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4 Nummer 1 Netzschkauer Stadtanzeiger
Samstag, 20. Januar 2018
Öffentliche Bekanntmachung der Aus dem Rathaus
Stadt Netzschkau zugleich als erfüllende
Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau
am 19. Dezember 2017
Netzschkau/Limbach
Die 47. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau fand am
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz 19. Dezember 2017 im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau statt.
Bürgermeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Netzschkau als ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens
Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Per- der Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab alle vorliegenden
sonendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Entschuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festge-
Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchs- stellt.
recht zu:
Folgende Beschlüsse wurden im öffentlichen Teil
1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine der Sitzung gefasst
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Famili-
enangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben BV SR 92/2017 – Geldspende für die Heimatpflege
oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
gehören – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhe- nahme einer Sachspende i.H. von 4.287,57 € von dem Bürgerverein
bungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt Netzschkau für eine l(i)ebenswerte Stadt e.V., Fritz-Reuter-Stra-
werden - gemäß § 42 Abs. 2 BMG ße 4, 08491 Netzschkau.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BV SR 93/2017 – Geldspende für die Schlossweihnacht
BMG widersprechen. Netzschkau
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und an- nahme einer Geldspende in Höhe von 150,00 € von der Glas- und
deren Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Gebäudereinigung Stephan Pügner GmbH.
Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler
Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG BV SR 94/2017 – Geldspende für die Jugendfeuerwehr
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG nahme einer Geldspende in Höhe von 100,00 € von dem Dach-
widersprechen. deckermeisterbetrieb Voit GbR.
3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Eheju- BV SR 95/2017 – Geldspende für die Jugendfeuerwehr
biläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
Abs. 2 BMG nahme einer Geldspende in Höhe von 150,00 € von der Fleischerei
Döhler GmbH.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG
widersprechen. BV SR 96/2017 – Geldspende für die Alleebepflanzung Schüt-
zenstraße
4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern nahme einer Geldspende in Höhe von 50,00 € von Herrn und Frau
(Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG Strobel für die Alleebepflanzung Schützenstraße.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG BV SR 97/2017 – Geldspende für die Alleebepflanzung Schüt-
widersprechen. zenstraße
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
5. Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljäh- nahme einer Geldspende in Höhe von 250,00 € von Herrn und Frau
rig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement Hartwig und Manuela Müller für die Alleebepflanzung Schützen-
der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informa- straße.
tionsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz
BV SR 98/2017 – Geldspende für die Alleebepflanzung Schüt-
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG zenstraße
widersprechen. Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
nahme einer Geldspende in Höhe von 50,00 € von Frau Blank für
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Stadt die Alleebepflanzung Schützenstraße.
Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Meldeamt Zimmer
13/14, während der Öffnungszeiten BV SR 99/2017 – Geldspende für die Alleebepflanzung Schüt-
zenstraße
montags: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
nahme einer Geldspende in Höhe von 200,00 € von Frau Ursula
dienstags: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Fuchs für die Alleebepflanzung Schützenstraße.
donnerstags: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
freitags: 09.00 bis 12.00 Uhr
einzulegen.
Netzschkau, den 08.01.2018
Mike Purfürst
Bürgermeister