Page 14 - Stadtanzeiger04.2019
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Samstag, 20. April 2019
Bevölkerungswarnung durch Sirenenanlagen
Es ist sehr wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit den nals für die Warnung der Bevölkerung.
landeseinheitlich festgelegten Sirenensignalen und den erwar- Im Jahr 2019 wird zu diesem Zweck am 27.04.2019 und am
teten Verhaltensweisen vertraut machen, damit im Ereignisfall 28.09.2019, jeweils um 12.15 Uhr, für alle Sirenen im Vogtland-
auch die erhoffte Warnwirkung eintritt. kreis das Sirenensignal von der Leitstelle ausgelöst.
Dazu erfolgt zweimal im Jahr die akustische Erprobung des Sig-
Merkblatt Verbrennung pflanzlicher Abfälle
über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen
Die Sächsische Pflanzenabfallverordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen
und bislang die Verbrennung pflanzlicher Abfälle in den Monaten April und Oktober
über allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sirenensignalen ermöglichte, ist am 22. März 2019 außer Kraft getreten (Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes
zur Änderung des Sächsischen Abfall-Bodenschutzrechtes). Für pflanzliche Abfälle
1. Signalprobe und andere Bioabfälle gelten damit ab sofort und ohne Einschränkungen die
Regelungen des europäischen und des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der
1 Ton von 12 Sekunden Dauer Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
(immer mittwochs 15:00 Uhr)
2. Feueralarm Zulässige Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle und Bioabfälle
3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause Die offene Verbrennung von Bioabfällen zum Zwecke der Beseitigung ist künftig
(dient nur zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr) ausgeschlossen bzw. sie bedarf einer Zulassung der zuständigen Abfallbehörde (§
28 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Grundsätzlich sind diese Abfälle dem
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Unberührt bleibt aber die
Möglichkeit der Besitzer von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen, diese auf den
im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken zu verwerten.
3. Warnung vor einer Gefahr – Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten! Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten geeignete und auch für
besondere Aufkommenszeiten (z. B. Frühjahr, Herbst, Zeit nach dem
6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause Weihnachtsfest) ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten anbieten.
(1 Minute Heulton)
Brauchtumsfeuer
Verhaltensregeln bei ausgelösten Signal Warnung vor einer Gefahr: Gegenüber diesem abfallrechtlich begründeten Verbrennungsverbot wird bei Feuern,
die im Zusammenhang mit der Pflege von Brauchtum oder Traditionen in
Î Schalten sie nach dem Ertönen des Sirenenwarntones (Heulton) unverzüglich ihr unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum konkreten Ereignistag (z. B. zu Sankt
Rundfunkgerät ein und wählen sie den Sender „VOGTLAND RADIO“ aus, dort werden Martin) abgebrannt werden, grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie nicht zum
sie alle fünf Minuten über die aktuelle Gefahr informiert und erhalten Hinweise zum Zweck der Verbrennung von Abfällen erfolgen, wenn dabei verwendete
Verhalten! (bei technischen Störungen MDR 1 RADIO SACHSEN) Brennstoffe bewusst oder speziell für das Ereignis hergestellt werden.
Beispielsweise dadurch, dass naturbelassenes Holz oder holziger Baumschnitt von
Î Befolgen sie die Anweisungen der Behörden genau! künstlichen Anhaftungen befreit und für eine raucharme Verbrennung getrocknet
Î Informieren sie bitte ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen! werden. Abfallrecht findet hier insofern keine Anwendung.
Î Helfen sie älteren und behinderten Menschen. Informieren sie ausländische Mitbürger!
Î Telefonieren sie nur falls dringend nötig! Fassen sie sich kurz! Die Hilfskräfte sind auf freie Allerdings stellt unter Aspekten der Ordnung und öffentlichen Sicherheit auch das
Abbrennen von Brauchtums- und Traditionsfeuern im öffentlichen Bereich eine
Telefonleitungen angewiesen – besonders in den Mobilfunknetzen! abstrakte Gefahr dar. Insofern haben auf der Grundlage des Sächsischen
Î Sind sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben sie dem Polizeigesetzes unter anderem die Gemeinden als Ortspolizeibehörden die
Möglichkeit, die Zulässigkeit des Abbrennens offener Feuer in örtlichen
Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe braucht freie Wege! Polizeiverordnungen mit einer Erlaubnispflicht zu regeln.
Î Achten sie weiterhin auf Lautsprecherdurchsagen der Polizei, Feuerwehr oder anderer
Einsatzkräfte!
Î Bei Notfällen wählen sie den Notruf 112!
Sendefrequenzen VOGTLAND RADIO: Sender Reichenbach: _______ 100,5 MHz
Sender Markneukirchen: _____ 103,8 MHz
Sender Plauen: __________ 95,4 MHz
Sender Auerbach: ________ 88,2 MHz
Sender Klingenthal: ______ 103,5 MHz
Das Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Abfallwirtschaft informiert
Beendigung der Ast- und Strauchschnittsammlung im ehemaligen Satzungsgebiet Altkreis ab 2019
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, · Es gelten folgende Gebühren:- Sack bis 80 Liter 0,80 €- Anhän-
da es zu einzelnen Anfragen bezüglich der im Satzungsgebiet gerladung klein 1-achsig 4,90 €- Anhängerladung groß 2-ach-
Altkreis bis zum 31.12.2018 durchgeführten Sammlung von Ast- sig 8,70 €
und Strauchschnitt kam, möchten wir nochmals informieren,
dass diese mit Zusammenführung der beiden Satzungsgebiete · Bei größeren Mengen, u. a. bei Gartensparten, besteht die
Altkreis und Plauen durch die neue Abfallwirtschaftssatzung ab Möglichkeit der Bestellung von Containern. Dies ist ebenfalls
2019 beendet wurde. kostenpflichtig.
Auf folgende kommunale Entsorgungswege möchten wir Sie auf-
merksam Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Amt für Abfallwirtschaft
machen: zur Verfügung.
· Mit Einführung der Biotonne besteht die Möglichkeit, auch Amt für Abfallwirtschaft
Stephanstraße 9
hier Gartenabfälle (zerkleinert und tonnengängig) zu entsor- 08606 Oelsnitz
gen. 03741 300-2270
· Die kommunalen Wertstoffhöfe Schneidenbach, Oelsnitz, Fal-
kenstein und Plauen nehmen ganzjährig Grünabfälle an. Dies
ist jedoch kostenpflichtig.