Page 7 - Stadtanzeiger03.2018
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Netzschkauer Stadtanzeiger                                           Nummer 3                                      7
                                                      Samstag, 24. März 2018
 Antragsteller
 Straße, Hausnummer               Anzeige
 PLZ, Wohnort                     zum Abbrennen eines
 Telefon (mit Vorwahl)            Brauchtums- und
                                  Traditionsfeuers

Stadtverwaltung Netzschkau
Ordnungsamt
Markt 12
08491 Netzschkau

Die Anzeige muss mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Abbrennen des Feuers vorliegen!

 Anlass für das Feuer:

Standort der Feuerstelle:

Ist der Anzeigende Eigentümer des Grundstückes?

     ja            Eine Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer über die Duldung
     nein          des Vorhabens hat durch den Betreiber eigenständig zu erfolgen.

Zeitraum des Abbrennens:

am:                        , von                 bis  Uhr.

Verantwortlicher:

Ort, Datum                        ______________________________
                                  Unterschrift des Antragstellers

Hinweis:

Offene Feuer sind anzeigepflichtig. Grundsätzlich dürfen die Feuer nicht der Abfallentsorgung dienen (§ 27 Abs. 1
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). Abfälle in diesem Sinne sind z.B. lackierte Hölzer, Spanplattenreste,
Fensterrahmen, Wiesen-, Garten- und Stallgut (Laub, nasses Reisig, Holzverschnitt). Im Brandfall befreit diese
Anzeige Sie nicht von den Kosten!
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