Page 12 - Stadtanzeiger12.2017
P. 12
12 Nummer 12 Netzschkauer Stadtanzeiger
Samstag, 16. Dezember 2017
• die Stellvertreter der Leiter der Ortsfeuerwehren b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-
genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachver-
• je 15,00 Euro halts, der Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden,
• den Leiter der Jugendfeuerwehr Limbach 11,00 Euro
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-
• den Gerätewart der Gemeindefeuerwehr 16,00 Euro den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder-
mann diese Verletzung geltend machen.
• die Gerätewarte der Ortsfeuerwehren je 13,50 Euro Datum der Satzung: 20.11.2017
3) Dienstreisekosten werden nach den in Sachsen gültigen Bestim- Damisch
Bürgermeister
mungen des Reisekostenrechts erstattet.
Die Gemeinde Limbach informiert
4) Wird von den Funktionsträgern eine weitere Funktion in den ihre Bürgerinnen und Bürger
Ortswehren ausgeführt, ist diese 2. Funktion zu 100 % in der jewei- Die Baumaßnahme „Deckensanierung der Straßen Gartenweg,
Friedensweg, Fernblick und Am Feldrain im Ortsteil Lauschgrün“
ligen Entschädigung auszuzahlen. wurde durchgeführt und beendet. Der Träger der Baumaßnah-
me war die Gemeinde Limbach. Die Maßnahme wird durch das
5) Die Auszahlung erfolgt monatlich. Programm „Brücken in die Zukunft“ mit 69 % der Gesamtkosten
gefördert.
§ 2 – Ersatz von Verdienstausfall Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der
Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags
1) Der Erstattungsbetrag für ehrenamtliche Angehörige der FFw, beschlossenen Haushaltes.
die nicht Arbeitnehmer sind, beträgt pro Stunde höchstens 24 EUR. Die Baumaßnahme„Erneuerung Straßenbeleuchtung Buchwalder
Pro Tag wird der Verdienstausfall für höchstens 10 Stunden erstat- Straße in Limbach“ ist abgeschlossen. Der Träger der Baumaßnah-
tet. Angefangene Stunden werden als volle Stunden angerechnet. me war die Gemeinde Limbach. Die Maßnahme wird durch das
Programm„LEADER 2014 – 2020“ gefördert.
2) Die Höhe des Verdienstausfalles ist glaubhaft zu machen.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat
§ 3 – Ehrungen, Jubiläen Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
(SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
Die Kameraden der Gemeindefeuerwehr Limbach erhalten für ihre
ununterbrochene aktive Zugehörigkeit zu den Wehren nachste-
hende Zuwendungen:
Zugehörigkeit Betrag
10 Jahre 25,00 Euro
25 Jahre 50,00 Euro
40 Jahre 75,00 Euro
50 Jahre 100,00 Euro
60 Jahre 125,00 Euro
70 Jahre 150,00 Euro
Die Zugehörigkeit beginnt mit Eintritt in die Einsatzabteilung.
§ 4 – Inkrafttreten
1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.04 2001 außer Kraft.
Limbach, den 20.11.2017
Damisch Geburtstage in den Monaten
Bürgermeister Dezember 2017/Januar 2018
Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt Nr. 12 / 2017 vom Frau Christa Grimm am 22.12. zum 80. Geburtstag
17.12.2017
Reimersgrün
Veröffentlichungshinweis auf die Unbeachtlichkeit von Ver-
fahrens- und Formfehlern gem. § 4 Abs. 4 SächsGemO: Herr Joachim Schicker am 06.01. zum 75. Geburtstag
Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Form-
vorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Buchwald
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn Herr Rainer Wettengel am 17.01. zum 85. Geburtstag
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- Lauschgrün
migung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden Die herzlichsten Glückwünsche übermittelt der Bürgermeister der Ge-
sind, meinde Limbach allen Jubilaren der Monate Dezember/Januar.
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Ge-
setzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder