Page 11 - Stadtanzeiger12.2017
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Netzschkauer Stadtanzeiger                                                          11Nummer 12

Darauf folgte, wie jedes Jahr zum ersten Adventssonntag, der                     Samstag, 16. Dezember 2017
Weihnachtsmarkt im Foyer. Zehn Stände waren es diesmal. Ein
Ostalgiestand, ein Stand mit Alpakaprodukten, Selbstgeschneider-         Gemeinde
tes und -gebasteltes, Keramikprodukte, weihnachtliche Dekorati-      Limbach/Vogtland
on und Kinderspielzeug gab es zu bestaunen.

                                                                                             Nachruf

                                                                                Ein Sängerherz hat aufgehört zu schlagen

                                                                     Tief bewegt haben wir die Nachricht vom Ableben unseres
                                                                     langjährigen Vereinsvorsitzenden des Männerchores Lim-
                                                                     bach

                                                                                Herrn Jürgen Kögler

Glühweinausschank durch Heimleitung K. Köhler und PDL S. Niemand.    erhalten. Unser Mitgefühl gilt der Ehefrau, der Familie und
                                                                     allen Angehörigen.
Die Einnahmen des Ostalgiestandes eines Mitarbeiters des ADL,        Jürgen war 30 Jahre Vorsitzender unseres Chores, einer der
Herrn A. Dietz, wurden an das Hospiz Falkenstein gespendet. Erst-    ältesten der Region, gegründet 1838.
mals gab es neben frischen Krapfen auch Roster und Glühwein in       So wie sein Wesen war, offen, ehrlich und menschlich, so
einerWeihnachtsbude auf derTerrasse.Wir bedanken uns bei allen       führte er auch den Chor.
fleißigen Helfern, die den Weihnachtsmarkt wieder unvergesslich      In seiner Wirkungszeit wurde der Chor durch den Bundes-
gemacht haben.                                                       präsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Gauck,
                                                                     mit der„Zelter-Medaille“ ausgezeichnet.
                                                                     Wir sind dankbar, dass wir Jürgen in unserer Mitte hatten
                                                                     und ein Stück Lebensweg gemeinsam mit ihm gegangen
                                                                     sind.
                                                                     Wir werden uns immer gerne an Jürgen erinnern und ihn
                                                                     stets ehrend in Gedanken bewahren.

                                                                     Bernd Damisch		       Gemeinderat
                                                                     Bürgermeister der 		  der Gemeinde Limbach
                                                                     Gemeinde Limbach	

                                                                                           Satzung

                                                                     über die Entschädigung der ehrenamtlichen
                                                                      Feuerwehrangehörigen der FFw Limbach

Gemütliches Beisammensein                                            Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
                                                                     (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März
Ein besonderer Dank gilt der Stadt Netzschkau für das Bereitstellen  2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes
der Weihnachtsmarktbude.                                             vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist,
                                                                     und § 63 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Ret-
                                                                     tungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni
                                                                     2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), letzte Änderung 10. August 2015
                                                                     (SächsGVBl. S. 466) in Verbindung mit der Verordnung des Säch-
                                                                     sischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und
                                                                     die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (SächsFwVO) vom
                                                                     21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch die Verord-
                                                                     nung vom 20. August 2012 (SächsGVBl. S. 458) geändert worden
                                                                     ist, hat der Gemeinderat Limbach in seiner öffentlichen Sitzung am
                                                                     20.11.2017 folgende Satzung beschlossen:

                                                                     § 1 – Entschädigung für Funktionsträger der FFw Limbach

                                                                     1) Die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr erhalten eine

                                                                     pauschale Aufwandsentschädigung.

                                                                     2) Die Entschädigung beträgt monatlich für

                                                                     •	 den Gemeindewehrleiter Limbach          46,00 Euro

                                                                     •	 die Stellvertreter des Gemeindewehrleiters erhalten 	

                                                                     je  3,50 Euro

                                                                     •	 die Leiter der Ortsfeuerwehren je       28,50 Euro
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