Page 4 - Stadtanzeiger01.2018
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4 Nummer 1                                                          Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 20. Januar 2018

      Öffentliche Bekanntmachung der                                             Aus dem Rathaus
  Stadt Netzschkau zugleich als erfüllende
  Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft                              Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau
                                                                                am 19. Dezember 2017
             Netzschkau/Limbach
                                                                    Die 47. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau fand am
     Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz                   19. Dezember 2017 im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau statt.
                                                                    Bürgermeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Netzschkau als       ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens
Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Per-          der Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab alle vorliegenden
sonendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende       Entschuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festge-
Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchs-         stellt.
recht zu:
                                                                          Folgende Beschlüsse wurden im öffentlichen Teil
1. 	 Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine                             der Sitzung gefasst
     öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Famili-
     enangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben       BV SR 92/2017 – Geldspende für die Heimatpflege
     oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an-   Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
     gehören – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhe-    nahme einer Sachspende i.H. von 4.287,57 € von dem Bürgerverein
     bungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt   Netzschkau für eine l(i)ebenswerte Stadt e.V., Fritz-Reuter-Stra-
     werden - gemäß § 42 Abs. 2 BMG                                 ße 4, 08491 Netzschkau.

	 Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2         BV SR 93/2017 – Geldspende für die Schlossweihnacht
     BMG widersprechen.                                             Netzschkau
                                                                    Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und an-        nahme einer Geldspende in Höhe von 150,00 € von der Glas- und
     deren Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit          Gebäudereinigung Stephan Pügner GmbH.
     Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler
     Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG                                    BV SR 94/2017 – Geldspende für die Jugendfeuerwehr
                                                                    Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
	 Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG            nahme einer Geldspende in Höhe von 100,00 € von dem Dach-
     widersprechen.                                                 deckermeisterbetrieb Voit GbR.

3. 	 Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Eheju-      BV SR 95/2017 – Geldspende für die Jugendfeuerwehr
     biläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50       Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
     Abs. 2 BMG                                                     nahme einer Geldspende in Höhe von 150,00 € von der Fleischerei
                                                                    Döhler GmbH.
	 Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG
     widersprechen.                                                 BV SR 96/2017 – Geldspende für die Alleebepflanzung Schüt-
                                                                    zenstraße
4. 	 Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an         Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
     Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern         nahme einer Geldspende in Höhe von 50,00 € von Herrn und Frau
     (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG      Strobel für die Alleebepflanzung Schützenstraße.

	 Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG            BV SR 97/2017 – Geldspende für die Alleebepflanzung Schüt-
     widersprechen.                                                 zenstraße
                                                                    Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
5. 	 Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljäh-  nahme einer Geldspende in Höhe von 250,00 € von Herrn und Frau
     rig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement        Hartwig und Manuela Müller für die Alleebepflanzung Schützen-
     der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informa-         straße.
     tionsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz
                                                                    BV SR 98/2017 – Geldspende für die Alleebepflanzung Schüt-
	 Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG            zenstraße
     widersprechen.                                                 Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
                                                                    nahme einer Geldspende in Höhe von 50,00 € von Frau Blank für
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Stadt    die Alleebepflanzung Schützenstraße.
Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Meldeamt Zimmer
13/14, während der Öffnungszeiten                                   BV SR 99/2017 – Geldspende für die Alleebepflanzung Schüt-
                                                                    zenstraße
montags: 		 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr             Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An-
                                                                    nahme einer Geldspende in Höhe von 200,00 € von Frau Ursula
dienstags: 		 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr           Fuchs für die Alleebepflanzung Schützenstraße.

donnerstags: 	 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

freitags: 			 09.00 bis 12.00 Uhr

einzulegen.

Netzschkau, den 08.01.2018

               	

Mike Purfürst
Bürgermeister
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