Page 13 - Stadtanzeiger04.2019
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Samstag, 20. April 2019
Bürgermeistersprechstunde Verwaltungsgemeinschaft
Netzschkau/Limbach
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Netzsch-
kau und den dazugehörigen Ortsteilen, die nächste Bürger- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt
meistersprechstunde findet Netzschkau zugleich als erfüllende Gemeinde
am Dienstag, 30. April 2019
von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr der Verwaltungsgemeinschaft
im Büro des Bürgermeisters im Rathaus, Markt 12, Netzschkau/Limbach
in Netzschkau Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
statt.
Bitte beachten Sie, dass sich das Bürgermeisteramt vorüber- Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Netzschkau als
gehend im 2. OG des Rathauses befindet. (Kämmerei) Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Per-
Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden, melden sonendaten aus dem Melderegister verpflichtet.
Sie sich bitte unter der Telefonnummer: 03765 390110 Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein
kurz an und nennen den Anlass Ihres Besuches. Widerspruchsrecht zu:
1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine
Ihr öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Famili-
enangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben
Mike Purfürst oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an-
Bürgermeister gehören – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhe-
bungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt
Wahlbenachrichtigung kommt als Brief werden - gemäß § 42 Abs. 2 BMG
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG
Die Stadt Netzschkau verschickt nicht die gewohnten handlichen widersprechen.
Karten mit der Aufschrift „Wahlbenachrichtigung“, sondern erst- 2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und
mals Wahlbenachrichtigungsbriefe. anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
Grund: Da der Text auf der Karte in den vergangenen Jahren im- Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler
mer länger wurde und ohnehin schon wegen der kleinen Schrift Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG
schwer zu lesen war, stellt die Stadt Netzschkau ab sofort die Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG wider-
Wahlbenachrichtigungskarte auf Wahlbenachrichtigungsbriefe sprechen.
(DIN A4-Schreiben) um. Diese sind besser lesbar und übersicht- 3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Eheju-
lich gestaltet. biläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50
Damit die Bürger die ungewohnte Post nicht versehentlich für Abs. 2 BMG
Werbung halten und wegwerfen, sind die Briefumschläge mit der Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG wider-
Aufschrift:„Amtliche Wahlbenachrichtigung“ versehen. sprechen.
Noch schneller geht’s über das Internet: ein entsprechender Link 4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Ad-
zum Online-Wahlscheinantrag findet sich auf der Internetseite ressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Ad-
der Stadt Netzschkau unter www.netzschkau.de – voraussichtlich ressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG
ab dem 06.05.2019. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG wider-
Auch für Smartphone-Besitzer bietet die Stadt Netzschkau einen sprechen.
neuen Service: Dank des QR-Codes auf dem Wahlbenachrichti- 5. Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr voll-
gungsbrief können nun auch auf diesem Wege Briefwahlunterla- jährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanage-
gen angefordert werden. ment der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von In-
Mehr Informationen gibt es im Internet unter www.netzschkau.de. formationsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz
Amtsblatt der Gemeinde Netzschkau Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG wi-
Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet. dersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder-
- Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach • E-Mail: info@ schrift bei Stadt Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Melde-
amt Zimmer 13/14 während der Öffnungszeiten
netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de montags: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
- Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster), An den Steinen- dienstags: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
IMPRESSUM den 10, Telefon 03535 489-0 freitags: 09.00 bis 12.00 Uhr
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- Verantwortlich: für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12,
08491 Netzschkau Netzschkau, den 01.04.2019
für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde
Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach Mike Purfürst
für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser Bürgermeister
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Herzberg (Elster), An den Steinenden 10 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. And-
reas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 7. Mai 2019
Erscheinungstag nächste Ausgabe: 18. Mai 2019
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