Page 4 - Stadtanzeiger10.2017
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4 Nummer 10                                                          Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 21. Oktober 2017

          Ein herzliches Dankeschön                                  Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit gefähr-
               an alle Spender                                       lichen Pflanzenkrankheiten wie zum Beispiel Feuerbrand befallen
                                                                     sind, entscheidet darüber das Sächsische Landesamt für Umwelt,
Für die Neubepflanzung der Schützenstraße wurden bislang be-         Landwirtschaft und Geologie.
reits beachtliche 3.060 Euro (Stand 10.10.2017) gespendet. Wir
freuen uns sehr über die große Resonanz.                             Nicht unter die Bestimmungen der Pflanzenabfallverordnung
Auf diesem Weg bedanken wir uns recht herzlich bei allen Unter-      fallenTraditionsfeuer, wie zum Beispiel am 30. April. Diese un-
stützern.                                                            terliegen der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden und
Um das Projekt in Gänze realisieren zu können, werden insgesamt      müssen dort angemeldet werden, erfordern aber trotzdem
ca. 15.000 € benötigt.                                               eine Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen.
Wir hoffen darauf, die ersten Pflanzungen im Frühjahr 2018 durch-
führen zu können und sind auf jede weitere Spende angewiesen         Die Landesdirektion Sachsen macht in ihrem Schreiben an das
und dafür natürlich sehr dankbar.                                    Landratsamt Vogtlandkreis weiterhin darauf aufmerksam, dass
Mit Ihrer Hilfe erstrahlt die Schützenstraße zur Freude aller bald   jedes Verbrennen von Pflanzenabfällen eine Ordnungswidrigkeit
wieder in ihrem charmanten Alleecharakter.                           darstellt.
Zuwendungen können weiterhin auf das Konto der Stadt Netzsch-        Wir bitten daher die Vogtländerinnen und Vogtländer, die oben
kau eingezahlt werden.                                               angegebenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen, um keine
IBAN: DE31 8705 8000 3822 0007 27                                    Ordnungswidrigkeit zu begehen.
BIC: WELADED1PLX                                                     Für Fragen steht die Untere Abfallbehörde des Vogtlandkreises zur
Sparkasse Vogtland                                                   Verfügung und gibt gerne unterTel. 03741/300-2160 dazu weitere
Verwendungszweck: Baumspende Schützenstraße                          Auskunft.

Wir danken Ihnen recht herzlich für Ihre Unterstützung.                  Informationen des Landratsamtes zur
Über den aktuellen Spendenstand werden wir fortlaufend berich-             Afrikanischen Schweinepest (ASP)
ten.
                                                                     Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des
Mike Purfürst                                                        Vogtlandkreises möchte die Bürgerinnen und Bürger des Vogt-
                                                                     landkreises über die Afrikanische Schweinepest und die mögli-
Bürgermeister der Stadt Netzschkau                                   chen Konsequenzen eines Ausbruchs bei Wildschweinen oder in
                                                                     Hausschweinebeständen informieren.
       Landesdirektion Sachsen weist                                 Seit 2014 breitet sich diese hochansteckendeVirusinfektion, die für
      Vogtlandkreis auf Einhaltung der                               den Menschen ungefährlich ist, in Europa aus. Mit dem jüngsten
        Pflanzenabfallverordnung hin                                 Fall Ende Juni in Tschechien, ca. 300 km von der deutschen Grenze
                                                                     entfernt, ist die Gefahr des Eintrags in unsere heimische Wild- bzw.
                 Garten- und Pflanzenabfälle                         Hausschweinepopulation sehr real geworden. Das Eintragsrisiko
            dürfen nicht mehr verbrannt werden!                      in die Wildschweinpopulation wird von den Wissenschaftlern des
                                                                     Friedrich-Löffler-Instituts als hoch angesehen. Man ist sich einig:
Garten- und Pflanzenabfälle sind hauptsächlich zu verwerten. Eine    die Seuche wird kommen, fraglich sind noch der Zeitpunkt und der
Entsorgung durch Verbrennung ist verboten. So sieht es die Säch-     Ort des Erstausbruchs.
sische Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) vor.                    Ist die ASP erst einmal in der Wildschweinpopulation angekom-
Der Vogtlandkreis wurde Anfang dieses Jahres durch die Lan-          men, wird sie uns über einen sehr langen Zeitraum begleiten. Die
desdirektion Sachsen darauf hingewiesen, dass die allgemeine         Bekämpfung wird sich schwierig gestalten und ist nur unter Mit-
Ausnahme zum Verbrennen von Pflanzenabfällen nicht mehr              hilfe der Jägerschaft möglich.
anzuwenden ist, weil für Pflanzenabfälle mehrere zumutbare Ent-
sorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Wie zum Beispiel:        Auch für die Schweinehalter im so genannten„gefährdeten Bezirk“
die Kompostierung und anschließende Verwertung auf eigenem           (Radius von ca. 15 km um den Fundort eines positiv getesteten
oder gepachtetem Grundstück, durch die zweimalige „Grüngut-          Wildschweins) wird es eine ganze Menge an Restriktionen geben:
sammlungen“ (Baum und Strauchschnitt) als Straßensammlung im         •	 Schweine dürfen weder in noch aus dem gefährdeten Bezirk
Altkreis Vogtland ohne Plauen, die Abgabe von Grüngut (Ast- und
Strauchschnitt, Laub/Gras) auf vier Wertstoffhöfen in Falkenstein,        verbracht werden (Ausnahmen sind möglich)
Oelsnitz, Schneidenbach und Plauen, durch die Entsorgung über        •	 Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweinen muss ausge-
die Biotonne im Stadtgebiet Plauen, durch die Abgabe bei privaten
Entsorgern (Bringsystem oder Containergestellung) und letztlich           schlossen sein
besteht die grundsätzliche Möglichkeit über die zugelassenen         •	 verendete und kranke Hausschweine sind dem LÜVA zu mel-
Resta­ bfallbehältnisse, sprich Restmülltonne.
Sind jedoch Eigenkompostierung, die Nutzung der öffentlichen              den und ggf. zu untersuchen
Pflanzenabfallsammlung oder die Entsorgung über private Ent-         •	 verstärkte Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten vor
sorger nicht möglich oder nicht zumutbar, kann das Landratsamt
Vogtlandkreis auf Antrag im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen,             den Ställen
die in Form eines kostenpflichtigen Bescheides erstellt werden, er-  •	 Futter und Einstreu müssen für Wildschweine unzugänglich
teilen.
                                                                          gelagert sein

                                                                     Der wirtschaftliche Schaden bei Auftreten der ASP durch anzuord-
                                                                     nende Tötungen bei Hausschweinen und durch die Verbringungs-
                                                                     verbote wird immens sein.
                                                                     Wildschweine und frisches Wildschweinfleisch dürfen aus dem
                                                                     gefährdeten Bezirk nicht verbracht werden. Jedes im gefährdeten
                                                                     Bezirk erlegte Wildschwein muss vor dem Inverkehrbringen bzw.
                                                                     dem Verzehr mit negativem Ergebnis auf ASP untersucht werden.
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