Page 5 - Stadtanzeiger01.2022
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Netzschkauer STADTANZEIGER                                                                                      15.01.2022 | Nummer 1 | Seite 5

   Aufforderung zur Bewerbung für das Amt des Friedensrichters
   sowie dessen Stellvertreter und Protokollführer
   gemäß § 6 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG)

   Die Stadt Reichenbach im Vogtland sucht für die Besetzung der Schieds-                  lichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt
   stelle eine Friedensrichterin bzw. einen Friedensrichter, eine Stellvertrete-           über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966
   rin bzw. einen Stellvertreter und eine Protokollführerin bzw. einen Proto-              gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Er-
   kollführer. Zum Schiedsstellenbezirk gehören die Große Kreisstadt Rei-                  klärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthalte-
   chenbach mit allen Ortsteilen, Netzschkau, Neumark, Heinsdorfergrund                    nen Grundsätze verletzt hat oder
   und Limbach.                                                                       4. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für na-
                                                                                           tionale Sicherheit tätig war.
   Die Aufgaben der Friedensrichterin oder des Friedensrichters besteht da-       (5) Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener
   rin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenhei-           Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten
   ten und Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen.             Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder ge-
   Die Aufgabenpalette des Friedensrichters ist vielfältig, wie beispielsweise        meindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbe-
   die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Ärger mit dem Ver-           sondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke,
   mieter, aber auch bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung             Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte
   oder Sachbeschädigung. Die Ehrenämter werden für fünf Jahre vom                    der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funkti-
   Stadtrat nach Anhörung des Amtsgerichtes gewählt und können auch                   onsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Bot-
   wiedergewählt werden.                                                              schaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Han-
                                                                                      delsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatz-
   Für Einwohner, die sich bewerben möchten gelten nach § 4 SächsSchieds-             leitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche
   GütStG folgende Voraussetzungen bzw. Ausschlussgründe. Des Weiteren                Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden.
   ist eine Einverständniserklärung für die Überprüfung beim Bundesbeauf-         (6) Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber
   tragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes erforderlich:             der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach den
                                                                                      Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen, und seine Einwilligung, Auskünfte zu
   (1) Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähig-          den Ausschlussgründen des Absatzes 4 Nr. 3 und 4 und des Absatzes
       keiten für das Amt geeignet sein.                                              5 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheits-
                                                                                      dienstes einzuholen, zu erteilen.
   (2) Friedensrichter kann nicht sein, wer
       1. als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;                Für die gewählten Bewerber ist entsprechend § 7 SächsSchiedsGütStG ei-
       2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig              ne Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes Auerbach notwen-
            ausübt;                                                               dig.
       3. das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als
            Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.                           Wer Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis spä-
                                                                                  testens zum Mittwoch, 26. Januar 2022 bei der Stadtverwaltung Rei-
   (3) Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Beklei-      chenbach, Büro Oberbürgermeister, Markt 1, 08468 Reichenbach zu be-
       dung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anord-       werben.
       nungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
                                                                                  Nähere Auskünfte erhalten interessierte Einwohner bei Holger
   (4) Friedensrichter soll nicht sein, wer                                       Hennebach, Abt. Bürgerservice/Ordnungswesen, der Stadtverwaltung
       1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder           Reichenbach, Markt 6, Zimmer 407, oder unter Tel. 03765 524 3030.
            das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
       2. nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;
       3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaat-

   Mobiles Testzentrum                                                            Amtsblatt Netzschkau – Termine 2022

   Corona-Testmobil | Netzschkau

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                                                                                  Februar                          Samstag 12.2.2022
   Standort: Marktplatz, 08491 Netzschkau                                         März       Freitag  4.2.2022     Samstag 12.3.2022
                                                                                  April                            Samstag 9.4.2022
                                                                                  Mai        Freitag  4.3.2022     Samstag 14.5.2022
                                                                                  Juni                             Samstag 11.6. 2022
   Öffnungszeiten:                                                                Juli       Freitag  1.4.2022     Samstag 9.7.2022
   Montag:                                                                        August                           Samstag 13.8.2022
   Dienstag:                                 07:00 – 10:00 Uhr                    September  Freitag  6.5.2022     Samstag 10.9.2022
   Mittwoch:                                 11:00 – 14:00 Uhr                    Oktober                          Samstag 8.10.2022
   Donnerstag:                               07:00 – 10:00 Uhr                    November   Donnerstag 2.6.2022   Samstag 12.11.2022
                                             11:00 – 14:00 Uhr                    Dezember                         Samstag 10.12.2022
                                                                                             Freitag  1.7.2022

                                                                                             Freitag  5.8.2022

                                                                                             Freitag  2.9.2022

   Keine Terminreservierung erforderlich. Testmobil führt auch PCR-                          Donnerstag 29.9.2021
   Tests durch. Das Testmobil ist barrierefrei.
                                                                                             Freitag  4.11.2022

                                                                                             Freitag  2.12.2022

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M  Tel.: +49 3741 457 265                                                         Stand: 4.1.2022                  Änderungen vorbehalten!
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