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15.01.2022 | Nummer 1 | Seite 4 Netzschkauer STADTANZEIGER
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/Limbach
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Netzschkau als Melde- 4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an
behörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern
dem Melderegister verpflichtet. (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG
Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Wider-
spruchsrecht zu: Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widerspre-
chen.
1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öf-
fentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Familienan- 5. Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljäh-
gehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben oder kei- rig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement
ner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören – der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informati-
soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts onsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz
der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden – ge-
mäß § 42 Abs. 2 BMG Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG widerspre-
chen.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG wider-
sprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Stadt
Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Meldeamt Zimmer 13/14 wäh-
2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und an- rend der Öffnungszeiten
deren Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler montags: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG dienstags: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widerspre- freitags: 09.00 bis 12.00 Uhr
chen.
einzulegen.
3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubilä-
en an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 Netzschkau, den 04.01.2022
BMG
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widerspre- Mike Purfürst
chen. Bürgermeister der Stadt Netzschkau
Bekanntmachung Planfeststellung für das Vorhaben
„Strecke 6362 Leipzig–Hof–Elstertalbrücke“
Bahn-km 105,875 bis 110,505 der Strecke Leipzig-Connewitz–Hof (Saale)
Bahn-km 42,965 bis 43,575 der Strecke 6269 Gera Süd–Weischlitz
in der Stadt Plauen und der Gemeinde Pöhl
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch
Dresden, vom 30.11.2021, Az. 521ppw/021-2021#002, liegt mit einer nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außen-
Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfs- stelle Dresden, August-Bebel-Straße 10, 01219 Dresden, eingesehen wer-
belehrung) in der Zeit vom den.
01.02.2022 bis 15.02.2022 Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von 2 Wochen gilt der Be-
im Ratssaal der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491 schluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung
Netzschkau während der Dienstzeiten, zur allgemeinen Einsichtnahme, erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensge-
aus. setz).
Die Dienstzeiten sind: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Netzschkau, den 04.01.2022
montags 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr
freitags
Wir bitten um Einhaltung der geltenden Corona-Regeln und um vorherige Mike Purfürst C
telefonische Anmeldung. Bürgermeister der Stadt Netzschkau M
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