Page 11 - Stadtanzeiger12.2017
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Netzschkauer Stadtanzeiger 11Nummer 12
Darauf folgte, wie jedes Jahr zum ersten Adventssonntag, der Samstag, 16. Dezember 2017
Weihnachtsmarkt im Foyer. Zehn Stände waren es diesmal. Ein
Ostalgiestand, ein Stand mit Alpakaprodukten, Selbstgeschneider- Gemeinde
tes und -gebasteltes, Keramikprodukte, weihnachtliche Dekorati- Limbach/Vogtland
on und Kinderspielzeug gab es zu bestaunen.
Nachruf
Ein Sängerherz hat aufgehört zu schlagen
Tief bewegt haben wir die Nachricht vom Ableben unseres
langjährigen Vereinsvorsitzenden des Männerchores Lim-
bach
Herrn Jürgen Kögler
Glühweinausschank durch Heimleitung K. Köhler und PDL S. Niemand. erhalten. Unser Mitgefühl gilt der Ehefrau, der Familie und
allen Angehörigen.
Die Einnahmen des Ostalgiestandes eines Mitarbeiters des ADL, Jürgen war 30 Jahre Vorsitzender unseres Chores, einer der
Herrn A. Dietz, wurden an das Hospiz Falkenstein gespendet. Erst- ältesten der Region, gegründet 1838.
mals gab es neben frischen Krapfen auch Roster und Glühwein in So wie sein Wesen war, offen, ehrlich und menschlich, so
einerWeihnachtsbude auf derTerrasse.Wir bedanken uns bei allen führte er auch den Chor.
fleißigen Helfern, die den Weihnachtsmarkt wieder unvergesslich In seiner Wirkungszeit wurde der Chor durch den Bundes-
gemacht haben. präsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Gauck,
mit der„Zelter-Medaille“ ausgezeichnet.
Wir sind dankbar, dass wir Jürgen in unserer Mitte hatten
und ein Stück Lebensweg gemeinsam mit ihm gegangen
sind.
Wir werden uns immer gerne an Jürgen erinnern und ihn
stets ehrend in Gedanken bewahren.
Bernd Damisch Gemeinderat
Bürgermeister der der Gemeinde Limbach
Gemeinde Limbach
Satzung
über die Entschädigung der ehrenamtlichen
Feuerwehrangehörigen der FFw Limbach
Gemütliches Beisammensein Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März
Ein besonderer Dank gilt der Stadt Netzschkau für das Bereitstellen 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes
der Weihnachtsmarktbude. vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist,
und § 63 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Ret-
tungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni
2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), letzte Änderung 10. August 2015
(SächsGVBl. S. 466) in Verbindung mit der Verordnung des Säch-
sischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und
die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (SächsFwVO) vom
21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch die Verord-
nung vom 20. August 2012 (SächsGVBl. S. 458) geändert worden
ist, hat der Gemeinderat Limbach in seiner öffentlichen Sitzung am
20.11.2017 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 – Entschädigung für Funktionsträger der FFw Limbach
1) Die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr erhalten eine
pauschale Aufwandsentschädigung.
2) Die Entschädigung beträgt monatlich für
• den Gemeindewehrleiter Limbach 46,00 Euro
• die Stellvertreter des Gemeindewehrleiters erhalten
je 3,50 Euro
• die Leiter der Ortsfeuerwehren je 28,50 Euro