Page 4 - Stadtanzeiger01.2022
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15.01.2022 | Nummer 1 | Seite 4                                                                                Netzschkauer STADTANZEIGER

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/Limbach

Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Netzschkau als Melde-       4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an
behörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus             Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern
dem Melderegister verpflichtet.                                                (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG
Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Wider-
spruchsrecht zu:                                                           Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widerspre-
                                                                           chen.
1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öf-
    fentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Familienan-        5. Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljäh-
    gehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben oder kei-             rig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement
    ner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören –               der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informati-
    soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts                onsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz
    der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden – ge-
    mäß § 42 Abs. 2 BMG                                                    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG widerspre-
                                                                           chen.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG wider-
sprechen.                                                                  Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Stadt
                                                                           Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Meldeamt Zimmer 13/14 wäh-
2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und an-               rend der Öffnungszeiten
    deren Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
    Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler                 montags:      09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
    Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG                                            dienstags:    09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
                                                                           donnerstags:  09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widerspre-          freitags:     09.00 bis 12.00 Uhr
chen.
                                                                           einzulegen.
3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubilä-
    en an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2            Netzschkau, den 04.01.2022
    BMG

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widerspre- Mike Purfürst

chen.                                                                      Bürgermeister der Stadt Netzschkau

Bekanntmachung Planfeststellung für das Vorhaben
„Strecke 6362 Leipzig–Hof–Elstertalbrücke“

Bahn-km 105,875 bis 110,505 der Strecke Leipzig-Connewitz–Hof (Saale)
Bahn-km 42,965 bis 43,575 der Strecke 6269 Gera Süd–Weischlitz
in der Stadt Plauen und der Gemeinde Pöhl

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle      Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch
Dresden, vom 30.11.2021, Az. 521ppw/021-2021#002, liegt mit einer          nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außen-
Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfs-  stelle Dresden, August-Bebel-Straße 10, 01219 Dresden, eingesehen wer-
belehrung) in der Zeit vom                                                 den.

                            01.02.2022 bis 15.02.2022                      Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von 2 Wochen gilt der Be-
im Ratssaal der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491                schluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung
Netzschkau während der Dienstzeiten, zur allgemeinen Einsichtnahme,        erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensge-
aus.                                                                       setz).

Die Dienstzeiten sind:  09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr        Netzschkau, den 04.01.2022
montags                 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
dienstags               09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
donnerstags             09.00 bis 12.00 Uhr
freitags

Wir bitten um Einhaltung der geltenden Corona-Regeln und um vorherige      Mike Purfürst                                                             C
telefonische Anmeldung.                                                    Bürgermeister der Stadt Netzschkau                                        M
                                                                                                                                                     Y
                                                                                                                                                     K
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