     der Oberschule Netzschkau in Höhe von 150,00 €.

                                                                                  Impressum:
                                   Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet.
     Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: a.reiher@stadtverwaltung-
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       08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1,
       08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3,
              08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger •
                            Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 05.10.2017 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 21.10.2017
    Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den
­Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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