Page 21 - Stadtanzeiger10.2021
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                                                                                                                                     Samstag, 16. Oktober 2021

Pressemitteilung                                                                                                                     Pressemitteilung

Corona: Hinweise zum Umgang in Kita und Schule                                                                                         Pilzberatung im Vogtlandkreis sucht
                                                                                                                                              interessierte Mitstreiter
In der neuen Verordnung (Sächsische Schul- und Kita-Coronaverordnung, gültig ab 23.09.21) ist
weiterhin ein inzidenzunabhängiger Prähsttepns:z//ugnetoeprorirctahl.tv(oaglltelarnSdckhreüilse.rdinenen und Schüler in der Schule)  Glaubt man den Prognosen, steht dem Vogtland ein reiches
verankert. Landesweite Schulschließungen sind demnach nicht vorgesehen. Auch die Schulbesuchspflicht                                 Pilzjahr bevor. Bald wandern wieder Maronen, Steinpilze und
gilt für alle. Eine Befreiung ist nur noch für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich.                         andere Waldfrüchte in die vogtländischen Körbe. Sollte man
                                                                                                                                     sich bei einem Fund dann doch einmal bezüglich der Genieß-
Tests für Geimpfte und Genesene entfallen. Alle anderen müssen sich zweimal die Woche testen, wenn die                               barkeit unsicher sein, helfen die amtlichen Pilzberaterinnen
Inzidenz über 10 liegt (Inzidenz Vogtlandkreis derzeit 36,6 – Stand 23.09.2021). Liegt die 7-Tage-Inzidenz                           und Pilzberater weiter.
darunter, finden die Tests nur einmal die Woche statt.
                                                                                                                                     Seit mehr als 20 Jahren wird die Pilzberatung im Vogtlandkreis
Die Maskenpflicht setzt ab einer Inzidenz von 35 ein (Inzidenz Vogtlandkreis derzeit 36,6 – Stand                                    angeboten. Derzeit sind 16 Pilzberaterinnen und -berater be-
23.09.2021), außer in der Grund- und Förderschule.                                                                                   schäftigt und beraten die Bürgerinnen und Bürger ausführlich
                                                                                                                                     zu den ihnen vorgelegten Funden. Doch leider wird es auch
Derzeit stellen KiTas und Schulen den Schwerpunkt des Infektionsgeschehens dar. Es gibt in den Gruppen                               im Bereich der Pilzberatung immer schwieriger, interessierte
bzw. Klassen mehr weitere Infektionen durch einen ersten Indexfall, als vor Schulstart angenommen. So                                Mitstreiter zu finden. Zudem verfügt nicht jedes Gebiet im
werden KiTa-Kinder und Grundschulkinder (bis Ende 4. Klasse) im Gruppen- / Klassenverbund abgesondert,                               Vogtlandkreis über eine Pilzberaterin oder einen Pilzberater.
weil in diesen Altersgruppen eine exakte Ermittlung der Kontakte unmöglich ist.                                                      Können sich beispielsweise die Stadt Reichenbach und die Ge-
                                                                                                                                     meinde Bergen über gleich zwei Beraterinnen bzw. Berater freu-
Ab Klasse 5 ermittelt das Amt für Gesundheit und Prävention die Kontakte individuell und sondert nur danach                          en, gibt es in Pausa-Mühltroff, Bad Elster oder Bad Brambach
ab. Das galt im Vogtlandkreis auch schon vor der sächsischen Sonderoption.                                                           keine Möglichkeit der offiziellen Pilzberatung. Hinzu kommt,
                                                                                                                                     dass der Altersdurchschnitt dieser Beraterinnen und Berater
Ob durch eine höhere Zahl ab Infektionen, Positivtestungen bzw. Absonderungen Schließung der Einrichtung                             sehr hoch ist – Nachwuchs wird also immer gesucht.
erfolgen müssen, darüber entscheidet der Träger oder die Leitung. Das Amt für Gesundheit und Prävention
ordnet nach dem Infektionsschutzgesetz die amtliche Absonderung immer nur für die betroffenen Personen                               Die Pilzsachverständigen haben eine sehr verantwortungs-
an.                                                                                                                                  volle Aufgabe für den gesundheitlichen Verbraucherschutz
                                                                                                                                     des Menschen und darüber hinaus für die Natur. Um im Vogt-
Was tun, wenn das eigene Kind in KiTa oder Schule positiv getestet wird?                                                             landkreis ein „amtlicher“ Pilzberater zu werden ist es wichtig,
                                                                                                                                     folgende Grundlagen zu erlangen:
Wird das eigene Kind in KiTa oder Schule positiv getestet, muss es zu Hause bleiben. Wie in der
„Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv                                 - Grundkenntnisse in Systematik, Morphologie,
auf das Coronavirus getestete Personen“ des Vogtlandkreises geregelt, muss das Amt für Gesundheit und                                    Ökologie und Toxikologie
Prävention des Vogtlandkreises unverzüglich informiert werden.
                                                                                                                                     - Landesnaturschutzrecht
Das positive Ergebnis eines Antigenschnelltests muss mittels eines PCR-Tests bestätigt werden. Die Testung                           - Landeswaldrecht
muss als Fremdtestung durch einen Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 Coronavirus-Testverordnung (TestV),                             - Bedeutung der Roten Listen
wie zum Beispiel Arztpraxen, Apotheken oder beauftragte Teststellen erfolgen. Ist der PCR-Test negativ,                              - Umgang mit Fachliteratur
endet die Pflicht zur Absonderung.                                                                                                   - Hinweise zur Tätigkeit von Pilzsachverständigen als Berater

