Page 15 - Stadtanzeiger04.2019
P. 15

Antragsteller                                         15Nummer 5
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort                                                      Samstag, 20. April 2019
Telefon (mit Vorwahl)
                                  Anzeige
                                  zum Abbrennen eines
                                  Brauchtums- und
                                  Traditionsfeuers

Stadtverwaltung Netzschkau
Ordnungsamt
Markt 12
08491 Netzschkau

Die Anzeige muss mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Abbrennen des Feuers vorliegen!

 Anlass für das Feuer:

Standort der Feuerstelle:

Ist der Anzeigende Eigentümer des Grundstückes?

      ja
      nein Eine Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer über die Duldung

                            des Vorhabens hat durch den Betreiber eigenständig zu erfolgen.

Zeitraum des Abbrennens:

am:                        , von  bis  Uhr.

Verantwortlicher:

Ort, Datum                        ______________________________
                                  Unterschrift des Antragstellers

Hinweis:

Offene Feuer sind anzeigepflichtig. Grundsätzlich dürfen die Feuer nicht der Abfallentsorgung dienen (§ 27 Abs. 1
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). Abfälle in diesem Sinne sind z.B. lackierte Hölzer, Spanplattenreste,
Fensterrahmen, Wiesen-, Garten- und Stallgut (Laub, nasses Reisig, Holzverschnitt). Im Brandfall befreit diese
Anzeige Sie nicht von den Kosten!
   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19   20