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                                        Aus dem Rathaus

             Öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Bürgermeister

der Stadt Netzschkau am 8. März 2020 und eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlganges am 29. März 2020

1. Wahltag                                                           4. Hinweise auf Bestimmungen zu Unterstützungsunter-
Am Sonntag, dem 8. März 2020 findet die Wahl zum Bürgermeis-         schriften
ter der Stadt Netzschkau statt. Die Wahlzeit dauert von 08.00 Uhr    4.1. Jeder Wahlvorschlag muss von 40 zum Zeitpunkt der Un-
bis 18.00 Uhr. Ein etwaiger notwendiger zweiter Wahlgang fin-        terzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine
det am 29. März 2020 statt.                                          Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unter-
Die Wahlzeit dauert ebenfalls von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.           stützungsunterschriften).
Die Stelle des Bürgermeisters ist hauptamtlich.                      Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahl-
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen                  vorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat er seine
2.1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese    Unterschrift für mehrere Wahlvorschläge geleistet, sind alle seine
Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spä-           Unterschriften ungültig. Der Wahlberechtigte kann eine geleiste-
testens am 02. Januar 2020 bis 18.00 Uhr zu den allgemeinen          te Unterschrift nicht zurücknehmen.
Öffnungszeiten der Stadt Netzschkau beim Vorsitzenden des Ge-        4.2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung
meindewahlausschusses der Stadt Netzschkau unter folgender           des Wahlvorschlags bei
Adresse schriftlich einzureichen:
                                                                                 der Stadtverwaltung Netzschkau
            Stadtverwaltung Netzschkau,                                          Einwohnermeldeamt –
            Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses                             Markt 12, 08491 Netzschkau
            Markt 12, 08491 Netzschkau                               während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum Ende der Ein-
2.2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigun-        reichungsfrist für Wahlvorschläge, 2. Januar 2020, 18.00 Uhr
gen und auch von Einzelbewerbern eingereicht werden. Je Wahl-        geleistet werden.
vorschlag ist nur ein Bewerber zulässig.                             Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf
2.3. Die zur ersten Wahl zugelassenen Wahlvorschläge gelten          einem Unterschriftsformblatt eigenhändig unter Angabe des Tages
auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang, sofern sie nicht bis       der Unterzeichnung sowie des Familiennamens, Vornamens und der
zum 13. März 2020, 18.00 Uhr zurückgenommen oder nach                Anschrift der Hauptwohnung des Unterzeichners geleistet werden.
Maßgabe des § 44a Abs. 2 Nr.2 Kommunalwahlge setz (KomWG)            Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.
geändert werden.                                                     Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körperli-
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge                                chen Beeinträchtigung gehindert sind, die Verwaltung aufzusuchen
3.1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen        können die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftrag-
Vorschriften aufzustellen.                                           ten der Stadtverwaltung ersetzen. Sie haben dies beim Vorsitzenden
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche i.S.d. Artikel116 des        des Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten Tag vor Ab-
Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der      lauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge schriftlich zu beantra-
Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 65.  gen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.
Lebensjahr vollendet haben und die allgemeinen persönlichen Vo-      4.3. Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organi-
raussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.    sierten Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags
Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und           • im Sächsischen Landtag vertreten ist oder
Form der Wahlvorschläge in § 41 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz            • seit der letzten Wahl im Stadtrat der Stadt Netzschkau ver-
(KomWG) und in § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) ent-                     treten ist, bedarf gem. § 6b Abs. 3 KomWG keiner Unterstüt-
sprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO und § 41 Abs. 3 KomWG                 zungsunterschriften.
genannten Unterlagen sind dem Wahlvorschlägen beizufügen.            Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mit-
Es ist außerdem eine schriftliche Erklärung des Bewerbers über       gliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von
das Vorliegen der allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für       der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem
die Berufung in das Beamtenverhältnis gem. § 49 Abs. 1 Satz 1 der    Stadtrat der Stadt Netzschkau zum Zeitpunkt der Einreichung an-
Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) abzugeben.                   gehören, unterschrieben ist.
3.2. Vordrucke für Wahlvorschläge, die Erklärung zu § 49 Abs. 1      Darüber hinaus bedarf gem. § 41 Abs. 2 KomWG auch ein Wahl-
Satz 1 SächsGemO, Zustimmungserklärungen, Wahlrechtsbe-              vorschlag keiner Unterstützungsunterschriften, der als Bewerber
scheinigungen, Niederschriften über die Mitglieder-/Vertreter-       den amtierenden Amtsinhaber enthält.
versammlungen zur Bewerberaufstellung einschließlich zugehö-         Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählerverei-
riger eidesstattlicher Versicherungen sind                           nigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften, wenn
            in der Stadtverwaltung Netzschkau                        dies für mindestens eine Wahlvorschlagsträger erforderlich ist.
            Einwohnermeldeamt oder Hauptamt -
            Markt 12, 08491 Netzschkau                               Netzschkau, den 11.11.2019

während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
erhältlich.                                                          Mike Purfürst
                                                                     Bürgermeister
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