Nach aktuell geltenden Richtlinien besteht für Kinder/Schüler, welche eine Gemeinschaftseinrichtung (Schule,                             von medizinischem Personal in Fällen des Verdachts einer
Kita etc.) besuchen, die Möglichkeit sich ab 5. Quarantänetag mittels Antigenschnelltest bzw. PCR Test frei                              Pilzvergiftung
testen zu lassen, sodass bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses ab dem 6. Tag nach Kontakt zum                                - Erläuterung mittelbarer Risiken wie Infektionen,
Indexfall eine Aufhebung der Quarantäne möglich wäre. Dies kann sowohl mittels PCR als auch mit                                          Umweltbelastungen
Schnelltest erfolgen.                                                                                                                - Grundwissen über die Kultivierbarkeit von Pilzen
Da eine Freitestung nur bei Symptomfreiheit erfolgen darf, kann dies einem Schnelltestzentrum, einer                                 - fachgerechter Umgang mit Pilzen (sammeln, aufbewahren,
Apotheke oder bei einem Arzt erfolgen.                                                                                                   Pilze als Lebensmittel)

Wenn sich bei Ihrem Kind Symptome (wie Fieber, Husten, Atembeschwerden etc.) einstellen oder es sich                                 Die erforderlichen Kenntnisse können im Rahmen von Weiter-
krank fühlt, dann nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit Ihrem Kinderarzt bzw. Ihrem Hausarzt auf. In                              bildungsseminaren beim Arbeitskreis Pilzberatung und Pilz-
dringenden Fällen rufen Sie die Telefonnummer 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) an. Weisen Sie in dem                          aufklärung beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND),
Telefonat unbedingt auf den bestehenden Kontakt zu einer positiv getesteten Person hin.                                              beim Landesverband Sachsen e. V. oder in der Deutschen
                                                                                                                                     Gesellschaft für Mykologie e. V. (DGfM) erworben werden.
Der Notruf 112 oder eine Rettungsstelle sollte ausschließlich für akute Notfälle (z.B. Atemnot) genutzt werden.                      Amtliche Pilzberater erhalten im Vogtlandkreis eine kleine Auf-
                                                                                                                                     wandsentschädigung, deren Höhe sich am Umfang der durch-
Folgende Verhaltensregeln für Ihr Kind sind umzusetzen:                                                                              geführten Beratungen, Pilz-ausstellungen und geleiteten Ex-
                                                                                                                                     kursionen bemisst.
• Ihr Kind muss zu Hause bleiben.                                                                                                    Im Vogtland gibt es die Möglichkeit, mit den amtlichen Pilzbe-
• Versuchen Sie möglichst Abstand zu Ihrem Kind zu halten, auch wenn dies schwer fällt.                                              ratern Kontakt aufzunehmen. Eine Liste der aktuellen Pilzsach-
• Achten Sie auf Hustenetikette und regelmäßige Händehygiene.                                                                        verständigen im Vogtlandkreis sowie weitere Informationen
• Sorgen Sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume.                                                                           zum Thema Pilzberatung finden Sie auf unserer Internetsei-
• Teilen Sie keine Haushaltsgegenstände (Geschirr, Wäsche, etc.), ohne diese zuvor wie üblich zu                                     te unter https://www.vogtlandkreis.de/Pilzberatung. Interes-
                                                                                                                                     sierte können sich zudem jederzeit an das Lebensmittelüber-
           waschen.                                                                                                                  wachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises wenden.
• Nutzen Sie nicht die gleichen Hygieneartikel.
• Verwenden Sie Einmaltaschentücher für Sekrete aus den Atemwegen und entsorgen Sie diese direkt                                     Pressestelle des Landratsamtes Vogtlandkreis

