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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 9 5
Samstag, 23. September 2017
§ 28 Straßenverkehrsordnung (StVO), § 121 Ordnungswidrigkei- 2. Feueralarm
tengesetz (OWiG) sowie das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung 3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause
vor gefährlichen Hunden (GefHundG) und der dazu erlassenen
Verordnung bleiben unberührt. 3.Warnung vor einer Gefahr – Rundfunkgerät einschalten und
Gemäß § 4 der Polizeiverordnung ist es den Haltern und Führern auf Durchsagen achten!
von Tieren untersagt, die Flächen im Sinne von § 2 Abs. 1 bis 3 der 6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause
Polizeiverordnung, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, (1 Minute Heulton)
durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen (Bsp. Schlosspark).
DerTierhalter bzw. -führer hat seinTier von öffentlich zugänglichen Verhaltensregeln bei ausgelösten Signal Warnung vor einer
Liegewiesen und Kinderspielplätzen fernzuhalten. Gefahr:
Die durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind von den je- • Schalten Sie nach dem Ertönen des Sirenenwarntones (Heul-
weiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen.
DieVorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie ton) unverzüglich Ihr Rundfunkgerät ein und wählen Sie den
des Ersten Gesetzes zur Sender „VOGTLAND RADIO“ aus, dort werden Sie alle fünf
Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz bleiben von dieser Rege- Minuten über die aktuelle Gefahr informiert und erhalten
lung unberührt. Hinweise zum Verhalten! (bei technischen Störungen MDR 1
RADIO SACHSEN)
Bevölkerungswarnung • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau!
durch Sirenenanlagen • Informieren Sie bitte Ihre Nachbarn und Straßenpassanten
über die Durchsagen!
Es ist sehr wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit den • Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren
landeseinheitlich festgelegten Sirenensignalen und den erwarte- Sie ausländische Mitbürger!
ten Verhaltensweisen vertraut machen, damit im Ereignisfall auch • Telefonieren Sie nur falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz!
die erhoffte Warnwirkung eintritt. Dazu erfolgt zweimal im Jahr Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen –
die akustische Erprobung des Signals für die Warnung der Bevöl- besonders in den Mobilfunknetzen!
kerung. • Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betrof-
fen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe
Zu diesem Zweck wird am 30.09.2017, um 12.15 Uhr, für alle braucht freie Wege!
Sirenen im Vogtlandkreis das Sirenensignal von der Leitstelle • Achten Sie weiterhin auf Lautsprecherdurchsagen der Polizei,
ausgelöst. Feuerwehr oder anderer Einsatzkräfte!
• Bei Notfällen wählen Sie den Notruf 112!
Merkblatt über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen
und über allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sendefrequenzen VOGTLAND RADIO: 95,4 MHz
Sender Plauen: 100,5 MHz
Sirenensignalen Sender Reichenbach:
Sender Auerbach: 88,2 MHz
1. Signalprobe Sender Markneukirchen: 103,8 MHz
1 Ton von 12 Sekunden Dauer Sender Klingenthal: 103,5 MHz
(immer mittwochs 15.00 Uhr)
Das Schadstoffmobil ist unterwegs
Die Fa. Glitzner Entsorgung GmbH führt im Auftrag des Landratsamtes die diesjährige Schadstoffkleinmengensammlung durch.
Am Schadstoffmobil werden kostenlos Kleinmengen Sonderabfälle aus Haushalten angenommen (siehe dazu auch Abfallwegweiser).
Tourenplan für die näheren Ortschaften
Standort-Nr. Gebiet Ort/Ortsteil Standort Datum Standzeit
151 RC Mylau Parkplatz neben Rathaus 02.11.2017 17.30 – 18.00 Uhr
159 RC Reichenbach Feuerwehr Oberreichenbach 04.11.2017 08.30 – 09.00 Uhr
160 RC Reichenbach Untere Dunkelgasse, Schlecker 04.11.2017 09.15 – 10.00 Uhr
161 RC Reichenbach Parkplatz Karl-Liebknecht-Str./Klinkhardtstraße 04.11.2017 10.15 – 11.00 Uhr
Durch die Aufteilung der Sammlung in Frühjahr und Herbst kann nicht jeder Ort zweimal angefahren werden. Es besteht für die Bürger
unserer Verwaltungsgemeinschaft aber die Möglichkeit, ihren Sonderfall zu den Terminen in den umliegenden Orten mit abzugeben.