Page 15 - Stadtanzeiger04.2019
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Antragsteller 15Nummer 5
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort Samstag, 20. April 2019
Telefon (mit Vorwahl)
Anzeige
zum Abbrennen eines
Brauchtums- und
Traditionsfeuers
Stadtverwaltung Netzschkau
Ordnungsamt
Markt 12
08491 Netzschkau
Die Anzeige muss mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Abbrennen des Feuers vorliegen!
Anlass für das Feuer:
Standort der Feuerstelle:
Ist der Anzeigende Eigentümer des Grundstückes?
ja
nein Eine Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer über die Duldung
des Vorhabens hat durch den Betreiber eigenständig zu erfolgen.
Zeitraum des Abbrennens:
am: , von bis Uhr.
Verantwortlicher:
Ort, Datum ______________________________
Unterschrift des Antragstellers
Hinweis:
Offene Feuer sind anzeigepflichtig. Grundsätzlich dürfen die Feuer nicht der Abfallentsorgung dienen (§ 27 Abs. 1
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). Abfälle in diesem Sinne sind z.B. lackierte Hölzer, Spanplattenreste,
Fensterrahmen, Wiesen-, Garten- und Stallgut (Laub, nasses Reisig, Holzverschnitt). Im Brandfall befreit diese
Anzeige Sie nicht von den Kosten!