Page 12 - Stadtanzeiger12.2017
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12 Nummer 12                                                          Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 16. Dezember 2017

•	 die Stellvertreter der Leiter der Ortsfeuerwehren                       b) 	 die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-
                                                                                genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachver-
•	 je	                                               15,00 Euro                halts, der Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
                                                                                gemacht worden,
•	 den Leiter der Jugendfeuerwehr Limbach            11,00 Euro
                                                                      Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-
•	 den Gerätewart der Gemeindefeuerwehr              16,00 Euro      den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder-
                                                                      mann diese Verletzung geltend machen.
•	 die Gerätewarte der Ortsfeuerwehren je            13,50 Euro      Datum der Satzung: 20.11.2017

3) Dienstreisekosten werden nach den in Sachsen gültigen Bestim-      Damisch
                                                                      Bürgermeister
mungen des Reisekostenrechts erstattet.
                                                                            Die Gemeinde Limbach informiert
4) Wird von den Funktionsträgern eine weitere Funktion in den                  ihre Bürgerinnen und Bürger

Ortswehren ausgeführt, ist diese 2. Funktion zu 100 % in der jewei-   Die Baumaßnahme „Deckensanierung der Straßen Gartenweg,
                                                                      Friedensweg, Fernblick und Am Feldrain im Ortsteil Lauschgrün“
ligen Entschädigung auszuzahlen.                                      wurde durchgeführt und beendet. Der Träger der Baumaßnah-
                                                                      me war die Gemeinde Limbach. Die Maßnahme wird durch das
5) Die Auszahlung erfolgt monatlich.                                  Programm „Brücken in die Zukunft“ mit 69 % der Gesamtkosten
                                                                      gefördert.
                   § 2 – Ersatz von Verdienstausfall                  Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der
                                                                      Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags
1) Der Erstattungsbetrag für ehrenamtliche Angehörige der FFw,        beschlossenen Haushaltes.
die nicht Arbeitnehmer sind, beträgt pro Stunde höchstens 24 EUR.     Die Baumaßnahme„Erneuerung Straßenbeleuchtung Buchwalder
Pro Tag wird der Verdienstausfall für höchstens 10 Stunden erstat-    Straße in Limbach“ ist abgeschlossen. Der Träger der Baumaßnah-
tet. Angefangene Stunden werden als volle Stunden angerechnet.        me war die Gemeinde Limbach. Die Maßnahme wird durch das
                                                                      Programm„LEADER 2014 – 2020“ gefördert.
2) Die Höhe des Verdienstausfalles ist glaubhaft zu machen.
                                                                      Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat
                        § 3 – Ehrungen, Jubiläen                      Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
                                                                      (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
Die Kameraden der Gemeindefeuerwehr Limbach erhalten für ihre
ununterbrochene aktive Zugehörigkeit zu den Wehren nachste-
hende Zuwendungen:

Zugehörigkeit                     Betrag
10 Jahre                            25,00 Euro
25 Jahre                            50,00 Euro
40 Jahre                            75,00 Euro
50 Jahre                          100,00 Euro
60 Jahre                          125,00 Euro
70 Jahre                          150,00 Euro

Die Zugehörigkeit beginnt mit Eintritt in die Einsatzabteilung.

                            § 4 – Inkrafttreten
1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.04 2001 außer Kraft.

Limbach, den 20.11.2017

Damisch                                                               Geburtstage in den Monaten
Bürgermeister                                                         Dezember 2017/Januar 2018

Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt Nr. 12 / 2017 vom           Frau Christa Grimm     am 22.12. zum 80. Geburtstag
17.12.2017
                                                                      Reimersgrün
Veröffentlichungshinweis auf die Unbeachtlichkeit von Ver-
fahrens- und Formfehlern gem. § 4 Abs. 4 SächsGemO:                   Herr Joachim Schicker  am 06.01. zum 75. Geburtstag
Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Form-
vorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer       Buchwald
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn                                                 Herr Rainer Wettengel  am 17.01. zum 85. Geburtstag
1. 	 die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. 	 Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-     Lauschgrün

     migung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden           Die herzlichsten Glückwünsche übermittelt der Bürgermeister der Ge-
     sind,                                                            meinde Limbach allen Jubilaren der Monate Dezember/Januar.
3. 	 der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Ge-
     setzwidrigkeit widersprochen hat,
4. 	 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
     a) 	 die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet

          hat oder
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