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Netzschkauer Stadtanzeiger                                                            Nummer 1  3
                                                                    Samstag, 20. Januar 2018

        Verwaltungsgemeinschaft                                     Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965),
           Netzschkau/Limbach                                       geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1976 (BGBl. S. 3341),
                                                                    durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 i.V. mit dem Ge-
       An alle Grundstückseigentümer                                setz vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885, 986), durch Gesetze
        der Verwaltungsgemeinschaft                                 vom 13. September 1993 (BGBl. I S. 1569), vom 27. Dezember 1993
                                                                    (BGBl. I S. 2378), vom 14. September 1994 (BGBl. I. S. 2325), vom
            Netzschkau-Limbach!                                     29. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2590), vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I
                                                                    S. 3836), vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2601), vom 19. Dezem-
           Sehr geehrte Grundstückseigentümer,                      ber 2000 (BGBl. I S. 1790), vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), vom
                                                                    1. September 2005 (BGBl. I S. 2676) und vom 19. Dezember 2008
wir hatten bereits in der Dezember-Ausgabe 2016 unseres Stadt-      (BGBl. I S. 2794) wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in
anzeigers darauf hingewiesen, dass im Jahr 2017 letztmalig die      der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Grundsteuerbescheide versendet werden.                              Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfest-
Das heißt, wenn sich keine Änderungen Ihrer persönlichen Daten      setzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswir-
oder Besitzverhältnisse, der Hebesätze und Besteuerungsgrund-       kungen ein, wie wenn ihnen an diesemTag ein schriftlicher Steuer-
lagen ergeben haben, so behält Ihr letzter Grundsteuerbescheid      bescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb
auch weiterhin seine Gültigkeit und gilt mit der nachfolgenden      einer Frist von einem Monat, die mit demTag der Bekanntmachung
Bekanntmachung als zugestellt.                                      zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden.
Bei allen Zahlungspflichtigen, welche uns bereits ein Lastschrift-  Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt-
mandat übergeben haben, werden die Raten gemäß Fälligkeit           verwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau einzulegen.
weiterhin, wie gewohnt, abgebucht.                                  Die Einlegung eines Widerspruches hat keine aufschiebende Wir-
Sollten Sie bisher die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen selbst  kung, d.h. der angeforderte Betrag ist trotzdem fristgemäß zu ent-
durchgeführt haben, so möchten wir Ihnen den Service des Last-      richten.
schrifteinzuges gerne nochmals anbieten.                            Die Grundsteuer für das Jahr 2018 wird mit den in den zuletzt
Das Formular zum SEPA-Mandat finden Sie auf unserer Homepage        erteilten Grundsteuer-abgabebescheiden festgesetzten Viertel-
unter www.netzschkau.de – Amt 24 – Formulare – Lastschriftman-      jahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und
dat SEPA für Netzschkau und Lastschriftmandat SEPA für Limbach.     15. November bzw. Jahreszahler 01.07. (§ 28 Abs. 1 GrStG) fällig.
Selbstverständlich können Sie die Formulare auch gerne in der
Kämmerei persönlich abholen oder wir senden Ihnen diese zu.         Kleinbeträge werden wie folgt fällig:
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter Telefon Nr. 03765/ 390126    1. am 15. August mit Ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn
oder 39010.                                                         Euro nicht übersteigt; 2. am 15. Februar und 15. August zu je ei-
                                                                    ner Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser dreißig Euro nicht
Mit freundlichen Grüßen                                             übersteigt (§ 28 Abs. 2 GrStG). Sollten die Grundsteuerhebesätze
Ihr                                                                 geändert werden, oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen
                                                                    (Grundsteuermessbeträge), werden gem. § 27 Abs. 2 GrStG Ände-
                       	  Bernd Damisch                             rungsbescheide erteilt.
                          Bürgermeister                             Diese öffentliche Bekanntmachung gilt auch für Grundsteuern,
Mike Purfürst 		          der Gemeinde Limbach                      die im Grundsteueranmeldeverfahren (Ersatzbemessung) erho-
Bürgermeister 		                                                    ben werden. (Hinweis: Steueranmeldungen haben die gleiche
der Stadt Netzschkau 	                                              Rechtswirkung wie Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der
                                                                    Nachprüfung.) Auf die Abgabe von erneuten Steueranmeldungen
Öffentliche Grundsteuerfestsetzung                                  für die Grundsteuer wird nur verzichtet, soweit in den Besteue-
                                                                    rungsgrundlagen seit der letzten Abgabe der Steueranmeldung
		                                                                  keine Änderung eingetreten ist. Auf die Verpflichtung, jede Ände-
                                                                    rung bezüglich derWohnfläche oder der Ausstattung, die sich auch
    	                                                               auf die Steuer auswirkt, der Gemeinde mitzuteilen, wird an dieser
                                                                    Stelle nochmals ausdrücklich verwiesen.
M. Purfürst 			           B. Damisch
Bürgermeister 		          Bürgermeister                             Zahlungsaufforderung:
der Stadt Netzschkau 	    der Gemeinde Limbach                      Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung zur Abbu-
und der                                                             chung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grund-
Verwaltungsgemeinschaft                                             steuer für 2018 mit den Beträgen zu den Fälligkeitspunkten, die
                                                                    sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Ver-
    Amtliche Bekanntmachung                                         öffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, zu überweisen.
                                                                    Die Zahlung ist unter Angabe des Kassenzeichens auf folgende
Öffentliche Grundsteuerfestsetzung                                  Bankkonten zu überweisen:
Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grund-       für die Stadt Netzschkau
steuergesetzes (GrStG) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur   Sparkasse Vogtland
                                                                    IBAN: 	 DE31870580003822000727
                                                                    BIC: 		 WELADED1PLX

                                                                    für die Gemeinde Limbach
                                                                    Sparkasse Vogtland
                                                                    IBAN: 	 DE96870580003823000500
                                                                    BIC: 		 WELADED1PLX
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