Page 14 - Stadtanzeiger04.2019
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14 Nummer 5
          Samstag, 20. April 2019

                                      Bevölkerungswarnung durch Sirenenanlagen

Es ist sehr wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit den                                  nals für die Warnung der Bevölkerung.
landeseinheitlich festgelegten Sirenensignalen und den erwar-                                      Im Jahr 2019 wird zu diesem Zweck am 27.04.2019 und am
teten Verhaltensweisen vertraut machen, damit im Ereignisfall                                      28.09.2019, jeweils um 12.15 Uhr, für alle Sirenen im Vogtland-
auch die erhoffte Warnwirkung eintritt.                                                            kreis das Sirenensignal von der Leitstelle ausgelöst.
Dazu erfolgt zweimal im Jahr die akustische Erprobung des Sig-

                                           Merkblatt                                               Verbrennung pflanzlicher Abfälle
                 über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen
                                                                                                   Die Sächsische Pflanzenabfallverordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen
                                               und                                                 bislang die Verbrennung pflanzlicher Abfälle in den Monaten April und Oktober
über allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sirenensignalen                                 ermöglichte, ist am 22. März 2019 außer Kraft getreten (Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes
                                                                                                   zur Änderung des Sächsischen Abfall-Bodenschutzrechtes). Für pflanzliche Abfälle
1. Signalprobe                                                                                     und andere Bioabfälle gelten damit ab sofort und ohne Einschränkungen die
                                                                                                   Regelungen des europäischen und des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der
                1 Ton von 12 Sekunden Dauer                                                        Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
                 (immer mittwochs 15:00 Uhr)

2. Feueralarm                                                                                      Zulässige Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle und Bioabfälle

                       3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause                       Die offene Verbrennung von Bioabfällen zum Zwecke der Beseitigung ist künftig
                            (dient nur zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr)                    ausgeschlossen bzw. sie bedarf einer Zulassung der zuständigen Abfallbehörde (§
                                                                                                   28 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Grundsätzlich sind diese Abfälle dem
                                                                                                   öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Unberührt bleibt aber die
                                                                                                   Möglichkeit der Besitzer von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen, diese auf den
                                                                                                   im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken zu verwerten.

3. Warnung vor einer Gefahr – Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten!                 Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten geeignete und auch für
                                                                                                   besondere Aufkommenszeiten (z. B. Frühjahr, Herbst, Zeit nach dem
                     6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause                      Weihnachtsfest) ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten anbieten.
                                                  (1 Minute Heulton)

                                                                                                   Brauchtumsfeuer

Verhaltensregeln bei ausgelösten Signal Warnung vor einer Gefahr:                                  Gegenüber diesem abfallrechtlich begründeten Verbrennungsverbot wird bei Feuern,
                                                                                                   die im Zusammenhang mit der Pflege von Brauchtum oder Traditionen in
Î Schalten sie nach dem Ertönen des Sirenenwarntones (Heulton) unverzüglich ihr                    unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum konkreten Ereignistag (z. B. zu Sankt
    Rundfunkgerät ein und wählen sie den Sender „VOGTLAND RADIO“ aus, dort werden                  Martin) abgebrannt werden, grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie nicht zum
    sie alle fünf Minuten über die aktuelle Gefahr informiert und erhalten Hinweise zum            Zweck der Verbrennung von Abfällen erfolgen, wenn dabei verwendete
    Verhalten! (bei technischen Störungen MDR 1 RADIO SACHSEN)                                     Brennstoffe bewusst oder speziell für das Ereignis hergestellt werden.
                                                                                                   Beispielsweise dadurch, dass naturbelassenes Holz oder holziger Baumschnitt von
Î Befolgen sie die Anweisungen der Behörden genau!                                                 künstlichen Anhaftungen befreit und für eine raucharme Verbrennung getrocknet
Î Informieren sie bitte ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!                    werden. Abfallrecht findet hier insofern keine Anwendung.
Î Helfen sie älteren und behinderten Menschen. Informieren sie ausländische Mitbürger!
Î Telefonieren sie nur falls dringend nötig! Fassen sie sich kurz! Die Hilfskräfte sind auf freie  Allerdings stellt unter Aspekten der Ordnung und öffentlichen Sicherheit auch das
                                                                                                   Abbrennen von Brauchtums- und Traditionsfeuern im öffentlichen Bereich eine
    Telefonleitungen angewiesen – besonders in den Mobilfunknetzen!                                abstrakte Gefahr dar. Insofern haben auf der Grundlage des Sächsischen
Î Sind sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben sie dem                   Polizeigesetzes unter anderem die Gemeinden als Ortspolizeibehörden die
                                                                                                   Möglichkeit, die Zulässigkeit des Abbrennens offener Feuer in örtlichen
    Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe braucht freie Wege!                                      Polizeiverordnungen mit einer Erlaubnispflicht zu regeln.
Î Achten sie weiterhin auf Lautsprecherdurchsagen der Polizei, Feuerwehr oder anderer

    Einsatzkräfte!
Î Bei Notfällen wählen sie den Notruf 112!

Sendefrequenzen VOGTLAND RADIO:       Sender Reichenbach: _______ 100,5 MHz
                                      Sender Markneukirchen: _____ 103,8 MHz
Sender Plauen: __________ 95,4 MHz
Sender Auerbach: ________ 88,2 MHz
Sender Klingenthal: ______ 103,5 MHz

                Das Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Abfallwirtschaft informiert

                Beendigung der Ast- und Strauchschnittsammlung im ehemaligen Satzungsgebiet Altkreis ab 2019

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                                                               · Es gelten folgende Gebühren:- Sack bis 80 Liter 0,80 €- Anhän-
da es zu einzelnen Anfragen bezüglich der im Satzungsgebiet                                            gerladung klein 1-achsig 4,90 €- Anhängerladung groß 2-ach-
Altkreis bis zum 31.12.2018 durchgeführten Sammlung von Ast-                                           sig 8,70 €
und Strauchschnitt kam, möchten wir nochmals informieren,
dass diese mit Zusammenführung der beiden Satzungsgebiete                                          · Bei größeren Mengen, u. a. bei Gartensparten, besteht die
Altkreis und Plauen durch die neue Abfallwirtschaftssatzung ab                                         Möglichkeit der Bestellung von Containern. Dies ist ebenfalls
2019 beendet wurde.                                                                                    kostenpflichtig.
Auf folgende kommunale Entsorgungswege möchten wir Sie auf-
merksam                                                                                            Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Amt für Abfallwirtschaft
machen:                                                                                            zur Verfügung.
· Mit Einführung der Biotonne besteht die Möglichkeit, auch                                        Amt für Abfallwirtschaft
                                                                                                   Stephanstraße 9
    hier Gartenabfälle (zerkleinert und tonnengängig) zu entsor-                                   08606 Oelsnitz
    gen.                                                                                           03741 300-2270
· Die kommunalen Wertstoffhöfe Schneidenbach, Oelsnitz, Fal-
    kenstein und Plauen nehmen ganzjährig Grünabfälle an. Dies
    ist jedoch kostenpflichtig.
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