Page 6 - Stadtanzeiger03.2018
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6 Nummer 3 Netzschkauer Stadtanzeiger
Samstag, 24. März 2018
• Friseursalon Silke Hilf – Friedensstraße 16 Ausnahmen
• Fleischerei Döhler – Ludwig-Uhland-Straße 1 Nicht unter die Bestimmungen der Pflanzenabfallverordnung fal-
• Jörg Haftmann – Siedlungsstraße 41 len traditionelle Feuer, wie beispielsweise das‚Besenbrennen‘ oder
• Bäckerei Schaller – Straße der Einheit 10 ‚Hexenfeuer‘ jedes Jahr am 30. April.
• SIM Auto-Service – Mylauer Str. 26 a Bitte beachten Sie hierzu die Bestimmungen in Ihrer Kommune
• Calpam-Tankstelle – Mylauer Str. 26 b und geltendes Abfallrecht!
Ortsteil Brockau Bedingungen fürs Verbrennen
• Plauener Spitzenmanufaktur – Reimersgrüner Straße 6 Sollten Sie sich sicher sein, dass Ihnen die oben genannten Entsor-
• Getränkehandel Weslowski – Reimersgrüner Straße 8 gungsmöglichkeiten unmöglich oder unzumutbar sind, dürfen die
• Kräutergärtnerei Sagan – Friedensstraße 2 pflanzlichen Abfälle unter der Einschränkung der Pflanzenabfall-
verordnung (§ 4 Absatz 2) verbrannt werden.
Limbach
• Gemeindeverwaltung – Alte Schulgasse 1 Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Bedingungen:
• Dorfladen Limbach – Karl-Marx-Straße 13 • Keine Gefährdung oder Belästigung der Allgemeinheit oder
• Bäckerei Uhlmann – Pestalozzistraße 5 A
der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung oder Funkenflug!
OT Buchwald • Zeitraum: vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 30. Oktober, werk-
• Gaststätte„Pension Werner“
• Entnahmebox in der Bushaltestelle – ehemalige Gaststätte tags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, höchstens während zwei
Stunden täglich!
Buchwald • Zum Anzünden und Unterstützen des Feuers keine anderen
Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölpro-
OT Lauschgrün dukte oder beschichtete bzw. mit Schutzmitteln behandelte
• Friseursalon Katrin Gerlach – Plauener Straße 7 Hölzer verwenden!
• Entnahmebox am Tor zum Kulturheim – Siedlungsstraße 15 • Einzuhaltende Mindestabstände:
• Entnahmebox in der Bushaltestelle – Plauener Straße gegen- • 1,5 km von Flugplätzen
• 200 m von Autobahnen
über ehemals Gasthof Lausch • 100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie von
OT Reimersgrün Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen
• Entnahmebox gegenüber Landbäckerei Kerstin Jacobi und von Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder
brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert
In den Ortsteilen Foschenroda, Lambzig und Dungersgrün wird der werden
Stadtanzeiger weiterhin ehrenamtlich an alle Haushalte verteilt. • Im Einzelfall vor jedem Verbrennen pflanzlicher Abfälle noch
weitere der Gefahrenvorsorge dienende öffentlich-rechtliche
Verwaltungsgemeinschaft Vorschriften beachten, zum Beispiel das Wald- und Natur-
Netzschkau/Limbach schutz- sowie das Immissionsschutzrecht!
Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Freien Von Schädlingen oder Krankheiten befallene Abfälle
Für pflanzliche Abfälle, die von bestimmten Schädlingen oder
Abfälle sind in Deutschland grundsätzlich vorrangig zu verwerten, Krankheiten befallen sind, kann im Einzelfall eine Pflicht des Be-
statt zu beseitigen. sitzers zur Vernichtung durch Verbrennen nach pflanzenschutz-
Für pflanzliche Abfälle soll das gemäß Pflanzenabfallverordnung rechtlichenVorschriften oder gesonderter behördlicherVerfügung
des Freistaates Sachsen in erster Linie auf dem Grundstück, auf bestehen.
dem sie angefallen sind, erfolgen. Dies kann beispielsweise durch In diesen Fällen ist die Pflanzenabfallverordnung (§ 5 Absatz 2)
Kompostieren oder Einarbeiten in den Boden (Eigenverwertung) jedoch nicht einschlägig.
geschehen. Diese Ausnahmen müssen in jedem Fall vorab mit der jeweils zu-
Die Abfälle sind gegebenenfalls vorher durch geeignete Verfahren ständigen Behörde geklärt werden. Bitte kontaktieren Sie uns!
(Häckseln oder Schreddern) mechanisch aufzuarbeiten.
Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beab- Kontakt
sichtigt, können Sie Ihre pflanzlichen Abfälle dem Vogtlandkreis Landratsamt Vogtlandkreis
überlassen, zum Beispiel: Abfallrecht / Bodenschutz
• im Rahmen der Grüngutsammlung Bahnhofstraße 46-48
• über die Biotonne im Entsorgungsgebiet Plauen 08523 Plauen
• durch Abgabe auf den vier Wertstoffhöfen im Vogtlandkreis Telefon: 03741 300 2160
• über private Entsorger (beispielsweise mit Containerstellung) Fax: 03741 300 4034
• als letzte Möglichkeit in der Restmülltonne.
Bitte beachten Sie!
Nur wenn all die genannten Entsorgungsmöglichkeiten unmög- • Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ohne Vorliegen der oben
lich oder unzumutbar sind, können pflanzliche Abfälle aus nicht
gewerblich genutzten Grundstücken (das heißt privaten Haus- erläutertenVoraussetzungen kann im Einzelfall als Ordnungs-
und Kleingärten) entsprechend der Pflanzenabfallverordnung widrigkeit geahndet werden!
ausnahmsweise verbrannt werden. Die Kosten, die für Transport • Dasselbe gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild – also nicht auf
und Entsorgung anfallen, gelten hier jedoch nicht zwangsläufig dem eigenen Grundstück – abgelagert werden!
als unzumutbar! • Andere Abfälle als pflanzliche dürfen grundsätzlich nicht ver-
brannt werden!
• Achtung! Zuwiderhandeln kann als Ordnungswidrigkeit oder
Straftat geahndet werden!