           nach der Benutzung.
• Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz, um Ihre Mitmenschen zu schützen und weitere

           Infektionsketten zu vermeiden.
• Führen Sie eigenständig eine Gesundheitsüberwachung bei Ihrem Kind durch, d.h. registrieren Sie

           mögliche Krankheitssymptome und messen Sie zweimal täglich die Körpertemperatur und notieren
           Sie diese.
• Notieren Sie unvermeidbare Kontakte von Ihrem Kind zu weiteren Personen (Name, Dauer, z. B. bei
           Hausbesuchen vom Pflegedienst).

Bei Rückfragen sind die Ansprechpartner der Corona-Hotline des Vogtlandkreises
Montag bis Freitag von 9:00-16:00 Uhr und Samstag und Sonntag von 9:00-15:00 Uhr
unter der Telefonnummer 03741 300-3570 erreichbar.

Pressestelle des Landratsamtes Vogtlandkreis

 Pressemitteilung

2G-Optionsmodell: Anträge müssen beim Amt für
Gesundheit und Prävention Vogtlandkreis gestellt werden

                                                       https://geoportal.vogtlandkreis.de

Mit der seit dem 23.09.2021 gültigen Corona-Schutz-Verordnung setzt Sachsen verstärkt auf das
Optionsmodell 2G-System und will damit einen weiteren Schritt hin zu mehr Normalität gehen.

Wichtig: Ein Betrieb im 2G-Optionsmodell muss mindestens drei Werktage vor Beginn der Veranstaltung
oder des Angebots der zuständigen Gesundheitsbehörde in schriftlicher oder elektronischer Form angezeigt
werden. Für den Vogtlandkreis erfolgt dies über ein Onlineformular auf www.vogtlandkreis.de/2G - dies wird
dann automatisch an das Amt für Gesundheit und Prävention gesendet.

Die zuständige Gesundheitsbehörde kann im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben dieser Verordnung
Auflagen anordnen. Sie kann weiterhin vorübergehend oder dauerhaft untersagen, die Veranstaltung oder das
Angebot nach dem 2G-Optionsmodell zu betreiben.

Das 2G-Optionsmodell

Die Möglichkeit, nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt zu gewähren, soll etwa für die Innengastronomie,
Veranstaltungen in Innenräumen, Events von bis zu 5000 Personen, Hallenbäder, Saunen, Diskotheken und
Clubs oder bei touristischen Busreisen gelten.

Wenn die Einrichtungen 2G nutzen, fallen Beschränkungen wie Maskenpflicht und das Abstandsgebot weg.
Eine Einlasskontrolle ist Pflicht. Für Kinder unter 16 Jahren gilt das 2G-Modell nicht. Sie brauchen auch
keinen Test, weil sie ohnehin in der Schule getestet werden. Ungeimpfte Beschäftigte der am 2G-Modell
beteiligten Einrichtungen benötigen einen Test. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen
lassen können, bekommen keinen Einlass in 2G-Einrichtungen.

Die entsprechende Rechtsgrundlage finden sie in dem § 6a Angebote ausschließlich für Geimpfte und
Genesene (2G-Optionsmodell)

Pressestelle des Landratsamtes Vogtlandkreis
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