Page 13 - Stadtanzeiger04.2019
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                                                                                                                                              Samstag, 20. April 2019

                 Bürgermeistersprechstunde                                                                                   Verwaltungsgemeinschaft
                                                                                                                                Netzschkau/Limbach
           Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Netzsch-
           kau und den dazugehörigen Ortsteilen, die nächste Bürger-                                                Öffentliche Bekanntmachung der Stadt
           meistersprechstunde findet                                                                             Netzschkau zugleich als erfüllende Gemeinde
           am Dienstag, 30. April 2019
           von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr                                                                                   der Verwaltungsgemeinschaft
           im Büro des Bürgermeisters im Rathaus, Markt 12,                                                                   Netzschkau/Limbach

                   in Netzschkau                                                                                  Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
           statt.
           Bitte beachten Sie, dass sich das Bürgermeisteramt vorüber-                                            Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Netzschkau als
           gehend im 2. OG des Rathauses befindet. (Kämmerei)                                                     Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Per-
           Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden, melden                                               sonendaten aus dem Melderegister verpflichtet.
           Sie sich bitte unter der Telefonnummer: 03765 390110                                                   Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein
           kurz an und nennen den Anlass Ihres Besuches.                                                          Widerspruchsrecht zu:
                                                                                                                  1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine
           Ihr                                                                                                    öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Famili-
                                                                                                                  enangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben
           Mike Purfürst                                                                                          oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an-
           Bürgermeister                                                                                          gehören – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhe-
                                                                                                                  bungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt
           Wahlbenachrichtigung kommt als Brief                                                                   werden - gemäß § 42 Abs. 2 BMG
                                                                                                                  Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG
         Die Stadt Netzschkau verschickt nicht die gewohnten handlichen                                           widersprechen.
         Karten mit der Aufschrift „Wahlbenachrichtigung“, sondern erst-                                          2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und
         mals Wahlbenachrichtigungsbriefe.                                                                        anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
         Grund: Da der Text auf der Karte in den vergangenen Jahren im-                                           Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler
         mer länger wurde und ohnehin schon wegen der kleinen Schrift                                             Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG
         schwer zu lesen war, stellt die Stadt Netzschkau ab sofort die                                           Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG wider-
         Wahlbenachrichtigungskarte auf Wahlbenachrichtigungsbriefe                                               sprechen.
         (DIN A4-Schreiben) um. Diese sind besser lesbar und übersicht-                                           3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Eheju-
         lich gestaltet.                                                                                          biläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50
         Damit die Bürger die ungewohnte Post nicht versehentlich für                                             Abs. 2 BMG
         Werbung halten und wegwerfen, sind die Briefumschläge mit der                                            Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG wider-
         Aufschrift:„Amtliche Wahlbenachrichtigung“ versehen.                                                     sprechen.
         Noch schneller geht’s über das Internet: ein entsprechender Link                                         4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Ad-
         zum Online-Wahlscheinantrag findet sich auf der Internetseite                                            ressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Ad-
         der Stadt Netzschkau unter www.netzschkau.de – voraussichtlich                                           ressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG
         ab dem 06.05.2019.                                                                                       Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG wider-
         Auch für Smartphone-Besitzer bietet die Stadt Netzschkau einen                                           sprechen.
         neuen Service: Dank des QR-Codes auf dem Wahlbenachrichti-                                               5. Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr voll-
         gungsbrief können nun auch auf diesem Wege Briefwahlunterla-                                             jährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanage-
         gen angefordert werden.                                                                                  ment der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von In-
         Mehr Informationen gibt es im Internet unter www.netzschkau.de.                                          formationsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz

                     Amtsblatt der Gemeinde Netzschkau                                                            Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG wi-
                     Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet.     dersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder-
                     - Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach • E-Mail: info@        schrift bei Stadt Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Melde-
                                                                                                                  amt Zimmer 13/14 während der Öffnungszeiten
                        netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de                                               montags:       09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
                     - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster), An den Steinen-        dienstags:     09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
                                                                                                                  donnerstags: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
IMPRESSUM               den 10, Telefon 03535 489-0                                                               freitags:      09.00 bis 12.00 Uhr
                        Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.                einzulegen.
                     - Verantwortlich: für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12,
                        08491 Netzschkau                                                                          Netzschkau, den 01.04.2019
                        für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde
                        Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach                                                 Mike Purfürst
                        für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser                                   Bürgermeister
                     - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, 04916
                        Herzberg (Elster), An den Steinenden 10 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. And-
                        reas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

                                               Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 7. Mai 2019
                                               Erscheinungstag nächste Ausgabe: 18. Mai 2019
                         Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau
                                    und der Gemeindeverwaltung Limbach können den Stadtanzeiger
                          sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch

                                                 in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
                     Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäfts-
                     bedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen
                     infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einze-
                     lexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,
                     sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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