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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 1 3
Samstag, 20. Januar 2018
Verwaltungsgemeinschaft Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965),
Netzschkau/Limbach geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1976 (BGBl. S. 3341),
durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 i.V. mit dem Ge-
An alle Grundstückseigentümer setz vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885, 986), durch Gesetze
der Verwaltungsgemeinschaft vom 13. September 1993 (BGBl. I S. 1569), vom 27. Dezember 1993
(BGBl. I S. 2378), vom 14. September 1994 (BGBl. I. S. 2325), vom
Netzschkau-Limbach! 29. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2590), vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I
S. 3836), vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2601), vom 19. Dezem-
Sehr geehrte Grundstückseigentümer, ber 2000 (BGBl. I S. 1790), vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), vom
1. September 2005 (BGBl. I S. 2676) und vom 19. Dezember 2008
wir hatten bereits in der Dezember-Ausgabe 2016 unseres Stadt- (BGBl. I S. 2794) wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in
anzeigers darauf hingewiesen, dass im Jahr 2017 letztmalig die der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Grundsteuerbescheide versendet werden. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfest-
Das heißt, wenn sich keine Änderungen Ihrer persönlichen Daten setzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswir-
oder Besitzverhältnisse, der Hebesätze und Besteuerungsgrund- kungen ein, wie wenn ihnen an diesemTag ein schriftlicher Steuer-
lagen ergeben haben, so behält Ihr letzter Grundsteuerbescheid bescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb
auch weiterhin seine Gültigkeit und gilt mit der nachfolgenden einer Frist von einem Monat, die mit demTag der Bekanntmachung
Bekanntmachung als zugestellt. zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden.
Bei allen Zahlungspflichtigen, welche uns bereits ein Lastschrift- Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt-
mandat übergeben haben, werden die Raten gemäß Fälligkeit verwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau einzulegen.
weiterhin, wie gewohnt, abgebucht. Die Einlegung eines Widerspruches hat keine aufschiebende Wir-
Sollten Sie bisher die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen selbst kung, d.h. der angeforderte Betrag ist trotzdem fristgemäß zu ent-
durchgeführt haben, so möchten wir Ihnen den Service des Last- richten.
schrifteinzuges gerne nochmals anbieten. Die Grundsteuer für das Jahr 2018 wird mit den in den zuletzt
Das Formular zum SEPA-Mandat finden Sie auf unserer Homepage erteilten Grundsteuer-abgabebescheiden festgesetzten Viertel-
unter www.netzschkau.de – Amt 24 – Formulare – Lastschriftman- jahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und
dat SEPA für Netzschkau und Lastschriftmandat SEPA für Limbach. 15. November bzw. Jahreszahler 01.07. (§ 28 Abs. 1 GrStG) fällig.
Selbstverständlich können Sie die Formulare auch gerne in der
Kämmerei persönlich abholen oder wir senden Ihnen diese zu. Kleinbeträge werden wie folgt fällig:
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter Telefon Nr. 03765/ 390126 1. am 15. August mit Ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn
oder 39010. Euro nicht übersteigt; 2. am 15. Februar und 15. August zu je ei-
ner Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser dreißig Euro nicht
Mit freundlichen Grüßen übersteigt (§ 28 Abs. 2 GrStG). Sollten die Grundsteuerhebesätze
Ihr geändert werden, oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen
(Grundsteuermessbeträge), werden gem. § 27 Abs. 2 GrStG Ände-
Bernd Damisch rungsbescheide erteilt.
Bürgermeister Diese öffentliche Bekanntmachung gilt auch für Grundsteuern,
Mike Purfürst der Gemeinde Limbach die im Grundsteueranmeldeverfahren (Ersatzbemessung) erho-
Bürgermeister ben werden. (Hinweis: Steueranmeldungen haben die gleiche
der Stadt Netzschkau Rechtswirkung wie Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der
Nachprüfung.) Auf die Abgabe von erneuten Steueranmeldungen
Öffentliche Grundsteuerfestsetzung für die Grundsteuer wird nur verzichtet, soweit in den Besteue-
rungsgrundlagen seit der letzten Abgabe der Steueranmeldung
keine Änderung eingetreten ist. Auf die Verpflichtung, jede Ände-
rung bezüglich derWohnfläche oder der Ausstattung, die sich auch
auf die Steuer auswirkt, der Gemeinde mitzuteilen, wird an dieser
Stelle nochmals ausdrücklich verwiesen.
M. Purfürst B. Damisch
Bürgermeister Bürgermeister Zahlungsaufforderung:
der Stadt Netzschkau der Gemeinde Limbach Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung zur Abbu-
und der chung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grund-
Verwaltungsgemeinschaft steuer für 2018 mit den Beträgen zu den Fälligkeitspunkten, die
sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Ver-
Amtliche Bekanntmachung öffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, zu überweisen.
Die Zahlung ist unter Angabe des Kassenzeichens auf folgende
Öffentliche Grundsteuerfestsetzung Bankkonten zu überweisen:
Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grund- für die Stadt Netzschkau
steuergesetzes (GrStG) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Sparkasse Vogtland
IBAN: DE31870580003822000727
BIC: WELADED1PLX
für die Gemeinde Limbach
Sparkasse Vogtland
IBAN: DE96870580003823000500
BIC: WELADED1PLX